zu dem zwischen Preußen, Bayern, Würtemberg, den beiden Hessen und mehren andern deutschen Staaten abgeschlossenen Zdllverc i u von C. F. Uciienius. Karlsruhe, Urrl>ig der Chr. Fr. M ü l l r r'schrn Hokdiiehhandiunz. 1 8 3 3. Seiner Excellcnz dem Herrn Staatsministet und Präsidenten des Groß- herzoglichen Staatöministcriuinö Frhrn, S. S. I. v. Nciwnotcin, dem weisesten und treucstcn Nachgebet' des Fürsten , dem um Fürst und Vaterland im reichsten/ unübertroffenen Maße verdienten Veteranen aller badischen Staatsmänner, seinem vieljähr igen wohlwollenden Gönner vcrehrungsvollst gewidmet von dem Verfasser, Vor w o r t. Äer Verfasser gegenwärtiger Schrift ist dein Gegenstände derselben in seinen amtlichen Verhältnissen, seit einer Reihe von Jahren, fremd geworden. Ilm so unbefangener kann er seine Privatmeinung darüber äußern. Er folgt der Aufforderung seines lebhaften Gefühls für das Wohl feines Vaterlandes, indem er diesen Beitrag zur richtigen Beurthcilung einer hochwichtigen Frage liefert. Die Flüchtigkeit, womit er, unter mannigfaltigen Unterbrechungen, die folgenden Blätter niederschrieb, werden der Sache selbst nicht schaden; was den Verfasser betrifft, so verzichtete er auf alle Ansprüche, welche er sonst bei literarischen Arbeiten gerne an sich macht. Karlsruhe am 21. Octobcr 1833. ie Auflösung des preußisch - hessischen Zoll - und HandelS- Vereins und des bayerisch - würtembergische» Vereins in einen einzigen, wird den Kampf der Meinungen wieder bclebm, der sich über den Beitritt des Großherzogthums schon »er mehreren Jahren erhoben und seither nur zeitweise geruht hat. Aber anders steht jetzt die Frage, als früher, da es sich von einer Verbindung mit Bayern und Würtembcrg und einigen andern deutschen Staaten handelte, oder wie Manche voraussetzten, von einem Beitritt zu dem preußisch - hessischen Vereine. Zwischen den beiden Vereinsgebieten sollen die bestehenden Schranken niedergerissen werden; noch airdere deursche Lander stehen im Begriffe sich dem großen, auf vollkommene Rechtsgleichheit gegründeten Vereine anzuschließen, oder werden diesem gegenüber voraussichtlich sich in einer Lage befinden, in der das eigene Interesse sie zum Beitritte einladet. Sollen wir wünschen, daß der gememschaftliche Verband unser Marktgebiet mit umfasse, oder ist es besser, im Zustande der Jsolirung zu verharren ? Indem wir diese Frage zu beantworten unternehmen, bekennen wir frei, daß wir von dem Augenblicke an, da die Idee der Zollvereine angeregt wurde, stctshin ihre Verwirklichung aus eine den Bedürfnissen unseres Landes entsprechende Weise wünschend, sie gleichwohl nie als eine Fahne betrachteten, 1 — 2 — der man ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Bodens, wohin sie getragen wird, ohne Rücksicht auf die Verpflichtungen, die sie auferlegt, unbedingt folgen dürfe. Der Nutzen des Landes, die Beförderung seiner wahren Interessen konnte uns allein als letzter Zweck, jeder Verein nur als Mittel dazu dienen. Dem Thcile des vaterländischen Publikums , der gleich iins die aufgestellte Frage nur unter dem Gesichtspunkte des allgemeinen Landeswohls betrachtet und beantwortet wissen will, sind die folgenden Blatter vorzugsweise gewidmet. Wir halten uns bei diesem Publikum gegen den Verdacht einer Hinneigung zu den Grundsätzen des Merkantilsystems für vollkommen gesichert und ebenso gegen den Verdacht einer allzugroßen Geneigtheit , die materiellen Interessen des Landes gegen die Lieblings- Jdce der Zollvereine in den Hintergrund zu stellen. Ueberwiegcnde Rücksichten auf diese Interessen waren es, welche bisher das Großherzogthum verhindert haben, an den Vereinen Theil zu nehmen, die sich in den letzten Iahren gebildet und deren Gebiete das Großherzogthum im Norden und Osten begrenzen. Um Alles, was in Beziehung auf unsere Frage unter den gegebenen Umständen in Betrachtung kommt, in ein klares Licht zu stellen, gibt es vielleicht kein besseres Mittel, als ein Rückblick auf die verschiedenen Versuche, die seit der Gründung des deutschen Bundes gemacht wurden, um die Nachtheile der wechselseitigen Beschrankungen des Verkehrs der einzelnen deutschen Lander zu beseitigen, oder zu vermindern Wenn wir jene Versuche, ihre Veranlassung und die Ursachen, aus welchen sie ohne Erfolg geblieben sind, einer vorläufigen Betrachtung unterwerfen; so wird man sodann, im Ue- berblick einleuchtender Gegensätze, um so leichter erkennen, was unter den gegebenen Umständen dem Großhcrzogthum fromme. I. Frühere Versuche zur Erleichterung des Handelsverkehrs mit andern deutschen Ländern. 1. Die mannigfaltigen Nachtheile, welche mit dem Bestehen der Mauthbarrieren zwischen den einzelnen deutschen Staaten verbunden sind, wurden bekanntlich schon bei der Abfassung der Bundcsacte einer ernsten Betrachtung würdig erachtet. Der Art. 19. dieser Urkunde setzte der Bundesversammlung eine Aufgabe, welche zu losen, sie sowohl in der Natur des Gegenstandes, als in der Art ihrer Wirksamkeit fast unbesiegbare Hindernisse finden mußte, in so fern nicht die einfache Frage: soll ein gemeinsamer deutscher Mautbverein bestehen? gleich vornen herein eine bejahende Antwort erhielt, und man sodann nur einige wenige Grundbestimmungen als Gegenstand ihrer Berathungen bezeichnete, alles übrige der besondern Verhandlung durch sachkundige Bevollmächtigte und der Bestimmung durch die Mehrheit überlassend. Von Verhandlungen über einzelne allgemeine Maßregeln zur Erleichterung des Verkehrs durfte man einen glücklichen Erfolg nicht erwarten. Daß solche allgemeine Anordnungen nicht durch Stimmenmehrheit getroffen werden können, sondern als ein Gegenstand freier Vereinbarung zu betrachten seyen, kann nach den klaren Bestimmungen der Bundesgesetze nicht bezweifelt werden. Nun sind aber, wie jeder, der das Getriebe des Handels und der Production kennt, gerne zugeben wird, die Verhaltnisse in diesem Gebiete von der Art, daß sich keine einzelne Frage denken laßt, wobei die Interessen der einzelnen Länder nicht mannigfaltig verschieden waren, und daß daher eine allgemeine Entscheidung über solche Einzelheiten leicht dem Einen nur Vortheile gewahren, dem Andern dagegen nur Opfer auflegen und keine Aequivalente darbieten würde. Daher konnten die, in.den ersten Jahren nach Eröffnung der Vundesversamm- lung begonnenen Verhandlungen kein Resultat gewinnen, und blieben selbst alle Bemühungen zur Erzielung einer Uelerein- kunft über die Freiheit des Verkehrs mit Lebensmitteln ohne Erfolg. Mittlerweile wurde die Lage der Dinge mißlicher, als sie zur Zeit des Abschlusses der BundcSactc erschienen war. Die Wiedereröffnung der deutschen Märkte für brittische Manufakturen und Produkte führte nach Herstellung des Friedens für die Industrie Deutschlands einen ungleichen Kampf herbei. In mancher Hinsicht, besonders aber in der geschickten Benutzung mechanischer HülfSmlttel weit hinter der englichen Industrie zurück, des Vortheils großer Kapitalien, und eines niedrigen Zinfußes entbehrend, fühlte sie das Ucbergewicht der brittischen EoncurrenZ um so empfindlicher, als während der mehrjährigen Dauer der Eontinentalsperrc diese Mitbcweroung verbannt war, und sich große Maaren - Vorrälhe in England angehäuft hatten, deren Absatz um jeden Preist eilig gesucht wurde. Die Theurungsjahre verminderten den Einfluß eines der wichtigsten Vortheile der deutschen Industrie, — die Wohlfeilheit des Arbeitslohns. Die Maßregeln der brittischen Regierung zur Herstellung des baaren Geldumlaufes, erforderten die Hcrbeischaffuug der edlen Metalle um jeden Preis;; sie brachten jene Erscheinung hervor, die der Mangel an Einsicht der absichtlichen, planmäßigen Verschleuderung brittifchcr Manu- fakturwaaren zum Ruin der deutschen Jndustrieansialten beimaß. Die Wirkung dieser verschiedenen Ursachen äußerte sich in ihrer größten Stärke in den Jahren 1817 — W. Ueberall ertönte der Ruf nach Schutz gegen den verderblichen Einfluß der fremden Concurrenz. In einzelnen Staaten suchte man durch Erhöhung der Zolle dem Ucbel zu begegnen. Im südlichen Deutschland war man ungewiß, ob man der fortschreitenden fcharfcn Trennung der einzelnen Gebiete durch die, alle Bewegungen des Handels hemmenden Mauthanstalten, oder dem Einfluß der überwiegenden fremden Erneueren; einen großer» Antheil an dem Drucke zuschreiben solle, unter dem die hervorbringende Klaffe seufzte. Zu den Klagen über die wirklich vorhandenen Uebel kamen noch die Berechnungen des Unverstandes, welcher unter andern als nothwendiges Resultat der fortdauern den Einfuhr der Kolonialartikel' die allmahlige Verarmung der deutschen Lander in einer Progression weissagte, zufolge welck.er schon jetzt, nach Versink von 15 Jahren einer stetigen Zunahme jenes Handels, fast alle klingende Münze verschwunden seyn müßte. Unter diesen Umstanden wurde der Wunsch immer lauter und dringender, daß gemeinschaftliche Maßregeln der deutschen Staaten zum Schutz gegen fremde Industrie ergriffen, und die Mauthschranke» im Innern Deutschlands aufgehoben werden möchten. Handels - und Eewcrbsleute verschiedener Staaten traten in Vereine, um diesen Zweck bei ihren Regierungen durch Sollicitationcn zu erreichen; die Kammern der Landstande der süddeutschen Staaten benutzten ihr Petithonsrecht zum gleichen Zwecke. Diese Angelegenheit kam bekanntlich auf dem Wiener K on greß zur Sprache. Ein Verein von ganz Deutschland, etwa mit Ausschluß von Oestreich, dessen Verhältnisse zu Ungarn und Italien Schwierigkeiten darbieten mochten, und das sich durch einen Handelsvertrag freundlich verbinden konnte — schien, .wie vielen Andern, auch dem Verfasser dieser Schrift das wirksamste Heilmittel.*) H Der Verfasser hat hierüber im Jahr 1819 seine Ansicht in einem lithographieren Aufsatze niedergelegt, den er, ohne ein Wort daran z» andern, in dem Anhange folgen läßt. Ein solcher Verein wäre stark genug gewesen, um angemessenen Schuh zu gewähren, und hatte durch die Größe des Marktes jedem einzelnen Staate Vorthcile gewahrt, welche unvermeidliche Unbequemlichkeiten und Nachtheile cinrS gemeinsamen Systems weit überwiegen konnten. Ja er konnte noch zu einem weit bessern Ziele, zu einer größern Freiheit des allgemeinen Handelsverkehrs führen; da beim ernsten Bestreben, die Grundsatze der Reciprocitat zum Vortheile der Freiheit geltend zu machen, einem Vereine, der einen Markt von solchem Umfange beherrschte, glückliche Erfolge nicht leicht fehlen konnten. 2. Der Kongreß endigte, ohne eine Aussicht auf die Verwirklichung einer solchen größern Verbindung z« eröffnen. Ueber die Gründung eines Vereines von geriugerm Umfange kam aber zwischen Bayern, Würtembcrg, Baden, Hessen- Darmstadt, den grofiherzoglichen und herzoglich sächsischen Hausern, Nassau und den fürstlich reitssischen Landern unterm IN Mai 1820 eine Vereinbarung zu Stande, welcher später Chur- hessen und einige andere kleinere Staarcn beitraten. Diese Uebereinkunft bildete die Veranlassung und Grundlage der Darmstädtcr Verhandlungen. Die meisten jener Länder besteuerten sich wechselseitig in ihrem Verkehre; alle, ohne Ausnahme, litten unter dem. Drucke der Zollmaßregeln größerer Staaten« Das Uebel der wechselseitigen Besteuerung zu entfernen, schien nicht schwer zu fallen. Wollte man auf die Annahme eines Prohibitivsystems, oder eines den Grundsätzen dieses Systems sich nähernden Zolltarifs verzichten; sa blieb jedenfalls, als reiner Gewinn, die gegenseitige Freiheit des Verkehrs, ein Resultat, über dessen Werth die Meinungen der Regierungen wie des Publikums ungetheilt waren. Mußte die Produktion der Vereinsländer sich dabei mit einem ganz maßigen Schutze begnügen; so opferte man wenigstens keine bereits erlangte Vor- thcile, man entbehrte nur einen Gewinn, den nur ein größerer Verein gewahren konnte, und über dessen Natur zudem die Meinungen von jeher sehr getheilk waren. Die Lander, welche den Verein bilden sollten, umfaßten einen Markt von 8 Millionen Einwohner, ohngefähr ein Dnk? tel des Gebietes, dessen Vereinigung unter einem gemeinschaftlichen System zu bewirken, man ursprünglich gewünscht hatte Welche Ansicht man über den Werth des Merkantilsystems haben mag; so ist doch kein Zweifel, daß bei der Anwendung der Grundsatze desselben Umfang und Lage des Marktes berücksichtiget werden müssen, sonst würden kleinere Staaten, selbst die