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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
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Mauthen im Innern kannte, während jene Abgaben mei-stens schon eingeführt waren, lehrt, daß hier keine noth-wendige Verbindung mit einem Douanensvstcm bestehet.Eine größere Sicherheit, als man gegenwärtig hat, würdedie Nebcreinkunsl der Staaten gewähren, alle Contravcnicn-tcn sich wechselseitig zu stellen, damit sowohl die Impor-tanten als Exportanten gestraft werden.

t>) Die Auflage auf solche bei der Erzeugungbesteuerte Producte dürfte nicht großer seyn,als die Abgabe, die der einheimische Pro-duccnt bezahlt.

a) Damit auch hier keine verdeckte Eonsumomauth unter demNamen der Consumtionsstencrn erhoben und der Handelnicht aus indirectc Weise erschwert werde, wäre abereine feste Bestimmung über sämmtliche i ildiese Klasse gehörige Artikel sehr wohl-t h ä t i g.

,k) Eine vorzügliche Rücksicht verdient insbesondere die Eon-sumtionssteucr von Gegenständen, welche entweder inganz Deutschland oder wenigstens in einzelnen Landen garnicht hervorgebracht werden. Was crstere, wie z. B. Eo-lonialwaaren betrifft, so würden sie in das System derallgemeinen gemeinschaftlichen Eonsumtionssteuern gehören,und eine besondere nochmalige Belegung mit Consumtions-auflagen bei der Einfuhr in einzelne Bundesländer, würdeden Großhandel stören, wegen des Transits beschwerlicheAnstalten erfordern, und in eine neue Art Mauthwcsenausarten. Diese nochmalige Bcsteurung bei der Einfuhrwürde daher ohne einen Hauptzweck der Vereinigung auf-zuheben nicht Statt finden können, obwohl es jedem ein-zelnen Staat frei stünde, den Detailverkauf im Lande je-der beliebigen Abgabe zu unterwerfen, jedoch, versteht sich,nur auf ganz gleiche Weise, der Detailleur mag seine Be-dürfnisse vom Großhändler im eigenen Lande, oder auseinem andern Bundeslande beziehen. Was die Gegen-