Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
409
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was Jeder brieflich beurkunden und bei seiner Anmeldung nachSchlsusingen senden soll. — Am Hof, an Herrentagen, Fröhlich-keiten, im Kapitel, bei allen Festen ?c. muß jene Brüdcrschaftsketteoffen am Hals getragen werden, namentlich an jedem Sonnabend.Wer dagegen fehlt, zahlt 4 Pfennige Strafe an die Armen-

3) Jedes Mitglied der Brüderschaft betet taglich ein Vater Un-ser und ein Ave Maria bei Strafe eines Almosens an die Armen.An jedem Tag des heil. Christophs und jedes der 14 heil. Nothhel-fer höre jedes Mitglied eine Messe, bete eine Stunde für sich, spendeAlmosen und thuc andre gute Werke.

4) Jedes Mitglied befleißige sich eines ehrenvollen und from-men Wandels und bewahre sich vor jeder schlechten That; wer da-gegen fehlt wird ohne Gnade und Rücksicht für Lebenszeit ausge-stoßen und hat seine Halskette an den Abt von Vessera einzuliefern.

6) Wo ein Mitglied hört, daß ein Anderes geschmäht wird,da soll Jeder dessen Partei brüderlich nehmen und ihn vertheidigenund alles Ausgesprochene nachher dem Bruder ehrlich mittheilen, da-mit dieser selbst sich verantworten kann.

6) Alles was in Gesellschaft, Kapiteln :c. verhandelt wird, bleibestreng ein Gehcimniß unter den Brüdern.

7) Bei seiner Aufnal»ne in die Brüderschaft entrichtet Jeder4 Gulvcn Rheinisch an den Abt zu Vessera und soll in die Hand des-sen, der ihm die Bruderkette umhängt die Haltung der Brüderschafts-gesetze eidlich angeloben. Der Abt zu Vessera soll alles Geld aufewigen Rentzins und Gülten anlegen, damit aus deren Ertrag stetsder Gottesdienst für die beil. Mutter Gottes, die heil. 14 Nothhel-fer und namentlich für den heiligen Christoph feierlich gehalten wer-den könne.

8) Jeder Fürst, Ritter oder Kncckt der ein Bruder ist, kannseine eheliche Hausfrau gleichfalls aufnehmen lassen. Sie tragedann auch die Bruderschastskctte, spende Almosen und bete gleichden Brüdern. Als Einstand geben solche Frauen dem Abt vonVessera 1 Gulden Rheinisch; dagegen zahlt jede edle Frau, welcheohne ihren Herrn in die Gesellschaft tritt, 4 Gulden.

9) Vor seinem Tod soll jeder Bruder besorgen, daß seine Brü-derschaftskctte oder der Werh derselben dem Abt von Vessera ausge-liefert und der Tag des Verscheidens bekannt gemacht werde. Fer-ner soll sein Wappen mit einer Abbildung der Bruderkette geschmückt,gemalt und mit seinem vollen Namen in der Kirche zu Vessera auf-gehängt werden.

1V) Der Abt von Vessera und fein Consent halten für jedenVerstorbenen feierliche Vigilien, eine feierliche Messe und 1v einfacheSeelmcssen und verlesen dabei die Namen aller verstorbenen Brüderin einer eigenen Rede von der Kanzel. — Jeder der Brüder beteselbst in der Stille für den verstorbenen Bruder und Jeder lasse