Kleinsten, nicht abgehalten seyn, die Mauthverfassungcn größerer Reiche zu copircn.. Der geringere Umfang jenes Marktes, seine Lage und seine Produktionsverhältnisse waren der Annahme eines Mauth- systems, wie diejenigen sind, die man in den größern Staaten aufgestellt findet, und die auch der ursprünglich beabsichtigten größern Vereinigung zusagen konnten, jedenfalls weit minder günstig. Nun ist cS aber einleuchtend, daß je mehr man durch die Höhe der Zollsatze sich der Strenge jener Systeme nähert, eine Ausgleichung der verschiedenen Interessen der einzelnen Theile eines Marktgebietes schwieriger fallt, daß die Verschiedenheit der Lage, der Produktion und des gewohnten Handelsverkehrs die Nachtheile hoher Zolltarife und der damit verbundenen Einrichtungen vorzugsweise auf einzelne Theile des Marktes zurückfallen läßt, und daß, je geringer der Umfang. des gemeinsamen Marktes ist, jeder einzelne Theilnebmec für solche, mit jrdrr Gemeinschaft unzertrennliche Nachlheile >mi so weniger lricht in drn Vortheilen des inncrn freien Verkehrs rino hinlängliche Entschädigung findet. Diese Verhältnisse hatte die großhcrzogliche Regierung im Ällgcmnnen, wie in besonderer Beziehung auf die Lage de» G'oßlm. gthumZ ohne Zweifel schon vor dem Beginnen der Verhandlungen erwogen; denn in den Vorschlagen, womit sie voranging, war der Schutz der Production nur in ganz geringem Maße berücksichtigt; die freie Bewegung des Handels im Innern erschien als Hauptzweck. Die Zolle sollten die Erzeugnisse des Ackerbaues nicht belasten, und im klebrigen jenes Maß nicht überschreiten , welches die Gestattung freier Niederlagen im Innern des Vereins entbehrlich gemacht, der Neigung zum Schleichhandel keine Nahrung gegeben, und zur Sicherung der redlichen Verzollung keine kostbare Anstalten erfordert hätte. Der Verein sollte auf den Grundsatz vollkommener Rechtsgleichheit gegründet, die Verwaltung sollte einer gemeinschaftlichen BeHorde anvertraut, und der Ertrag der reinen Zollcinkünfte zwischen sammtlichen Staaten nach einem bestimmten Maßstabe vertheilt werden- Von der großen Mehrheit der theilnehmenden Staaten wurden die Antrage der großherzoglichen Regierung im Wesentlichen beifällig ausgenommen. Nachdem aber der größte der, an den Verhandlungen theilnehmenden Staaten die wesentlichen Grundlagen jener Vorschläge verworfen hatte, bildeten die Höhe der Zölle und die mir einem hohen Mambtarife verbundenen Einrichtungen , sodann der Maßstab der Revenuen-Theilung und die von jener Seite zu Gunsten der größern Staaten verlangte Festsetzung eines idealen Stimmenverhältnisses den Gegenstand schwieriger Verhandlungen. Ware auf die von der großhcrzoglich badischen Regierung vorgeschlagenen Grundlagen ein Verein zu Stande gekommen, so hatte das Großherzogthum, ohne fühlbare Benachtheiligung seiner gewohnten Verbindungen mit andern Ländern, die Wohl- that des freien Verkehrs mit Vcreinsländern gewonnen. Diesem Vorthcile, den sämmtliche Staaten sich gegenseitig zugestunden, würde Baden indessen bei der Annahme der Volksmenge, als Maßstab zur Vertheilung der reinen Zolleinkünfte, kein unbeträchtliches Opfer gebracht haben. Zwei Umstände vorzüglich sind es, welche dem auswärtigen Verkehr von Baden, in Vergleichung mit den ostwärts gelegenen größeren Staaten, die dem Vereine angehören sollten, eine größere Lebhaftigkeit geben, nämlich die in dieser Beziehung günstigere geographische Lage des Großherzvgthums, und die Verschiedenheit der Produktionsverhältnisse. Dort stehen die verschie, denen Zweige der Production mit den Bedürfnissen der (Konsumtion in keinem so stark abweichenden Verhältnisse als in Baden , dessen Manusactur-Industrie im Verhältnis zur Ackerbau- produclion einen weit geringem Umfang hat. Die natürliche Folge dieser im Allgemeinen bekannten Thatsache ist eine ver- gleichungsweise stärkere Ausfuhr an Naturproducten mannigfaltiger Art und eine stärkere Einfuhr von Erzeugnissen des Gewerbfleißes. Zur Zeit der Darmstädter Verhandlungen berechnete man z. B. den (Uberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr an Baumwolle und Wollenfabrikaten in Baden auf kl,417 bad. Eentr., in Bayern und Würtemberg zusammen nur auf 7770 Centr. Aehnliche Resultate gaben Vergleichungen der Einfuhr von Leder, Leinwand u. f. f. Während in Baden die Einfuhr an Leinwand die Ausfuhr übersteigt, überstieg dw Ausfuhr der Leinwand und Leinwandfabrikaten die Einfuhr in Bayern um ungefähr ?3,000 bad. Ctr., in Würtemberg um ohngefahr 10,000 bad. Ctr. Nur in Beziehung auf den Bedarf von Seidenwaaeen ergab sich aus der Bergleichung der Einfuhren ein der Bevölkerung ohngesahr entsprechendes Verhältnis Leicht begreiflich zeigte sich die Wirkung dieser wirthfchaft- lichen Verhaltnisse und der einem lebhaften Handelsverkehr günstiger» Lage des Landes in dem Ertrag der Zölle. Bei einer Nach der Bundcsmatrikcl um nahe 40 Proc. starkern Bevölkerung und bei einer zwar sehr maßigen, aber in Vergleichung mit dem badischen Tarif gleichwohl weit höhern Belegung der Haupteinfuhrartikel, hatte Würtcmberg, nach einem Durchschnitt der Jahre 1818—2V, eine Landzolleinnahme von 47-1,000 st., und Baden eine solche von 529,000 fl. Nach einem Durchschnitt der Pe- riode von 1812—18, in welcher die badifchen und würtember- gischen Zölle von den Hauptausfuhrartikeln näher zusammenstimmte», war die Einnahme in Würtembcrg 466,000 fl., in Baden 587,000 fl., also um 25 Proc. starker. Würde Baden und Würtemberg in der Gemeinschaft in gleichem Verhaltnisse zu den gemeinschaftlichen Einnahmen von dem fremden Handel contribuirt haben, nnd als Maßstab der Wertheilung die Bundcsmatrikel angenommen worden seyn; so hätte Baden von einem reinen Einkommen, wozu es 25 Proc. mehr beigetragen hatte als Würtemberg, nahe 40 Procent weniger als letzteres bezogen. In der Gemeinschaft konnte aber das Verhältnis? des Beitrags zu den gemeinschaftlichen Einnahmen und der Theilnahme an dem Ertrag voraussichtlich nicht günstiger werden, da die höher belegten Einfuhr-Artikel fast durchgangig Gegenstände des Bezugs ans fremden Landern sind, und auch die höher belegten Ausfuhrartikel großentheils, namentlich das Holz, ihren Markt nicht in den Vereinsstaaten finden konnten. Dazu kam zu erwägen, daß Baden auf eine weite Strecke die Grenze des Vcreinsgebietcs und zwar gerade nach der Seite hin bildete, wo schiffbare Flüsse den Verkehr, selbst mit minder kostbaren Erzeugnissen, auf weite Distanzen gestatten. — 11 — Es liegt in der Natur der Sache, daß unter jedem Mauth- spstcm bei der Ausdehnung des Tarifs auf alle Gegenstände des Handels die Grenzdistricte eine bedeutende Last tragen, von welcher die rückwärts gelegenen Theilc des Marktsgebiets befreit bleiben. Die Waarenversendungen und Zufuhren, die den di- rccten oder unmittelbaren natürlichen Handelsverkehr einer Gegend mit andern Markten bilden, lassen sich als so viele, aus einem Puncte ausgehenden Strahlen darstellen, die gegen den Mittelpunkt hin am zahlreichsten, in größerer Entfernung von Distanz zu Distanz sich vermindern. Eine Beschrankung des natürlichen Verkehrs durch Zollauflagen wird daher, unter sonst gleichen Umstanden, für jeden Ort um so lastiger, je näher er der Zollinie liegt, weil diese Linie eine desto größere Zahl seiner natürlichen Handelsverbindungen durchschneidet. Wenn diese Betrachtung auf den Großhandel mit Waaren, die ein gleiches Bedürfnis des ganzen Marktes oder ein allgemeiner Ausfuhrartikel desselben sind, keine Anwendung findet, so ist es doch klar, daß sie de» kleinen Handel und den lebhaften Verkehr mit Landcs- producten, vorzüglich aber die große Masse jener Erzeugnisse trifft, die nur auf kurze Distanzen ausgetauscht werden. Aus diesen Gründen schien eine billige Berücksichtigung bei Festsetzung des Theilungsmaßstabes gegründet, und lag die Befreiung der Ackerbaucrzeugnisse von den gemeinschaftlichen Zöllen in den Wünschen der großherzoglichcn Regierung. Obwohl aber zu erwägen war, daß an die vortheilhafterc Lage des Landes auch aus der andern Seite sich bedeutendere Lasten knüpften, daß namentlich das Großherzogthum durch den Unterhalt von nahe 5W Stunden kunstmäßig gebauter Straßen zur Beförderung des allgemeinen Verkehrs einen verhaltnißmäßig starkcrn Aufwand, als andere Vereinslander zu bestreiten hatte; so glaubte man durch die Annahme der Bundcsmatrikel als Thcilungsmafistab dennoch kein Opfer zu bringen, welches die Vorthcile einer freien Bewegung des Handels im Innern des Vereinsgcbiets überwogen hatte. Im Einverständniß mit mehreren andern Negierungen, welche früher den badjfchcn Vorschlagen im Wesentlichen beigestimmt hatten, war man auch bereit, sich verschiedene Modi- stcationen der ursprünglichen Anträge gefallen zu lassen. Nachdem aber in den Verhandlungen hierüber ein Stillstand eingetreten war, sagte sich Hessen-Darmstadt, das ohne Nachtheil für seine Landesinteressen in seiner damaligen Lage nicht länger verharren konnte, bekanntlich von den Verhandlungen los mit der erklärten Absicht jedoch, den Zweck des Vereins nach vollendetem Vollzug seiner Zolleinrichtungen fernerhin zu verfolgen. So endeten die Darmstädter Verhandlungen. 3. Schon früher, im Jahr IWst, hatten die Regierungen von Würtcmberg und Baden, aus Veranlassung des französischen Gesetzes über die Einfuhr des Schlachtviehes verschiedene gemeinsame Maßregeln ergriffen. Sie bestanden in der Erhöhung der Einfuhrabgaben von mehreren Artikeln, hauptsächlich von Wein und von sogenannten langen Waarcn; der wechselseitige Werkehr mit den eigenen Erzeugnissen der beiden Staaten, so wie mit einigen andern Ländern, blick von diesen erhöhten Zollauflagen befreit. Achnliche Maßregeln hatte , unter ähnlichen Ausnahmen,^ dcr größte Theil der Schweizer Cantone ergriffen. Auch mit Hcssen-Darmstadt kam nun ein Uebereinkunft zu Stande, welche dem wechselseitigen Verkehr wesentliche Erleichterungen verschaffte. Zunächst durch das französische Douanen-Gesctz vom Jahr ltM veranlaßt, welches einen Hauptzweig des süddeutschen Ausfuhrhandels bedrohte, konnten die Maßregeln der großherzoglichen Regierung vom Jahre ! W2 zugleich als ein schickliches Mittel betrachtet werden, die Ausführung eines gemeinschaftlichen Handels und Zollsystems zu erleichtern, indem man die Pro» duction des Landes in die nämlichen Verhaltnisse setzte, in welche die Industrie der benachbarten Staaten zum Theile schon seit längerer Zeit sich gestellt fand. War ein Verein nicht zu erlangen, der nach seinen Bedingungen, unter denen er angeboten wurde, dem Interesse und der Lage Badens entsprach, so schien eine solche vertragsmäßige Feststellung der wechselseitigen Zölle mit den Nachbarstaaten wenigstens einen leidlichem Zustand zu versprechen. Ein wesentlicher Vorzug der Vertrage ist die Stab ilita t der Handclsvcrbaltnisse, welche den Handels- und Gewerbstand von den Gefahren befreien, jede auf einen bestehenden Zustand berechnete Unternehmung durch unerwartete Maßregeln der eigenen Regierung oder fremder Staaten vereitelt zu sehen. Zwar gewahrten solche Vertrage keine vollständige wechselseitige Freiheit, und um Begünstigungen anbieten zu können, mußte man sich ebenfalls, wie im Vereine, zu Erhöhungen der allgemeinen Zollsatze entschließen, welche größtentheils nicht unmittelbar im Interesse des Landes lagen. Allein diese Erhöhungen waren minder bedeutend; sie umfaßten eine geringere Zahl von Gegenständen; auch hatte man ihren Ertrag nicht einer verkürzenden Theilung zu unterwerfen. Eventuelle Verhandlungen, die über eine größere Ausdehnung der gegenseitigen Erleichterungen des Verkehrs zwischen Würtembcrg und Baden Statt gefunden, wurden abgebrochen, nachdem sich Bayern und Würtemberg über die Wiederaufnahme dar Verhandlungen über einen Zellverein verstanden halten. 