l28 I. Abschnitt. Nöthige Vorkenntnisse
§. 131.
Gold und Silber werden gewöhnlich auch nachdem Legjnljeben dNa-'kgcrnicbte (§. 177.) gewogen.Bey dem Golde thcilt man die Mark in vier und zr^an^Z!N ^»arar sLursrium. t^gi-on''s»), und das Karat inzrvölf Gran. Die Mark enthalt also 238 Gran ; dieman wohl von den gewöhnlichen Granen unterscheidenmuß. In Frankreich theilt man das Karat in znwyund drcvß'A Tbe:le. Im Cöllnischen Markgcwichtewiegt in Deutschland
1 Mark - 65536 Rpfth.
1 Karat - 2730^ -
1 Gran - 227A -
Ben dem Silber wird die Mark in seckszekn Ä.0tb,das Loth in acbrzebn Gran, und jeder Gran wieder invier Dlerrhcüe getheilt. Diese Grane sind also auchwieder von den gewöhnlichen Granen weit verschieden,und 2 38 derselben gehen auf eine Mark Cöllnisch. ImCöllnischen Gewicht enthalt
r Mark Silber-Gewicht quch 65536 Rpfth.
i loth - - 4096 -
1 Gran - ? 227A -
^ Gran - 5 - Züß- -
H. 182.
Das prsbirAevv'cdr sp» »ÜUZ 6ewimaikieum) istei n verjüngtes anderes Gewicht. Es wird bey der Un-tersuchung des Gehaltes der Erze im Kiemen angew n-,det. Man hat dazu ein sehr genan emgetheiltes kleinesGewicht mit allen Unterabtheilunaen im Gebrauch, wel-che sich auf das Gewicht bey der Arbeit im Großen be-ziehen. Man theilt den problrccmncr, der alw nurein angenommener Centner ist, in Pfunde, Loche,
O.ucnt-