4. Ein zwischen den kön. Regierungen von Bayern und Wür- temberg verabredeter Entwurf eines Grundvertragcs bildete die Grundlage der Stuttgardtcr Verhandlungen, zu welchen im Jahr >826 Bevollmächtigte von Bayern, Würtemberg, Baden , Hessen-Darmstadt und Nassau zusammentraten. Ucbcr die Bedingungen des Erundvertrages, insbesondere über das Stimtnen-Vcrhältniß, über den Maßstab der Revenuen- Vertheilung, über die Verwaltungsart und verschiedene andere, früher bestrittene Fragen schien man sich wohl verstandigen zu können. Der beifallig ausgenommene Vorschlag, jeder Regierung, unter angemessener Concrole, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gesetze in ihrem eigenen Gebiete zu überlassen, gewährte den Vorthcil, daß die Angehörigen der einzelnen Vereinsstaaten nicht in unmittelbare Berührung mit einer, dic Gesammtheit rcprascntirenden Ccllegialgcwalt gebracht wurden, welche häusige Eonflicte mit den einzelnen Regierungen und ihren Behörden befürchten ließ, und beseitigte manche Schwierigkeiten, welche eine Vereinbarung über die Organisation und die Administra- tionsweise einer gemeinschaftlichen Verwaltungsbehörde darbot, wie sie Baden in den früheren Verhandlungen in Antrag gebracht hatte. Nur bei der Frage über den Tarif zeigte sich eine Verschiedenheit der Meinungen und Interessen, welche zu groß war, um zu dem Versuche einer Ausgleichung durch fortgesetzte Verhandlungen zu ermuthigen. In dieser Hinsicht traten Umstände ein, welche eine Annäherung von Seite Badens selbst nicht in dem früher beab- X sichtigten Maße gestatteten. Während der Verhandlungen wurden die Handelsanqclcgenheiten Gegenstand der ständischen Berathungen. Die Einstimmigkeit, womit für den Fall der Jso- lirung, wie für den Fall einer Vereinbarung mit den Nachbarstaaten über ein gemeinschaftliches Zollsystem, der Antrag auf möglichst niedrige Zolle beschlossen wurde, konnte der großherzog- lichcn Regierung nicht anders als beachtungswerth erscheinen. Die Ansichten der Kammer entsprachen, so viel uns bekannt geworden, in der That den Wünschen des Landes. Verschiedene Ursachen mochten dazu beigetragen haben, die ungünstige Meinung über den Abschluß des beabsichtigten Vereines auf die Grundlage hoher Zollsätze zu verstärken und zu verbreiten. So sehr die, seit dem Jahr 1822 erhöhten Zölle von einigen Naturerzeugnissen der produzirenden Klasse zusagen mochten, so wenig waren die Ersahrungen, zu welcher die Erhöhung der Zölle von verschiedenen Fabrikaten Gelegenheit gaben, geeignet, die Abneigung gegen hohe Zollsätze zu vermindern. Anfänglich machten sie wohl bei dem Gewerbsiandc einen guten Eindruck, allein es währte nicht lange, bis der Schleichhandel sich organistrt hatte, und es ihm gelungen war, die Zwecke der gesetzlichen Anordnungen zu vereiteln. Es schien klar vor Augen zu liegen, daß man sich durch die Annahme eines hohen Zolltarifs in die Alternative versetzte, beim Mangel hinlänglichen Schutzes gegen den Schleichhandel, den redlichen Verkehr zu vernichten, oder durch den Aufwand, den ein genügender Schutz verursachte, ein Opfer bringen zu müssen, das die Vortheilc der Vereinigung weit überwog. Die Verhältnisse schienen in dieser Hinsicht noch etwas minder günstig als früher, da mehrere Staaten, welche an den Darmstädter Verhandlungen Antheil genommen hatten, zurück- — 10 — getreten waren. Dazu kam, daß die Hoffnung, die man zur Zeit, als die höhern Zolle zu Darmstadt nachgegeben wurden, noch hegen durfte, die ganze Schweiz werde sich nämlich a» das System der Erwiederung beschrankender Maßregeln einschliefen, nicht nur verschwunden war, sondern auch die concordircnden Eantone die verabredeten Maßregeln aufgehoben hatten. Durst, die öffentlichen Verhandlungen in den Kammern der süddeutschen Staaten waren manche beobachtenswcrthe, statistische Verhaltnisse, namentlich über die Ein- und Ausfuhr und über den Ertrag der Zölle, allgemeiner bekannt geworden, und Jeder vermochte hiernach leicht zu ermessen, daß bei der Annahme der Volksmenge, als Theilungsmaßstab, das Zugestandniß höherer Zollabgaben um so bedenklicher erschien. Baden, Hessen und Nassau verlangten die ganzliche Befreiung der landwirthschastlichen Erzeugnisse von den Ausfuhrzöllen , wahrend in dem bayerisch - würtembergischen Projekte mit wenigen Ausnahmen alle hierher gehörigen Artikel belegt, und zum Theil mit starken Zöllen angesetzt waren. Dieß galt insbesondere von verschiedenen Hauptgegenstanden der Ausfuhr des Großherzogthums nach fremden Landen, namentlich vom Holze, das mit 5, IE bis 15 Procent und vom Hanfe, der mit 1 fl. 40 kr. belegt werden sollte. Von Colonialwaaren sollten 5 fl. erhoben werden, wahre nd man badischcr Scits nur 1 fl. 30 kr. vorgeschlagen hatte. Die Zölle von den sogenannten langen Waaren fanden sich zu W, 40 und 60 fl. angefetzt; wahrend Baden 8 fl. in Antrag gebracht hatte. Daß aber in der That nicht bloß eine Verschiedenheit der Meinungen über die Zweckmäßigkeit des einen oder andern Tarifs nach allgemeinen Grundsätzen, sondern eine wirkliche Wer- schicdenheit der Interessen es war, die eine Ausgleichung verhinderte, ist durch die Verhandlungen selbst in ein klares Licht gestellt werden, und die Hoffnung, auf die Grundlage niedriger Zölle mit den östlichen Staaten den Verein zu Stande zu bringen, konnte Baden nur in Betrachtung der B. "tH ile nähren , welche für jene Staaten die Arrendirung ihres Marktes und überhaupt die Lage des Großhcrzogthums darbet. Die Verschiedenheit der Interessen zeigte sich vorzüglich Bayern gegenüber. Bayern erhob schon seit längerer Zeit höhere Zölle, und mußte daher besorgen, durch die Vereinigung auf die Grundlage geringerer Abgaben einen Revenuenverlnst zu erleiden. Höhere Abgaben erforderten kostbarere Anstalten und Einrichtungen; diese bestanden bereits in Bayern , und nahmen über ein Viertlet der Einnahmen hinweg. Eine wohlfeilere Organisation und Einrichtung würde auf eine Reihe von Iahren keine Erleichterung gewahrt haben; manche kostbare Anstalten, zweckmäßig eingerichtete Hallen, Grcnzzollhauser ?c. waren inmal vorhanden, und die Angestellten, welche entbehrt werden konnten, würden Ruhegehaltc angesprochen haben. Dagegen würde in Baden, das bisher nur etwa ll^Proc. Administralionskosten auswendete, der in Folge höherer Zollabgaben erforderliche Mehraufwand, als eine neue unfruchtbare Ausgabe erschienen sey. Eine eigene Schwierigkeit lag in Beziehung auf das La- gerhaussystcm darin, daß in Bayern der Handel mehr in größern Städten concentrirt, in Baden dagegen in klcinern S.a >n und selbst in Dörfern zersplittert ist; wahrend B.t .rn nur 35 Lagerhauser hatte, bestanden im Großhcrzogthum ecliche und — 18 — vierzig. Man hatte daher die Wahl -wischen einem, in Ver- gleichung mit den Einnahmen ganz unverhältnißmäßigcn Kostenaufwand, den der bayerische Lrganisationsplan erforderte, oder der Unterdrückung einer bedeutenden Zahl bestehender Etablissements , welche um so schmerzlicher in einem Augenblicke empfunden werden mußte, da man von dcm Vereine eine größere Freiheit und nicht neue Beschrankungen des Handels-Verkehrs und die Erschaffung lästiger Monopole erwartet hatte. Ferner war zu berücksichtigen, daß die Gewerbe und die Eonsumenten seit einer Reihe von Iahren in Bayern an höhere Zollabgaben gewöhnt waren , daß crstere in der Herabsetzung der Zölle eine Verminderung des Schutzes beklagt, und letztere sich dadurch nicht bedeutend erleichtert gefühlt haben würden. Dagegen waren hohe Zölle im Großherzogthum eine ungewohnte Last, und wahrend in Bayern die Regierung ausschweifende Anträge auf Zollerhöhung zu bekämpfen hatte, war bei uns der allgemeine Wunsch auf Ermäßigung der Zölle gerichtet. Die nachbarlichen Verhältnisse sind vorzüglich darin verschieden , daß Baden auf circa 50 Stunden an cin Land gränzt, das kein Mauthsysiem kennt, und nur ganz unbedeutende Zölle erhebt. Dieser Umstand hätte einen großen Theil der Bewohner des Großherzogthums dcm verderblichen Einfluß des Schleichhandels in Gefolge der Annahme höherer Zölle ausgesetzt. Durste man von der Annahme eines hohen Tarifs vor- theilhäste Handelsverträge erwarten, so hätte dieser Gewinn allerdings in die Magschale gelegt werden müssen. Allein der Schweiz gegenüber bedurfte es dieses Mittels nicht, und im Verhältnis zu andern Staaten wäre die Wirkung desselben gelähmt worden, wenn man die Unterhaltung des freien Verkehrs mit der Schwei; erhalten wollte. Bei dieser Ausnahme aber und da man von der Eidge- — nosscnschaft ein Anschließen cm gemeinsame Maßregeln nicht erwarte» durfte, würden hohe Zolle nach den bisherigen Erfahrungen wirkungslos geblieben seyn. Alle diese Gründe traten für Bayern nicht ein, Würtemberg hatte weniger starke Motive, sich der Annahme niedriger Zölle zu widersetzen; die freie Bewegung seines Handels bis an die westlichen und südlichen Grenzen unseres Landes mußte ihm von höherm Werthe seyn, als der Unterschied der Zölle; Badens Beitritt befreite es von den Unannehmlichkeiten und Nachthcilcn einer Grenzmauth. In dieser Lage erkannte Würtemberg seine vermittelnde Stellung, der es im ganzen Laufe der Verhandlungen stets treu blieb. Im Falle der unbedingten Wahl mußte aber die größere Uebereinstimmung seiner Interessen mit denen Bayerns die Entscheidung geben. Gerade diese aus dem ökonomischen Zustande und der Lage beider Königreiche hervorgehende größere Uebereinstimmung ihrer Interessen mußte aber Baden um so bedenklicher machen, einen Tarif anzunebrnen, der seinen Bedürfnissen nicht entsprach, da das entschiedene Uebergewicht dieser beiden Staaten in dem engern Vereine auch für die Zukunft bei allen vorkommenden Fragen für die Berücksichtigung der besonderen Lage des Großherzogthums wenig hoffen ließ. , Die Absicht der großherzoglrchcn Regierung bei ihrem Versuche, einen Handelsverein zu gründen, war keine andere, als dem Lande eine neue Quelle des Glücks, des Wohlseyns und der Zufriedenheit zu bereiten. Die Anwendung der Principien, welche die Wissenschaft als Resultat ihrer Forschungen errungen, und die Erfahrung als wohlrhatig bewährt, die Freiheit des Verkehrs, war der Gegenstand des Wunsches des Landes. Um auf der einen Seite eine größere Freiheit zu gewinnen, konnte man sich auch von der andern Seite Beschränkungen gefallen lassen, die der Gcsammtheit zusagten, aber im Ganzen mußte 2* NN Gewinn für den Zweck des Vereins übrig bleiben. Je geringer der Umfang des Marktes, desto weniger kennte dem Großherzogthum ein System von Beschrankungen und hohen Zöllen zusagen, desto gewisser blieben die Nachtheile, welche an solche Systeme jedenfalls sich knüpfen, desto problematischer wurden jene Resultate, in welche man die Vorthcile strenger Maulh- systeme zu setzen pflegt. Wenn man jene Freiheit auf der einen Seite gewahrte, auf der andern Seite aber eine größere Zahl gewohnter Handelsverbindungen durch hohe Abgaben traf; wenn man besorgen mußte, durch' diese Auflagen die wichtigsten Einfuhrartikel zu vertheuern , und mannigfaltige Ausfuhrartikel, die ihren Absatz in fremden Landen suchten, im Preise zu drücken; wenn man zur Aufrcchthaltung eines solchen Systemes dem Wolke die Last eines neuen unfruchtbaren Aufwandes auslegen, und das Land auf eine weite Strecke dem verderblichen Einfluß des Schleichhandels Preis geben mußte; wenn man bei allem diesem voraussichtlich noch in siarkerm Verhaltnisse zu den gemeinschaftlichen Einkünften beizutragen hatte, als man daran bei der Vertheilung participirte; so war allerdings zu befürchten, daß gerade eine den wohlthatigen Absichten der Regierung entgegengesetzte Wirkung eingetreten Ware. Auf diese Weise haben daher die Verhandlungen klar gemacht, daß es unter den gegebenen Umstanden nicht möglich war, den Verein zu gründen, wenn nicht ein Theil seine eigenen Interessen den Interessen des andern Theils opfern wollte. Nur ein Umstand hatte eine andere Entschließung herbeiführen können. Ein temporares bedeutendes Opfer konnte gerechtfertigt erscheinen, wenn man mit Sicherheit annehmen durfte, daß der Zutritt Badens einer Vereinigung mit den nördlichen deutschen Landern förderlich seyn werde. Diese Aussicht war aber damals nicht vorhanden. Man durfte im Gegentheil sich nicht verhehlen, daß die Arrondirung des bayerifch-würtem- — 21 — belgisch«-» Marktes durch daS Großherzogthum daz Bedürfniß einer Vereinigung mit den norddeutschen Landern der jenen beide» Staaten eher schwächen als verstärken müsse. 5. Die Vereinigung Bayerns mit Würtemberg, und Hessen-- Darmstadts mit Preußen kam nicht unerwartet. Diese lag im offenbaren Interesse der Production und den Finanzen unseres nördlichen Nachbarstaates; jene war durch die geographische Lage erlcichrert, und wenn man die höheren Tarife beibehalten wollte, jedenfalls beiden Theilen nützlicher als die Jsolirung. Baden sah in Folge dieser Vereinbarungen an seinen nördlichen und östlichen Grenzen verstärkte Barrieren entrichten. Selbst nachdem wir den verderblichen Einfluß dieser wachsenden Beschränkungen fühlten, konnte in der Wahl, dem einen oder andern der beiden Vereine beizutreten, oder isolirt stehen zu bleiben, die Entscheidung nicht schwer fassen. Den Zutritt zu dem preußisch - hessischen Vereine verhinderte schon die geographische Lage des Landes, und die Motive, die von dein Beitritt zu dem Vereine abgehalten, welcher den Gegenstand der Stuttgardter Verhandlungen gebildet hatte, waren dem bayerisch-würtembergischen Vereine gegenüber durch die Trennung von Hessen noch verstärkt. Der Erfolg hat gelehrt, daß wir unsere Lage richtig zu beuv- theilen verstanden. Die seit dem Jahre 18L7 fast jährlich gestiegenen Zoll- cinnahmcn lassen keinen Zweifel, daß unser Handel an Lebhaftigkeit nicht verloren, sondern gewonnen hat. Der Ertrag der badischcn Landzölle wurde nach einem mehrjährigen Durchschnitte (unter Abschlag einer beträchtlichen Summe wegen der, in Folge der Gerüchte über den Beitrii Badens zu dem Vereine periodisib eingetretenen stärker» Einfuhr) auf 876,666 fl., und die Erhebungskesten auf nur circa 7 Proc. des Brutte-Ertrags berechnet, so daß eine reine Einnahme von circa 766,666 fl. übrig blieb. In den letzten Iahren war der Brutto-Ertrag auf circa 946,666 fl., der Reinertrag auf circa 825,666 fl. gestiegen. Bayern hatte bei einer Zsfach größeren Volksmenge und bei vielfach höheren Zollsätzen, im Jahre 184-y- eine Brutto- Einnahme von 2,842,666 fl. , deren Erhebung circa 44 Proc. kostete, so daß nur 4,582,666 fl. als reine Einnahme übrigblieben. Nach den Budget-Ansätzen von 1331—37 wird der bayerische Antheil an der gemeinschaftlichen Zolleinnahme auf 3,636,666 fl., der Neinertrag auf 2,612,236 fl., der Erhebungsaufwand daher auf circa 33 Proc. berechnet. Weit besser stellten sich die Resultate in dem preußifch- hefsifchen Vereine, indem der hessische Antheil am Reinertrag im Jahre 1329 auf 669,862 fl. stieg, und für das Jahr 1833 auf 625,666 fl. berechnet ward. Auf solche Weife zeigten die Resultate der Zoll-Administrationen dieser verschiedenen Staaten aufs Neue, daß die Schwierigkeit des Vollzugs hoher Zolltarife im ungckehrten Verhaltnisse mit der Große des Marktes stehe, und daß die Produktionsverhältnisse und die größere Lebhaftigkeit des Verkehrs der Rhein- ufcr-Staaten auf den Ertrag der Zölle in diesen Landern einen sehr günstigen Einfluß ausüben. — 23 — II. Uehcr vcn Bnrntt Badens zu dein größeren Zoll« Vereine. t. Wir wenden uns nun zu der Frage, ob die Gründe, we!6)e Baden abhalten mußten, dem bayerisch - würtcmbergischen Ver- eine beizutren, auf gleiche Weise dem Anschlüsse des Großher- zogthumS an den größern Verein entgegenstehen, in welchen ine beiden bisher bestandenen Vereine sich auflosen sollen? Diese Frage entschieden mit - Nein ! zu beantworten, kennen wir keinen Augenblick Bedenken tragen, Jener Verein gewahrt, was in unfern eifrigsten Wünschen lag, von dem Augenblicke an, da wir zum erstenmal die Lage des deutschen Handels zum Gegenstand unserer ernstern Betrachtungen machten. Er entspricht im Wesentlichen den Ansichten, die wir bereits vor 14 Jahren über das wirksamste Heilmittel eines beklagenswerthen Zustandcs uns angeeigner hatten, und alle Versuche, die zu theilwciser Wilderung desselben gemacht wer. den, dienten nur dazu, unsere Ueberzeugung zu bestärken, daß nur ein Verein, der alle Bundesländer, oder wenigstens die große Mehrheit, in einem weitausgedehnten, abgerundeten Markte umfasse, eine befriedigende Hülfe gewähren könne. Die Gebiete der vereinten Staaten bilden in ibrer Ge- sammtheit bereits einen Markt von mehr als WMill Einwohner. Mehrere andere Landern stehen im Begriffe, beizutreten, oder haben ihren Beitritt schon erklärt, und nur wenige befinden sich, wie Baden, in einer Lage, welche eine Wahl gestattet. Wie früher, so konnte uns auch jetzt nur die Höhe der Zolltarife vom Beitritte abhalten. — 24 — Es ist nun wohl nicht zu verkennen, daß selbst dem großen Vereine gegenüber die Vortheile unserer geographischen Lage nicht verloren geben, daß unser Land an drei schiffbaren Strömen gelegen, einer freien Communicarion mir dem Weltmarkte sich erfreuet, daß wir die Verbindungen zwistchen dem südwestlichen Deutschland und Frankreich, einem Theile der Schweiz ic. beherrschen, daß bisher schon die Manchen der beiden Vereine mit ehngesähr gleich hohen Tarisen an unfern östlichen und westlichen Grenzen unser» natürlichen Handelsverkehr hemmten, und jeder Verkehr, den andere Staaten nicht ihres eigenen Vor- theils wegen gestatteten, uns erschwert, nichts desto weniger aber unsere Lage keineswegs Hülflos war; wir verkennen nicht, dm unser Zustand, durch eine Vereinigung der beiden Gebiete, welche das Großherzogchum im Norden und Osten begrenzen, im Wesentlichen nicht verschlimmert wird, daß die Wirkungen der Beschrankungen, die wir bisher empfanden, ohngefahr dieselben bleiben, es mag der preußisch . hessische Tarif, oder der bayerisch - würtembergische, oder jeder andere, der, wie beide, ein gewisses Maaß überschreitet, an den Grenzen dieser Nachbar,gelten. Allein nicht die Möglichkeit in dem Znstande de Ist .ung, ohne wesentliche Verschlimmerung unserer Verst.,,.niisse, zu verharren, kann als entscheidend betrachtet wekdcn. Wir haben vielmehr uns die Frage vorzulegen, ob nicht dieser isolirten Stellung, dem Vereine gegenüber, der Beitritt zu de selb, selbst auf die Bedingung eines höher» MauthtarifS vorzuziehen sey f Wir glauben diese Frage nicht besser beantworten zu können , als wenn wir unsere Leser, unsrer bereits erklarten Absicht gemas, auf ein schon bekanntes Feld führen, und ihnen in einfal r Eeg-nsätzen zeigen, wie in dem größern Vereine alle Wortheilc, die man bei den früher» Versuchen zu erstreben rachtete, ungleich beträchtlicher erscheinen, und die Nachthcile / — 25 die man dagegen abzuwägen hatte, theils ganz verschwinden, theils minder fühlbar werden. Zuvorderst ist es im Allgemeinen klar, daß bei einer solchen Verbindung und bei dem System, das man aufstellt, die Zahl der Staaten, die Größe des zu einem Ganzen verbundenen Marktes, die Lage und die natürlichen Handelsverbindungen der einzelnen Gebiete unter sich und mit dem Auslande, so wie die Productions- und Eonsumtionsverhaltnisse der verschiedenen Theile des gemeinschaftlichen Marktes in Betrachtung gezogen werden müssen. 3. 1) Die größere Zahl der Staaten in dem ausgedehntem Vereine bietet Garantien dar, die man bei jenem Vereine entbehrte, welcher den Gegenstand der Stuttgardter Verhandlungen bildete. In einer solchen innigen, nicht leicht wieder auflösbaren Verbindung einer geringen Anzahl von Staaten von verschiedener Größe, ist für die minder bedeutenden weit leichter die Gefahr vorhanden, daß ein drückendes Uebergewicht förmlich anerkannt oder der That nach ertragen werden muß. Wenn ein großer Staat dem überwiegenden Interesse des Ganzen die Local-Interessen einer Provinz des eigenen Landes ohne Bedenken unbedingt unterordnet; so kann man um so weniger erwarten , daß die Regierung eines Landes von 4 — 5 Millionen Einwohner sehr geneigt seyn werde, die besondern Verhältnisse eines andern Landes von 5—4 Million Einwohner, das sich ihrem Markte anschließt, im Conflictc der Interessen zu berücksichtigen, oder der Regierung desselben einen, auch nur dem Schein nach gleichen, Einfluß auf allgemeine Anordnungen zu überlassen. Anders in einem Vereine einer größern Zahl ungleicher Stauten, unter welchen der größte in der Gesammtheit der übrigen ein Gegengewicht, für Concesfionen, die er auf seinem Markte macht, Aequivalente auf dem vereinigten, gleich ausgedehnten Markte der übrigen Staaten findet, und der geringste der Theilnehmer jedenfalls günstige Wechsel falle, bei dem mannigfaltigen Widerstreit der Ansichten und Interessen erblickt. Schon bei den Darmstadter Verhandlungen hatte sich num in gar manchen Punkten, die Verschiedenheit der Jmeressen der rheinischen Staaten und der rückwartsliegenden herausgestellt. In einem Vereine, der auf die Staaten beschrankt blieb, welche an den Stuttgardter Verhandlungen Antheil genommen, würde das Uebergewicht von Bayern und Würtemberg eben so entschieden gewesen seyn, als es unbezweiselt schien, daß die größere Ucbereinstimmung ihrer Interessen, den Rheinuferstaaten gegenüber, jenes Uebergewicht in der großen Mehrheit der Falle fühlbar machen mußte. Diese Betrachtung erhalt eine um so höhere Bedeutung, je mehr man in dem Tarife den Grundsätzen des Merkantilsystemes huldigte, das in alle Produklions- und Gewerbsverhallnisse lies eingreifend, nach kurzer Zeit seiner Dauer mannigfaltige Veränderungen hervorbringen und künstliche Verhältnisse bilden mußte, die das Verweilen in dem Vereine, wie den Rücktritt, gleich mißlich machen konnten. In dieser Hinsicht sind aber in dem größcrn Vereine nicht die mindesten Besorgnisse vorhanden, die Interessen der Rhein- Ufcrsiaaten haben in Rheinpreußcn eine machtige Stütze, und die rückwärts gelegenen süddeutschen Lander finden für die (5on- cessionen, die sie ihnen machen, ebenfalls größere Vortheile, als ihnen der beschranktere Markt der süddeutschen Rheinländer darbieten konnte. — 27 — Wir erinnern, daß, ncbcn dem Stimmenverhältnis, eine der wichtigsten Fragen, welche, bei den frühern Verhandlungen, zwischen Bayern und Würtemberg auf der einen, und den übrigen Staaten auf der andern Seite im Streite lag, die Ausfuhrzölle von landwirthfchaftlichcn Erzeugnissen betraf, für welche uns ein freier Verkehr mit fremden Landern bei der Leichtigkeit der Eommunication auf der freien Wasserstraße von so hohem Werthe ist. ^5. 2) Die dreifach größere Ausdehnung des Vereines und die Lage der Gebiete, welche die Erweiterung des früher beabsichtigten cngern Vereines bilden, gewahren der freien Bewegung des Handels ein ungleich größeres Feld. Die Wohlthaten des innern freien Verkehrs verbreiten sich gleichförmiger auf die verschiedenen Zweige der Produktion und Eon- sumtion, und die verschiedenen Gegenden unseres Landes nehmen daran in einem günstigen: Verhaltnisse Theil. Keiner der Vortheile, welche uns der frühere Verein darbieten kennte, entgeht uns, wir möchten aber diejenigen, welche die Herstellung des freien Verkehrs mit den hinzukommenden Gebietsthei- lcn überdieß verspricht, nicht geringer, eher noch höher anschlagen. Nicht die Nahe oder die Entfernung der fremden Markte allein ist es, von welcher der Werth einer freien Verbindung abhangt, sondern vorzüglich die Verhaltnisse der Produktion und der Eonfumtion, welche das Bedürfnis des WaarenaustaufchcS hervorrufen, und der Lauf der Gewässer, welcher die Befriedigung dieses Bedürfnisses erleichtert. Gerade in der Richtung nach Osten ist unser Ausfuhrhandel am wenigsten bedeutend, und wird, wenn andere natürliche Absatzwege nicht verschlossen werden, auch im Vereine nicht die-gleiche Lebhaftigkeit, wie nach andern Richtungen im Ganzen genommen, gewinnen. Von dieser Seite gerade kommt uns eine Einfuhr, deren Ein- -- 26 — fluß auf einen wichtigen Zweig des Ackerbaues ei» Anhänger der Schutzsysteme nicht in die Wagschale der Vortheile legen würde. Mit den Landern des Mittel - und Untcrrheines verbindet uns die Wasserstraße, und ein wechselseitiges Bedürfnis, das aus dem Zustand der Produktion jener Gegenden und des Obcrrheines entspringt. Unsere Naturprodukte bedürfen und erfreuen sich der wohlfcilern Thalstraße des Rheins; die Erzeugnisse des Kunstfleißes jener Gegenden bringt uns theils die Bergfahrt, theils tragen sie die Kosten des Landtransportes ohne allen Nachtheil für einen solchen wechselseitigen Austausch. Rheinpreußen liegt uns auf solche Weise naher, als mancher Markt, der weit weniger entfernt, nur auf dem Landwege zu erreichen ist. Nicht auf gleiche Weise durch die Leichtigkeit der Commu- nication erleichtert, bietet der Markt der sächsischen Länder durch die Verschiedenheit der Productionen dennoch sehr willkommene Verbindungen für einzelne Zweige dar. Wenn die südwestlichen Gegenden unseres Landes und die Weingegenden des Oberlandes den größten Nutzen von der Eröffnung des bayerisch - würtembergischen Marktes ziehen; so wird die Ausdehnung, welche der größere Verein in Verglcichung mit dem früher beabsichtigten erhält, dem ganzen Rheinthalc und dem ehemaligen Main- und Tauberkreis vorzugsweise zum Wortheil gereichen. Zu den unmittelbaren größer» Vorthcilen gesellen sich aber noch mittelbare. Zn dem engern Vereine, der das Ziel der Stuttgardter Verhandlungen war, konnte die Concurrenz cineS benachbarten zum gemeinschaftlichen Markte gehörigen Gebiets für einzelne — 29 — Zweige unserer Produetion nur dcßhalb lästig werden, weil der Abfluß eines Erzeugnisses aus jenem Gebiete, durch die Maßregeln solcher Staaten gehemmt war, welche nun dem größern Verbände angehören. Dicß wäre namentlich rücksichtlich der rhcinbaierischcn Weine der Fall gewesen; wird aber in weit minderm Grade der Fall seyn, wenn jene Ursache der Hemmung des natürlichen Absatzes sich hebt. Auf solche Weise gleichen sich alle Interessen um so leichter aus, je größer der Umfang des gemeinschaftlichen Marktes ist. Der größere Umfang des gemeinsamen Marktes, so wie die Lage und Produktionsverhältnisse der einzelnen Gebiete üben, wie wir nun zeigen wollen, auch auf die Beurtheilung der Fragen, die sich auf den Tarif bezichen oder daran knüpfen, einen wesentlichen Einfluß aus. 4. 3) Wenn ein Tarif, der alle fremden Erzeugnisse des Kunstflciß es mit hohen Abgaben belastet, eine ganze Reihe solcher Bedürfnisse zu vcrtheuern drohte, so verschwindet diese Besorgniß in dem größern Vereine fast gänzlich. Die Manusaklurindustrie der preußischen Rheinländer steht auf einer Höhe, welche allein schon gegen Monopolpreise einer beschränkten oder unvollkommenen Industrie genügende Sicherheit gewährt; eine lebhafte Mitbewerbung verspricht in vielen Zweigen der Beitritt der sächsischen Länder. In dem ausgedehnten Gebiete des Vereines wird nicht leicht ein Zweig der Fabrikation von einiger Bedeutung gefunden werden, der nicht in größerer oder geringerer Entfernung jene Mitbewerbung fände, welche erforderlich ist, um den Wctt- eifer, gut und wohlfeil zu produzieren, zum Vortheil der Constitution rege zu erhalten. Ein Blick auf die Statistik der Manufakturindustrie der deutschen Staaten gibt die Ueberzcugung von der großen Verschiedenheit dieser Verhältnisse auf dem Markte des früher beabsichtigten Vereines und in dem weit ausgedehnten Gebiete des größern Vereines. Die Thatsachcn, welche sie begründen, sind allzu bekannt, als daß wir versucht seyn könnten, hier in Einzelheiten einzugchen. 5. 4) Die größere Leichtigkeit, die Bedürfnisse der eigenen Constitution ohne Preiserhöhung durch den innern Handel zu befriedige» , verniindert für das Großherzogthum auch die Gefahr , in einem starkern Verhaltnisse zu den gemeinschaftliche» Einkünften contribuiren zu müssen, als es an dem reinen Einkommen nach dem Maßstabe der Volksmenge zu partici- piren hätte. Zur Unterstützung der Bcdcnklichkeiten , welche in dieser Hinsicht bei den früher» Verhandlungen der Annahme hoher Zölle von allen Mauthartikeln entgegenstanden, .haben wir oben mehrere speciellc Thatsachcn mitgetheilt. Es würde uns nicht schwer fallen, die Zahl dieser Belege zu vermehren, und die Ursachen der Verschiedenheit nachzuwei' sen, die sich in dieser Beziehung zwischen Baden und einigen Nachbarlandern zeigt. Eine ausführliche Darstellung hierüber würde uns aber zu weit führen; es bedarf einer solchen auch nicht. Niemand, der den ökonomischen Zustand, die Produktions - und Handelsverhaltnissc der süddeutschen Lander nur ober- flachlich kennt, und die letzten Resultate der Zolladministration beachtet, wird jene Thatsachen bezweifeln. Für Jeden ist es aber klar, daß es sich hier nicht um ein sin anzielt es Opfer jener Art handelte, das nothwendig mit jedem Zollvereine verbunden ist, und das in dem Verluste der Zölle besteht, welche von dem wechselseitigen Verkehr der vereinten Lander erhoben wurden. Diesen Verlust beklagen, hieße eben so viel, als die Freiheit des Verkehrs als ein Uebcl betrachten; er ist nur für die Finanzkasse vorhanden; was ihr entgeht, bleibt in den Taschen der Steuerpflichtigen, und befruchtet die Quellen, woraus die Regierung ihre Bedürfnisse fchöpft. Indem sie eine Besteuerung aufgibt, welche diese Quelle nur zu hausig verstopft, wird es ihr um so leichter, ihre Bedürfnisse zu erheben. Allein ganz anderer Natur ist jener Verlust, der durch eine Verkürzung bei der Theilung entsteht. Wenn wir für einen verhältnismäßig größcrn Theil unserer Produktion ausserhalb des Vereines unsern Ansatz suchen, einen verhältnismäßig größern Theil unserer ConsumtioN durch fremde Einfuhrartikel befriedigen müßten, von den' hievon fallenden Zöllen aber einen kleinern Theil zugeschieden erhielten; so wäre dies ein reiner Verlust für die Gesammtheit der Steuerpflichtigen. Ei» solcher Verlust droht uns nicht, wo eine hinlängliche Eoncurrenz uns die Befriedigung unserer Bedürfnisse, ohne alle oder doch ohne sehr fühlbare Preiserhöhung sichert, wo die Zölle die Wahl der Eonsumentcn auf dem von der Mauth eingeschlossenen Gebiete in der großen Mehrheit der Falle festhalten und ihre Wirkung, als zahlbare oder fällige Steuer, auf das Gebiet der Mode, des Geschmackes oder seltener Geschicklichkeit in einen engern Kreis sich einschränkt. 6. 5) So wie die Nachthcile einer höhern Besteuerung fremder Erzeugnisse des Kunsifleißcs in dem größern Marktgebiete sich in ungleich niederm Grade äussern, so sind die Vorth eile, welche nach den Umstanden durch ein strenges Mauth- — 52 — system errungen werden mögen, auch um so leichter zu er« warten. Wer, in der Schule der Erfahrung erzogen, die Schwierigkeiten kennt, welche die gewonnene bessere Einsicht findet, fehlerhafte, tiefgewurzelte Einrichtungen hinwegzuräumen, wird sich der chimärischen Hoffnung nicht überlassen, daß im Verkehr der Volker das Prinzip der Freiheit so bald zur unbedingten Herrschaft gelangen werde. Er wird selbst die überwiegenden Nachtheile nicht verkennen, die in jenen Landern, welche seit lange her den Grundsätzen des Merkantilsystems huldigten, mit einem raschen Uebcrgang von dem Zustande der Beschränkung zu einem System verbunden waren, das auf die Leitung und auf den Schutz der Produktion verzichtet, und durch die Zolle ohne fühlbare Belästigung des Handels nur ein mäßiges Einkommen für die Finanzkasse zu erlangen, oder etwa nur den Einfluß einer ungleichen Besteuerung der Produktion im eigenen und fremden Lande auf die Preise gewisser Artikel auszugleichen suchen würde. Allein er weiß auch, daß der einmal begonnene Kampf der guten Grundsätze nimmermehr ruht, und eine a l l- mählige Ausbreitung ihrer Herrschaft nicht bezweifelt werden darf. In Vergleichung mit den Duanensystemcn der größern europäischen Staaten, neigt sich das preußische bei weitem am meisten zu den Prinzipien der Freiheit; die Anerkennung einer gesunden Handelspolitik offenbarte sich dort in wesentlichen Veränderungen, welche die frühere Gesetzgebung erfahren, so wie in den Vereinbarungen mit andern deutschen Ländern, welche der neuesten Zeit angehören. Eine Geneigtheit zu mildernden gegenseitigen Con- ccssionen lassen in dem bedeutendsten Handelsstaat Europas, der früher allen übrigen mit Beschränkungen der mannigfaltig- — Z8 — sie» ?lrt vorangegangen war, die vor wenigen Iahren gegebenen rrston Zeichen einrr Rückkehr auf dir Bahn der guten Grundsähe und ihre ausdrückliche Anerkennung in parlementari- scheu Verhandlungen erwarten. Die Begünstigung der inländischen Industrie und Pro- duction unbedingt zu verwerfen, wäre wohl eine übcrver- ftandcNe Liberalität, so lange der Egoismus in andern Staaten die Zollgesetze dictirt. Sie erscheint um so eher als zulässig, je eher man hoffen kann, durch die Erwiederung zu günstigen wechselseitigen Concessionen den Weg zu bahnen, je weniger man befürchten muß, daß ihre Wirkung mehr in der Vernichtung des redlichen Handels und in einem für die Eonsumenten lästigen Drucke, als in der Beförderung der inländischen Produc- tion fühlbar sei?n werde. In dieser dreifachen Beziehung sind die Verhaltniffe des qrößern Marktes ungleich günstiger, als sie sich auf dem vereinigten Markte der süddeutschen Staaten jemals bilden konnte». Auch kleineren Staaten, welchen die Maßregeln eines Nachbarlandes einen gewohnten Absatz versperren, können zwar nach den Umständen Mittel zu Gebote stehen, die uachtheiligen Folge» einer solchen Störung eines gewohnten Verkehrs zu schwächen; aber die Kosten eines stabilen, ausgebildeten Systems der Erwiederung beschränkender Vorkehrungen, mit dem ganzen Apparat einer dauernden Handhabung, vermag ein kleiner Markt nicht zu bestreiten; und vermöchte er es, so kann er größern Ländern gegenüber dennoch eine Behandlung auf gleichen Fuß nicht erwarten, da die wechselseitigen Vortheile des freien Verkehrs zwischen einem Lande von 5, E, 8 Millionen Einwohnern, und einem Markte von W und ZE Millionen nicht gleich sind. Man wird in dieser Beziehung nämlich nicht übersehen, daß die Produktion der Manufakturindustrie in dem kleinsten Gebiete der größten Ausdehnung in einzelnen Zweigen empfänglich ist, während der Cvnsumtion in der Zahl der Verzehrer, in dem Umfang ihrer Bedürfnisse und ihrem Einkommen eine bestimmte Grenze gesteckt ist. Daher kann die großem Handclsstaatcn nur die Beden- rcnheir eines fremden Marktes von einer, ihrer eigenen Volksmenge gleichen oder sich nähernden Einwohnerzahl zu wirksamen Eonccsstonen geneigt machen. Einen gleich wichtigen Einfluß übt die Große des Marktes auf das Gedeihen der einheimischen Industrie aus. Für jene Zweige, bei welchen von dem Umfang der Produktion und von dem dadurch bedingten Gebrauch mannigfaltiger künstlicher und kostbarer Hilfsmittel und Einrichtungen die Wohlfeilhcit der Hervorbringung abhängt, und die auf dem allgemeinen Weltmärkte mit der Industrie anderer Länder in Eoncurrenz treten, ist eine vollkommene Freiheit auf einem besondern oder dem einheimischen Markte nur dann von hohem, Werthe, wenn dieser Markt einen sehr bedeutenden Umfang hat. Das Großhcrzogthum besitzt nur wenige solcher Industrie- Etablissements ; allein in einzelnen Gegenden sind die natürlichen Bedingungen ihres Aufblühens vorhanden. So wenig Stimmen man von dieser Seite für einen minder ausgedehnte» Verein vernahm, so verbreitet gerade unter dieser Klafle früher die Beforgniß gewesen feyn mag, ein System der Beschränkung auf dem Markte des südlichen Deutschlandcs konnte, statt zu einer Erleichterung, vielmehr zu einem schroffem gegenseitigen Abschließen der deutschen Märkte führen; so einstimmig wird jene Klasse von Fabrikanten den Beitritt zu den großem Vereinen gutheißen. Einsichtsvollen Tcwerbsleuten entgeht es nicht, daß ein System, weiches alle Erzeugnisse des Kunstfleißes mehr oder weniger mit Einfuhrzöllen belegt, auf einem beschrankter» Markte leicht einer ganzen Reihe von Zweigen, die man begünstigen will, statt nützlich zu Heyn, vielmehr nachthcilig wird. Je geringer der Umfang eines Marktes, desto größer ist die Zahl der Productionszwcige, für welche die, zu ihrem Gedeihen vor- theilhaften natürlichen Bedingungen auf diesem Markte nicht vorhanden sind. Nun gehören aber manche Erzeugnisse des Kunstfleißes wiederum zu den Bedürfnissen der Production in andern Zweigen, und die Gunst, die man den letztern erweist, wird leicht durch die Nachtheile einer Verthcuerung jener Bedürfnisse aufgewogen; so daß leicht der scheinbare Schutz sich im letzten Resultat in einen Nachtheil auflöst, der ihnen ohn- erachtet des Zolles selbst auf dem eigene» Markte die Eoncur- renz erschweren kann, jedenfalls aber in der allgemeinen Mitbewerbung auf dritten Markten fühlbar wird.*) ») Dieser wechselseitige Einfluß der verschiedenen Productions- zweige auf einander ist von der höchsten Bedeutung. Kein anderes Land konnte in dieser Hinsicht ungestraft so rücksichtslos verfahren als Großbritanien, weil dort für die meisten Fabrikationszweige günstige natürliche Bedingungen ihres Betriebes vorhanden sind. Nur die Kornbill bringt der Manufak- lurindustrie durch ihren mittelbaren Einfluß auf den Arbeitslohn einen Nachtheil, der wohl in manchen Zweigen den Werth des Schutzes überwiegt, den sie auf dem einheimischen Markte gegen fremde Concurrenz finden. Frankreich bringt der Beförderung seiner Eisenfabrikalion ein Opfer, das eine Reihe anderer Zweige, und mittelbar fast alle schmerzlich empfinden. In Großbritanien, wo aus der nämliche» Mine Steinkohlen, Erzstufen und Flußspath hervorgebracht werdcu, beträgt auf den Eisenwerken der Mit- telprcis von t Kubikfuß Eisen 57! Franken; Frankreich 3 * 7. 6) In einem wesentlichen, für Baden höä>st wichtigen 'Pu nkte tveicht das preußische System von dm Tarifen ob, die bei frühern Verbandlungen in bestrittener Frage standen. Dasselbe gewahrt eine weit größere Freiheit für die Ausfuhr der r o h c n E r z e u g n i sse des Bodens. Eine scheinbar geringe Abgabe wird durch das Verhä tniß des Volumens oder des Gewichts der rohen Erzeugnisse zum Werthe derselben für den Producenten, und durch die Masse der Produkte, die wir, von dem Lauf der Gewässer begünstigt, fernhin verfenden, in il- rem Totalbecragc für die Gesammthcit auf lästige Weise fühlbar. .In dieser Beziehung und namentlich in Beziehung auf die b e sondern Interessen unserer Produttion verschwindet in dem großen Vereine eine Besorgnis, die mit Recht bei den frühern Verhandlungen große Bedenklichkeiten erregte. 8. 7) Ein mit hohen Zolltarifen unzertrennlich verbundener Nachtheil, die Größe des unfruchtbaren Aufwandes zur Sicherung der Wirksamkeit des Gesetzes vermindert sich in dem grcßern Vereine in bedeutendem Maas, wahrend man zugleich an Sicherheit gegen ein noch größeres Uebel, den Schleichhandel, gewinnt. Wir sehen, daß die Kosten der Verwaltung und der Bewachung der Zollgrenzen in dem bayerisch - würtembergischen Vereine ^ der Einnahme hinwegnchmen, und dennoch lassen die Resultate der gemeinschaftlichen Verwaltung keinen Zweifel über die Mangelhaftigkeit der Schutzanstaltcn. Daß mit dem Umfange des Marktes die Kosten einer gleich wirksamen Begönnen die am meisten begünstigten Eisenwerke eine solche Quantität nicht unter 95^ Franken verkaufen. DaS Eise» ist aber ein Artikel, dessen Preis auf die Productienskosten fast aller Erzeugnisse eine» mittelbaren Einfluß ausübt. wachung de» Grenzen sich mindern, daß ein arcondirter Marke von 20 — 24 Millionen Einwohnern selbst bei verhältnismäßig minder bedeutendem Aufwand weit leichter gegen den Schleichhandel gesichert werden kann, ist an sich klar. Recht anschaulich macht dieses Verhältniß aber eine nähere Betrachtung des Einflusses, den der Beitritt Badens mit etwa dein 20sten Theile des Gesammtgebietes des Vereines in dieser Beziehung ausüben würde. Der Verein würde nicht nur wegen dieses Gebietzuwachses keinen großer» Aufwand zu bestreiten haben, sondern offenbar noch an Kosten, so wie a» Sicherheit gewinnen. Dem Großherzogthum gegenüber hätte er über MV Stunden Landgrenze und 2V Stunden Wassergrenze zu bewachen ; während die Ausdehnung des Großherzegthums gegen das Ausland, die Schweiz und Frankreich, nur etwa iOO Stunden beträgt, und mit Ansnahme einiger kurzen Strecken nur Flußgrenzen darbietet. Er würde daher bei einer Vermehrung seines Marktes um Istn Millionen Einwohner die Bcwachungskosien für 120 Stunden erstarcn, und, da die Flußgrenzen weit leichter zu schützen sind, als Landgrenzen, welche großtcntheils Gebirgs- und Waldgegenden durchschneiden, dabei noch eine weit größere Sicherheit gegen den Schleichhandel erhalten. S. 8) Die vollkommenere Sicherheit , welche die Mittel eine s größeres Vereines gegen den Schleichhandel gewähren, ist auch bei der Frage über die Hohe der Zölle von Eolo- uialwaaren von Wichtigkeit. Einige nähere Betrachtungen über diesen Gegenstand uns vorbehaltend, haben wir bei dieser Vergleichung vorzüglich aus den Umstand aufmerksam zu machen, daß es sich um eine Frage handelt, bei welcher weniger — Z5 — die Interessen der einzelnen Staaten, als die Meinungen über die Zweckmäßigkeit einer Maßregel in Conflict gcrathen können. Nun hangt aber das Urtheil über die Zweckmäßigkeit einer solchen Besteuerung wesentlich von den Mitteln ab, die man besitzt, um dem Gesetze seine Wirksamkeit zu sichern, damit der redliche Verkehr nicht vernichtet, und der Schleichhandel genährt werde, und daß, was die Consumentcn in den erhöhten Preisen der besteuerten Waarcn entrichten, nicht größten- theils aufgehe in Löhnen für die Schwarzer, in Gaben für treulose Beamte und Wächter, und in den Kosten der Aufsicht und Controle. In dieser Hinsicht ist aber klar, daß in dem größeren Vereine nicht nur die, im Verhältnis zum Umfange des Marktes weit geringere Ausdehnung der Grenzen, sondern auch die Lage des größeren Vercinsgebiets, und die natürliche Richtung des Colonialwaarcnhandcls weit stärkere Garantien gegen jene Nachtheile darbieten. Bei weitem zum größten Theile bezieht der Verein seine Bedürfnisse an verzehrbaren Colonialarti- keln auf den Wasserstraßen, die sich im Norden in die See ergießen. Die Vereinigung des süddeutschen Marktes mit den nördlichen Ländern gewahrt nun den Vorthcil einer leichtern und sichern Controle an den Punkten, wo jene Ströme has Vcr- einsgebiet verlassen. Ein Blick auf die geographische Lage und den Zug der Grenzen der Lander, welche den preußisch-hessischen Verein und den würtcmbergisch - bayerischen bildeten , und jener Lander, welche zwischen beiden Vereinsgebieten gelegen sind, reicht hin, um einzusehen, wie viel leichter eine sichere Controle der Zufuhren in dem vereinigten Gebiete fallt. Es ist daher kein Zweifel, daß auf diesem Markte eine höhere Besteuerung der Colonialwaaren bestehen kann, ohne die bezeichneten Nachtheile und Gefahren herbeizuführen. K) Endlich geht aus verschiedenen Betrachtungen, die — 39 — wir bereits angestellt, (Abs. 4 und 9.) Von selbst hervor, daß eine Theilung der Gesammteinkünfte nach dem Maßstabe der Volksmenge in dem größern Vereine nicht mit gleicher Verkürzung, wie in dem früher beabsichtigten Vereine, verbunden seyn würde. Die Verhältnisse, welche in dieser Hinsicht beachtet zu werden verdienen, sind in den verschiedenen Landern mehr oder weniger verschieden. Die Lage der Länder, die Zahl und Bevölkerung der Städte im Verhältnis zu dem platten Lande, Sitten, Gewohnheiten des Volkes haben unstreitig einen wesentlichen Einfluß auf das Produkt der Zölle auf jedem gegebenen Markte. DaS Großhcezogthum wird im Ganzen genommen einen der fruchtbarsten Thcile des Gebietes bilden; weit mehr als in manchen andern Ländern sind die besteuerten Gegenstände, welche in größerm Umfange sonst nur zu den Bedürfnissen der Stadter gehören, auf dem Lande verbreitet. Die Lebhaftigkeit des Verkehrs, die Menge der Reisenden und Fremden , die Zahl und Frequenz der Bäder sind andere bcachlungs- werthe Momente. Allein den nördlicher gelegenen Ländern gegenüber, ist der Einfluß der zum Theile noch günstigem Lage dieser Märkte, ihres größeren Geldreichthums, ihrer nähern Berührung mit dem Weltmarkte nicht zu verkennen. Sie finden ihre Aequivalente in der freiem Bewegung ihrer blühendem Industrie. Für uns aber erscheint die, ohnehin nie als entscheidend betrachtete, Frage über jenen Maßstab in der größern Vereinigung um so mehr von untergeordneter Bedeutung. 1t- 19) In den mannigfaltigen Beziehungen, die wir hier angedeutet, scheint uns nun eine wesentliche Verschiedenheit zu bestehen zwischen dem früher beabsichtigten Vereine, welchem auf die dargebotenen Grundlagen beizutreten, die Interessen des Großherzogthums abmahnten, und dem großem Vereine, der sich zu bilden im Begriffe steht. Durch diese vergleichende Dar- — 40 - stellung glauben wir zugleich über die Rälhiichkeit ums Beitritte! zu dem großem Vereine Licht verbreitet zu haben. Sollten wir das Bedürfnis! und die Vortheile einer solchen Verbindung an und für sich einer nähern und ausführlichem Betrachtung unterwerfen, so würden wir gröfitentheils nur zu wiederholen haben, was der beigcdruckte Aufsatz enthalt. Doch wollen wir noch versuchen, die vorliegende Frage unter einige Hauptgesichtspunkte zu bringen, und in allgemeinen Umrissen das Mannigfaltige zusammenzufassen, welches ihre Beleuchtung von verschiedeneu Seiten darbietet, Sie hat eine politische, eine st a a tsw i r th sch a fo- iiche, eine finanzielle und. eine moralische Seite. Daß eine Verbindung mehrerer Staaten , welche ihre materiellen Interessen so innig verwebt, unvertraglich ist mit dem Gedanken, daß ihre äußere Politik sie jemals in eine feindselige Stellung gegen einander bringen könnte, ist wohl kein Zweifel. Ein verstärktes Band des Friedens und des wechselseitigen Vertrauens zu knüpfen, eine neue, auf feste Grundlagen gegründete Garantie ohnehin schon bestehender Verpflichtungen zu erhalten, kann nur erfreulich scpn. Am wenigsten wird man beklagen, daß keine Scheidewand den Norden Deutschlands vom Süden trennt. Nur eines ist zu wünschen, daß nämlich den übrigen Bundesländern gegenüber jede lhunliche, mit wesentlichen Interessen vereinbarliche wechselseitige Berücksichtigung eintrete. Verabredungen dieser Art werden nicht schwer fallen, und von überwiegenden! Nutzen sepn, wenn sie insbesondere eine gegenseitige Verpflichtung zur Vernichtung des Schleichhandels und Earan- ticen für solche Zusagen zur Grundlage erhalten. — 4t Aber schon find Bedenklichkeiten laut geworden ühör eine Verbindung mit größeren Staaten, welche nicht die gleichen con- stitutionellen Einrichtungen, wie wir, besitzen. Man gibt sich die Miene, für unsere junge Verfassung Gefahren wahrzunehmen ; aber im Ernste wird Niemand eine solche Besorgnis hegen; weder die Erfahrung, noch die natürliche Verkettung von Ursache und Wirkung leiht hiezu den mindesten Grund. Wir sahen seit Jahrhunderten deutsche Staaten mit landstandischen Verfassungen und ohne solche Verfassung, monarchische Staaten und freie Städte mit aristokratischen und demokratischen Institutionen, weltliche und geistliche Staaten neben einander in enger Verbindung, Jeder wurde auf seine Weife regiert, ohne daß aus dieser Verschiedenheit der Formen für den einen oder andern eine Störung entstanden wäre. Mit der innern Politik hat die Zolleiurichkung nicht das Mindeste geniein; solche Einrichtungen bestehen aus ganz gleiche Art in allen Staaten, welche Regierungsformen sie auch haben mögen, Bayern, Württemberg, die beiden Hessen haben die gleiche Verfassung, wie. wir, und werden sie durch Alles, was das Wohl ihrer Lander befördert, nur Hefestigen, nicht erschüttern. 12. Von der st a a ts w i rth scha ft lich cn Seite die Frage betrachtend, hat man die Natur und die Wirkung eines Systems zu erwägen, welches in jammtlichcn Ländern, die der Verein umfaßt, den wechselseitigen Austausch ihrer Naturerzeugnisse und der Producte ihres Kunst- und Gewcrbfleißes von alten Zöllen befreit, dagegen fremde Fabrikate und überseeische Erzeugnisse, vorzüglich die verzehrbaren Eolonialartikel mit höhcrn Einfuhrabgaben belastet, als sie bisher nach unserm Zolltarif getragen haben. Der Einfluß eines solchen Systems auf den ökonomischen und finanziellen Zustand des Landes kann nach verschiedenen, im Streite liegenden Principicn beurtheit werden, während die streitenden Theile in Beziehung auf die Räthlichkeit — 42 — des Beitritts zu dem Vereine dennoch zu dem nämlichen Resultate gelangen. Es gibt drei Hauptmeinungen über die Einwirkung der Staatsgewalt auf Production und Handel. Die eine will gar keine Einwirkung, sondern unbedingte Freiheit; die andere will schützende und leitende Maßregeln; die dritte will solche Maßregeln nur zur Abwehr der Nachtheilt, welche fremde Beschrankungen dem freien Verkehre zufügen. Vertraglich mit jeder dieser Meinungen ist die Benutzung der Zolle als Quelle des Finanz-Einkommens; im ersten Fall ist die Erhebung eines solchen Einkommens der Hauptzweck der Zollcinrichtung; er soll so weit verfolgt werden dürfen, als dadurch der freie Verkehr nicht fühlbar erschwert und der Schleichhandel nicht erzeugt wird. In den beiden andern Fallen bleibt der finanzielle Zweck dem Zwecke des Nutzens oder der Abwehr untergeordnet, während die bestehende Mautheinrjchtung erlaubt, von einzelnen Erzeugnissen, die das eigene Land nicht hervorbringt, höhere Eon-, sumtionsabgaben zu erheben. Es ist kein Zweifel, daß die st a a ts w i rt h sch a ft lich e Rückficht bei weitem die überwiegende ist; denn die Mittel und Wege für die Finanzen sind mannigfaltig, und was sie auf dem einen nicht finden, suchen sie mit gleichem Erfolge auf einem andern. Nie vielleicht wird der Streit zwischen den Freunden der Freiheit, den Anhängern des Merkantilfpstems und den Verthei- digcrn der Erwiederung beschrankender Maßregeln im Allgemeinen geschlichtet; aber die vorliegende Frage kann Jeder, zu welcher Classe er gehöreim Ueberblick unserer Verhältnisse und Bedürfnisse mit: Ja beantworten, ohne seinen Grundsätzen untreu zu werden. Wer die unbedingte Freiheit will, wird zwar dem — 43 -- gegen Außen aufgestellten Systeme keinen Beifall zollen, allein er muß die vollkommene Freiheit, die der Handel des Landes auf zwei Drittel der Richtungen, nach denen er sich bewegt, auf weite Entfernungen hin gewinnt, hoher anfchlagen, als den Nachthell, der durch verstärkte Beschränkungen auf andern Seiten hin entsteht, wo der Verkehr bisher, theils ohnehin nicht ganz frei, theils durch Prohibitivsysteme in enge Schranken gebannt war, oder in dem unreinen Kanäle des Schleichhandels sich bewegte. Wer eine Einwirkung des Staates zur Beförderung und zum Schutze der Industrie verlangt, wird das Verschwinden der badischen Zölle an den Grenzen des Landes gegen die Vereins-Staaten hin nicht leicht als einen fühlbaren Nachtheil betrachten, den die Produktion des Großherzogthums den Vereinslandern gegenüber dadurch erleide; da die bestehenden badischen Zölle in der That dem Zwecke, den er will, nicht entsprechen; er wird aber für den Beitritt zum Vereine den doppelten Vortheil geltend machen, sowohl die Hinwegrau- inung der Schranken, welche der Industrie des Landes bisher die Markte der Vereinssiaalen verschlossen, als den kräftigem Schutz gegen Außen, dessen sie bisher nach seiner Ansicht zu ihrem größcrn Nachtheile entbehrte. Wer endlich auf dem Wege derErwicderung die Freiheit oder wenigstens eine größere Freiheit des Verkehrs erringen will, darf nimmermehr hoffen, seinen Zweck im Zustand der Jfolirung zu erreichen; nur in einer Verbindung mehrerer Lander zu einem großen Marktgebiete wird er das Mittel finden, zu Handelsverträgen mit andern Staaten zu gelangen, welche zum wechselseitigen Nutzen jenem erwünschten Ziele naher führen. Mit ihm werden die Vertheidiger der unbedingten Freiheit des Verkehrs die Erreichung dieses Zieles als eine Wohl? that preisen. Alle Meinungen aber werden sich darin vereinigen, daß die größere Stabilität, welche die allgemeine Zollgesetzgebung in einem Vereine vieler Staaten nothwendig erhalten muß, cin 1tebel entfeint, das sich an den häufigen Wechsel der ein elnen Tarife aller dieser Lander knüpfte, und dessen mittelbarer Einfluß auf den Unternehmungsgeist und die Spekulationen aller Art der Entwickelung der Industrie und des Handels vielleicht eben fo hinderlich war, als die unmittelbare Wirkung der wechselseitigen Besteuerung. Nicht minder wird Jeder, welchem Systeme er auch anhangen mag, in einem solchen Vereine eine wesentliche Bedingung jener großen Unternehmungen erblicken, welche zur Beförderung des Verkehrs und der allgemeinen Wohlfahrt in andern Ländern die Fortschritte der Bevölkerung, der Kultur und der Technik hervorgerufen haben, jener Unternehmungeil, welche England und Frankreich mit kunstvollen Eom- municationswegcn mit jeden, Jahre reichlicher versorgen, und bei uns nur durch gemeinsames Zusammenwirken möglich, oder wenigstens dadurch wesentlich erleichtert werden, Auf solche Weise betrachten wir die vorliegende Frage aus dem allgemeinen Gesichtspunkte der verschiedenen im Streite liegenden Systeme, t3. Betrachtet man den w irt h sch a ft ki ch e n Einfluß des Vereins auf die verschiedenen Zweige und Gegenstande des Handels und der Produktion im Allgemeine», fo ist 1) Für die Ausfuhr unserer Naturpoductc die Eröffnung des Marktes der Vercinsländer ein klarer Gewinn, gegen welchen man keinen Nachthcil abzuwägen hat, da unser Absatz nach andern Landern durch den Vereinstarif nicht erschwert werden soll, vielmebr erleichtert wird, in Vergleichung mit dem früher bestandenen und erst neuerlich abgeänderten badischcn Tarif. 2) Nicht minder günstig erscheint das Resultat in Beziehung auf die Ausfuhr unserer Fabrikate, die in de» Vcreinslandern mit bedeutenden Zöllen belegt find. Verschiedene Zweige unserer Fabrikate hangen ganz innig mit Unsen» Ackerbau zusammen, und ihr Aufblühen äußert daher zugleich einen wohlthatigcn mittelbaren Einfluß auf die Lage des Landmannes. 3) Die Einfuhr von Naturprodukten aus den Verein slände rn könnte nur rücksichllich des Weines Besorgnisse erregen, welche vorzüglich die unteren Thcile des Landes treffen. Dieser Nachthcil, der in einem beschrankteren Vereine mit Barer» und Würtemberg bedeutender wäre, verringert sich durch die Eröffnung des u n t e r rh e in i sch e n Marktes für die überrheiner Weine, und wird überwogen durch den erleichterten Absatz der Producta jener Gegenden unseres Landes, wo der Weinbau einen Hauptzweig der Bodencultur bildet, nämlich im ehemaligen Main- und Tauberkreise, im Seekreisc und im ober» Lande auswärts von Dffenburg. Dabei ist aber noch eines Umstandes zu gedenken. An die W ei np r o d u c t i o n knüpft sich ein gewinnreicher Handel, der seinen Sitz in den naher gelegene» kapitalreichern Städten aufschlagt. Der Großhandel mit dem Productc des rheinbayerischen Weinbaues hatte früher ftinen Haupksitz in Mannheim und in einigen benachbarten Städten. Ein solcher Handel ist mit hohen Eingangszöllen unverträglich, und daß selbst die Gestaltung von Transitkellern kein genügendes Auskunftsmittel darbietet, wird Jeder zugeben, der die Natur jenes Products und die Bedingungen erwagt, unter welchen eine abgabenfreie Lagerung gestattet werden kann. Die durch den erschwerte» Absatz unserer Weine herbeigeführten höheren Eingangszölle von fremden Weinen, so wie die in an- __ 46 — dern benachbarten Ländern eingetretenen Zollerhebungen habt» nun der Stadt Mannheim und einigen andern Orten der dortigen Gegend einen Handelszweig größtenthcils entzogen, den ihnen der Verein ohne Zweifel wieder zuwenden würde. Gegen die Einfuhr anderer Naturproducte genoß der badiscbe Land- wirth keinen, oder einen nur ganz maßigen Schutz; sollte die Getreide-Einfuhr wachsen, so wird sie unfern Ackerbau nicht drücken, sondern mittelbar den Anbau und die Ausfuhr unserer Handelsgewachse, der Eichorien, des Krapps, des Tabaks, der Oelsamen', des Hanfs :c, befördern. 4) Unsere bisherigen Einfuhrzölle von Fabr ika ten waren so maßig, daß sie der inländischen Industrie keinen Schutz gewahrten. Diese wird gegen den Gewinn eines großen Marktes, dem Vereine gegenüber daher kein namhaftes Opfer bringen, und in dem Schutze gegen Außen sich eines neuen Vortheils erfreuen. Nach unfern Grundsätzen müssen wir zwar gerade die Höhe der Zölle von fast allen Erzeugnissen des fremden Kunst- fleißcs im Allgemeinen als einen Nachtheil betrachten, in sofern sie uns nicht den Weg zu erleichternden Handelsverträgen bahnen. Allein da, wie wir dargethan zu haben glauben, der Umfang des innern Marktes und der blühende Zustand der Industrie in einzelnen Gebieten desselben die Eonsumenten gegen drückende Preise sichern, und durch die Vereinigung dem Verkehre des Landes weit mehr freie Verbindungen gewonnen, als bisherige erschwert werden; so kann in dem hohen Tarife jedenfalls , wenn man auch die Wahrscheinlichkeit, zu günstigen Verträgen mit andern Staaten zu gelangen, nicht hoch anschlägt, kein Hinderniß des Beitritts liegen. Die Frage über die Höhe der Zölle bleibt in dieser Lage mehr eine Sache der Meinung über die Zweckmäßigkeit der Systeme im Allgemeinen, als des besondern Interesses unseres Landes. Und das Gleiche gilt in weit höherem Maße in Beziehung auf die hohen EingangSzölle von den Erzeugnissen des fremden Bodens, welche der Markt des Vereins nicht liefert, und insbesondere von den verzchrbarcn Eolonialartikcln, Wir wollen diesem Gegenstände einige besondere Betrachtungen widmen. 14. Weit entfernt, die Besteuerung der Co l o n i a lw a aren aus dem beschrankten Gesichtspunkte des Merkantilsystems oder des Gcldabflusses zu betrachten, möchten wir eben so wenig dieser Eonsumtion, als einem verderblichen Luxus, den Krieg erklaren. Wir hatten einen solchen Luxus in dem Großherzog- thume bis in die Wohnungen nicht nur der mittleren und ärmeren Klassen in den Städten, sondern auch des Landmannes in den weitesten Entfernungen vom Sitze stadtischer Sitte und Lebensweise zu verfolgen. Die seit 15 Jahren fast auf das Doppelte gestiegene Zufuhr von Zucker und Kasse beklagen wir keineswegs als ein Unglück ; denn wir erkennen in der Verschiedenheit der Klimate und der Productionen der Länder und in der Leichtigkeit, womit der Mensch sich die Genüsse fremder Zonen aneignet, ein wohlthatigcs Band, das alle Völker umschlingt, eine wesentliche Bedingung einer höhern ökonomischen Entwicke- lung, eines friedlichen wechselseitigen Verkehrs und der fortschreitenden geistigen Kultur aller Völker. Allein, wo man die Bedürfnisse des Staates großentheils durch Auflagen auf die Eonsumtion herbeizuschaffen sucht, — und wo geschieht dieses nicht? — darf man die Besteuerung der verzehrbaren Eolonialariikel gleich andern Vcrbrauchsgegenständcn nicht nur als höchst zweckmäßig, sondern selbst als von der Gerechtigkeit geboten betrachten. Niemand wird daran zweifeln, daß, wo man das Salz mit 50 und 100 Proc. besteuert, eine Auflage von 25 und selbst von 50 Proc. von Zucker und Kasse von jener Seite nicht angefochten werden könnte. Eine gesunde Finanzpolitik wird sich mir hüten, die Zölle so hoch zu setzen, das sie die Eonsumtion in einem, dem finanziellen Zwecke überwiegend nachtheiligen Maße beschranken, und man sich in die Alternative versetzt sieht, entweder den Eltrag durch die Kosten einer schwierigen Aufsicht größtentheüs wieder unfruchtbar verzehren , oder besorgen zu müssen, daß die Auflage sich in einen Verdienst der Schleichhändler verwandle. Die Verhaltnisse nun, die dem Vereine gestatten, ohne Verletzung dieser Rücksichten, von Eolonialartikeln höhere Auflagen zu erheben, wurden bereits oben berührt. Wir gestehen, daß uns die Zölle des Vereins demohngeachtet das rechte Maß zu überschreiten scheinen, lind sind überzeugt, daß eine Ermäßigung in finanzieller Hinsicht vortheilhaft scpn würde. Diese Erwägung vermag aber unsere Ansicht über die Vortheile des Beitritts zu dem Vereine keineswegs zu andern. Gerade bei diesen Gegenstanden kann es auf ein Mehr oder Weniger, wenn man einmal ein gewisses Maß überschreitet, und eine strenge MaUlhcinrichtung besitzt, am wenigsten ankommen. Die Erfahrung wird im Vereine selbst zur Erkenntniß des rechten Maßes führe», und in der Betrachtung, daß bei dieser Frage das finanzielle Interesse sammtlicher theilnehmcnden Staaten auf ganz gleiche Weise bcthciligt ist, darf man der Hoffnung wohl Raum geben, daß eine auf jenem Wege genommene Belehrung nicht unfruchtbar, bleiben werde. Wir können indessen nicht umhin, auch hier ans die Erfahrungen zu verweisen, die für das System mäßiger Zollsi^e in der angegebenen Beziehung sprechen, und welche insbesondere die Vcrgleichung der Zollertragnisse in Baden und in unsern östlichen Nachbarländern darbietet. Man schreibt zwar die Höhe unserer Zollcinnahmen auswärts häufig dem Umstände zu, daß die, den Nachbarstaaten durch den Schleichhandel zukommenden Eolonialwaaren die badischen Zölle tragen. Wenn man die Transitzölle darunter versteht, so ist dieß unbczweifclt richtig. Ein großer Theil dieser Waaren nimmt seinen natürlichen — 49 — Weg durch das Großherzogthum, und bezahlt die Durchgangs gebühren auf gleiche Weise, sie mögen zur redlichen Verzollung- im Nachbarlande bestimmt seyn, oder eingeschwarzt werden. Allein es ist ein Jrrthum, wenn man die Ursache unserer verhältnismäßig größeren Zolloinkünftc in der Bezahlung der badischen E i n g angszöllr von den Schleichhändlerwaarcn sucht. Zum Theil sind sie unstreitig das Resultat der Lage und Productions- Werhältnisse unseres Landes; denn die Erscheinung ist alter, als der bedeutendere Unterschied in den Tarifen an der würtembcr- gischen Grenze. Aber das Verhältnis der Einnahme ist seither zu unfern Gunsten noch gewachsen, besonders wenn man die Höhe des Vercins-Tariss berücksichtigt. Diesen Hähern Ertrag darf man mit Sicherheit unfern mäßigen Zollsätzen zuschreiben. Für den fremden Bezieher der Eolonialwaarcn auf dem Wege des Schleichhandels bedarf es des Aufwands des badischen Ein- gangszollcs keineswegs; da ein Collo, welches den badischen Transitzoll getragen hat, nicht leichter eingeschwärzt wird, als ein anderes. Kein Zweifel ist wohl, daß eln bedeutender Schleichhandel Statt findet. Aber was durch den Kleinhandel eingeht, ist wohl sehr wenig, in Vergleichung mit den Einschwärzungen im Großen. Die ganze Quantität, welche in unfern Ausfuhrlistett (als beim Eingang verzollte Waare) erscheint, beträgt nach einem dreijährigen Durchschnitt (von 1829—31) ohngef. 4999 Ctr. Zucker und etwas über 2,599 Ctr. Kaffe, die eine Einnahme von ohngcfähr 19,899 fl. gewährten. Von dieser Einnahme müßte man den Betrag des Transitzolles abrechnen , um das Product zu finden, welches die Finanzkassc dem, durch die niedrigen Zölle erleichterten Zwischenhandel verdankt *). Nach dem Durchschnitt der 9 Die Geringfügigkeit der bisherigen Zölle machte , in Folge eines unbedeutenden Schwankens der Preise, den Absatz bereits verzollter Waaren möglich, ohne daß dabei der Schleichhandel im geringsten im Spiele seyn konnte. Auf den Absatz bereits 4 Jahre l829—.31 betrug aber die Einfuhr an Zucker nahe 79,WO Ctr,, an Kaffe über 33,999 Ctr. Will man hier den Einfluß, den die Gerüchte über den Haudelsverein in jener Periode auf die Vermehrung der Vorrathe ausgeübt haben, in gleichem Maße berücksichtigen, wie es bei den Voranschlagen des Budgets geschehen*); so würde die mittlere Einfuhr an Zucker und Kaffe zu 82,999 Ctr., und die Consumtion nach Abzug der Ausfuhr zu 75,599 Ctr. anzunehmen seyn. Wir glauben , daß die Wirkung jener Gerüchte, in einem d rc ijäh ri g en Durchschnitte, nicht in solchem Verhältnisse fühlbar seyn konnte , und die Kaffc-Confumtion mindestens zu 24,999 Ctr., die Zuckcr-Consumtion zu 72,999 Ctr. anzunehmen sey. Vergleicht man diesen Verbrauch mit der Consumtion im baye- risch-würcembergischen Vereinsgebiet, so erscheint das Mißverhältnis allerdings ungemein bedeutend; allein deshalb darfman noch nicht daran zweifeln, daß unser Verbrauch nicht wirklich so groß war, oder nicht so groß seyn konnte. Um hierüber ein gründliches Urthcil zu fallen, muß man ganz andere Vergleichungen anstellen. Wir fragen, wie groß die Zufuhren sind, welche die europaischen Seehasen jährlich erhalten, und wie groß die Consumtion in andern Landern, welche durch ihre Lage und Einrichtungen gegen den Schleichhandel mehr gesichert sind? Nun finden wir, daß in den letzten 4 Iahren die jährlichen Zufuhren an Kaffe in den Haupthäfen Europa'S, nach sorgfältiger Ausscheidung der Zwischensendungcn, unter unbedeutenden Schwankungen, ohngefähr 2 Millionen Ctr. betrugen, die jährlichen Zufuhren an Zucker aber nicht unter 7 Millionen Ctr. jährlich sielen, und bis auf 7,799,999 Ctr. fliegen **). Nahe hie- verzollter Waare hat in der oben bezeichneten Periode ohne Zweifel die Anhäufung der Vorräthe gewirkt. H Es wurde eine jährliche Mehreinfuhr von 30,lXX> Ctr., also eine Vermehrung der Vorräthe von 90,MO Ctr. angenommen. **) Nämlich in den Hafen von England, Frankreich, Holland, in Hamburg, Bremen, Kopenhagen, St. Petersburg, Trieft. mit übereinstimmende Resultate geben die Toerechnungen über dm Verkauf der Seehäfen zum europaischen Consumo und über die Ausfuhr der E rze u g u n g s m ä rkte *). Den mittleren Verbrauch darf man hiernach ohngefahr auf 1 Pfund Kasse und auf ,'>4 Pfund Zucker für jedes Individuum der europäischen Bevölkerung annehmen, Ist es hiernach unwahrscheinlich, daß die Kaffeconsumtion in Baden 2 Pfund, und die Zuckerconsumtion 6 Pfund auf den Kopf betragen konnte? Man wird dieß nicht behaupten, wenn man bedenkt, daß in einem großen Theilc Europa's die ökonomische Lewe des Volkes, und in einem noch größern Theile unseres Welttheils die hohen Zollauflagcn dem Verbrauch der Co- lonialwaaren weit minder günstig sind, und daß in einigen Ländern , namentlich in Frankreich und Rußland, die Höhe der Zölle die Fabrikation und Konsumtion des RunkelrubenzuckerS sehr begünstigt. Die Kaffeconsumtion Frankreichs steht weit unter jenem Mittlern Betrag; sie schwankte vom Jahr 1820—20 zwischen 7 u. 10 Millionen Kilogr,; die Zuckerconsumtion schwankte in diesem Zeiträume zwischen 41 und 71 Millionen Kilogr, Wohin sollen dann jene, dem europäischen Markte jahrlich zuströmenden Colonialwaaren gelangen, wenn man nicht annehmen darf, daß in Ländern, wo sie weniger besteuert werden, und wo man Runkelrübenzucker weder producirt noch verbraucht, der Absatz und die Consumtion betrachtlicher seyn müssen? Und ist dann der Verbrauch des Großherzogthums so bedeutend, daß sich nicht Beispiele einer gleich starken und selbst noch stärkern Consumtion selbst in Landern finden lassen, wo die Zölle sehr hoch, aber andere Umstände dem Verbrauche günstig sind? Ohn- ') Man berechnet die Quantität Zucker, welche, die Production vonAmemka und von Ostindien jährlich dem europäischen Markt liefert, auf 417 Mill, Kilogramme. Die Zusendung an Kasse aus den Erzcugungs-Landern kann etwa zu 1t)3 Mill. Kilogramme angenommen werden. 4* «achtet der hohen Besteuerung ist in Großbritannien die Zucker« consumtion sehr betrachtlich; der unter allen Classen verbreitete Thcevcrbrauch ist ihr günstig Sie wird ohngefähr zu 9 Ki- logr,, und wenn man Irland in die Verglcichung mit aufnimmt, ohngefähr zu 7 Kilogr. auf den Kopf berechnet; und ist also weit bedeutender als in Baden, wo sie nur 3 Kilogr. betragt. Dagegen ist der Kaffcverbrauch in Großbritanien vcrhaltnißmäßig weit geringer, als in Baden, und zwar ohngefähr in demselben Verhältnisse, in welchem die Zuckerconsumtion stärker ist'"). Welchen Einfluß aber, unter sonst gleichen Umstanden, die Höhe der Abgaben auf die Consumtion ausübt, hat namentlich in Großbritannien die im Jahr 1897 erfolgte bedeutende Rcduction des Zolles vom Kasse gezeigt. Vor dem Jahre 1897 betrug sie 8999 Cwt.; bis zum Jahre 1824 stieg sie aber bis auf 66,999 Cwt. (circa 34 Mill. Kilogr.) oder auf mehr als das Achtfache. Nach einem Durchschnitte der Jahre 1827^-29 betrug sie 87,899 Cwt. oder nahe 3 Mill. Kilogr. Wer solche Thatsachen erwägt, und durch die Besteuerung der verzchrbarcn Colonialwaarcn nur finanzielle Zwecke verfolgt wissen will, wird daher bei der Frage über die Hohe der Zolle nicht nur den Grad der Wirksamkeit aller zu Gebot stehenden Mittel zur Sicherung gegen den Schleichhandel, sondern zugleich den Einfluß der Auflagen auf die Confumtion erwägen, und bedenken, daß der Verbrauch leicht in einem weit stärkeren Verhallnisse eingeschränkt werden kann, als man den B etrag der Zölle steigert. Wenn es nicht möglich ist, in der Wechselwirkung zwischen den Zöllen und der Consumtion den Punct genau zu ermitteln, wo die Steigerung wie die Verminderung der Abgabe den Er- H Vielleicht darf man diese stärkere Consumtion in einem Lande, wo alle Lebensmittel im höchsten Preise stehen, dem Nahrungsstoffe des Zuckers zuschreiben. ") In vielfach starkerm Verhältnisse sieht der Mehrbetrag der britischen Theeconsumtion. Sie belief sich im Jahre 1828 aus 30,926,000 Pf, und im Jahre 1829 auf 31,800,000 Pf. trag schmälert; so wird man doch durch gehörige Benutzung cig»< ,ier und fremder Erfahrungen und durch vergleichende Abwägung aller Verhaltnisse wenigstens in de» Stand gefetzt, sich jener rechten Mitte zu nähern. t5. Ueber den Einfluß, den der Veitritt zu dem -Vereine auf das Staatseinkommen ausüben würde, ist es nicht möglich, eine sichere Berechnung anzustellen. Auf der einen Sette erblickt man verschiedene Ursachen eines Verlustes, auf der andern Seite ist die Wirkung der höhern Eingangszeile zu erwägen- Jener Verlust bildet sich, wie wir gesehen, aus ganz verschiedenartigen Bestandtheilen. Er entsteht durch den Verzicht auf die wechselseitige Besteuerung des Verkehrs mit den übrigen -Nereinsländern; durch die Beschränkung der Einfuhr aus fremden Staaten in Felge der höhern Belastung jener Artikel, welche der Verein selbst hervorbringt; durch die verhalrnißmaßig beträchtlicher» Kosten der Handhabung eines strengen Mauth- spstems; er kann verstärkt werden durch eine Verkürzung bei der Theilung der reinen Einnahme nach dem Maßstabe der Volksmenge. Wie wenig man den Verlust, der mit der wechselseitigen Freih eit des Verkehrs zwischen den einzelnen Vereinsstaatcn verbunden ist, als einen Nachtheil zu betrachten habe, wie der Verzicht, aus welchem er entspringt, vielmehr die allgemeine Wohlfahrt befördere, und die Finanzkräfte des Staats verstärke, haben wir bereits dargethan. Eben so wird man in Erwägung der Gründe, welche gegen die Veforgniß einer Preiserhöhung der Manufacturerzeugnisse sprechen, jenen Verlust beklagen, welcher aus der Beschränkung des auswärtigen Handels zu Gunsten des inncrn Verkehrs im Vereinsgebiete entsteht. Auch hierbleibt, was der Finanzcasse entgeht, in den Taschen der Steuerpflichtigen , und knüpft sich an den erleichterten Bezug der Gegenstände unserer Bedürfnisse aus de» Vereinsländcrn, in natürlicher Wech- selwirkung, ein vermehrter Absatz unserer Producte, der die Hülfs- quellen des Staats befruchtet. Der Aufwand für die Handhabung des Mauthsyssems ist ein reiner Verlust; er wird relativ weit bedeutender scyn, als die Kosten unserer Zolladminisiration im Verhaltniß zu unfern Zollgefällen im Zustande der Jsolirung; aber wenn man, ohne Rücksicht auf die Zollerträgnisse, unfern Antheil an den Kosten der gemeinschaftlichen Einrichtung mit dem Aufwände vergleicht, den die ifolirie Verwaltung verursachte, so wird wohl der Unterschied nicht sehr bedeutend seyn, da im Vereine die vcrhaltnißmäßig geringere Ausdehnung der Grenzen die größere Kostbarkeit einer strengcrn Bewachung minder fühlbar macht. Was endlich die Theilung der reinen Zolleinkünfte nach dem Maßstabe der Volksmenge betrifft; so haben wir die Gründe, welche die Beforgniß einer Verkürzung in dein größern Vereine vermindern, bereits angedeutet. Klar ist wohl, daß die von dem äußern Gebiete des Vereines ganz eingeschlossenen Staaten in dieser Beziehung, wie in manchen andern, in ossenbarcm Vortheile sind. Zur Beurtheilung der Frage, ob alle Ursachen eines Re- venuen-Verlustes in ihrer Wirkung durch den hohen Tarif wohl aufgewogen werden? bieten nun selbst die Resultate der Verwaltung der beiden bisher bestandenen Vereine keinen festen Anhaltspunkt dar. Nack) dem Ergebnis; der bayerisch - würtem- bergischen Verwaltung würde uns ein sehr bedeutender Verlust drohen; dagegen würden wir, von den Resultaten des preußisch- hessischen Vereines ausgehend, eher eine Vermehrung, als eine Verminderung des' Einkommens zu erwarten haben. Auf ein gleich vortheilhastcs Verhaltniß läßt sich in dem größern Vereine nicht rechnen, theils in Betrachtung der ungünstigen; Resultate der bayerisch-würtembergischcn Mauthverwaltung, theils in Erwägung des Einflusses, den der Verzicht auf die wechselseitige Besteuerung auszuüben nicht unterlassen kann. Dagegen gewährt die Vereinigung den Vorthcil einer größeren Sicherheit gegen den - 56 Schleichhandel, und bei verstärktem Schutze ohne Zweifel auch eine relative Verminderung der Kosten. Darnach mochten wir mit voller Sicherheit nicht behaupten, daß jedenfalls eine fehr bedeutende Schmalerung der Zolleinkünfte eintreten werde. Gleichwohl wollen wir auch Kiefen Fall unterstellen, um zu erwägen, welche Hülfsmirtel uns, wenn er wirklich eintreten sollte, zu Gebot stehen. Nicht zu laugnen ist, daß die Deckung eines bedeutenden Ausfalls Schwierigkeiten darbieten würde, die nicht anders beseitigt werden könnten, als durch die Vereinbarung mir den Nachbarstaaten über ein möglichst gleichförmiges System der indirekten Besteuerung, sowohl rücksichtlich der Objecto, als der Höhe der Abgaben. Dieses Bedürfnis ist schon in anderer Beziehung , nämlich zur Beseitigung der Erganzungs- und Ausgleichungs-Abgaben im wechselseitigen Verkehre der Vereiusstaatcn, vorhanden, und in dem Zollvcreinigungsvcrtrage, der mit dem Königreich Sachsen abgeschlossen wurde, und wovon öffentliche Blatter eine thcilweise Mittheilung gemacht haben, ausdrücklich anerkannt. Unfern Nachbarstaaten gegenüber würde nun vorzüglich eine Abgabe, die Salzsteucr oder die Bestimmung des Salzpreises , den Gegenstand einer solchen wünschenswertsten Vereinbarung bilden. Diese Abgabe, welche noch vor Kurzem im Großherzogthum und in den Nachbarländern des Vereines in einem gleichem Salzpreise erhoben wurde, scheint uns unter der bezeichneten Voraussetzung das zweckmäßigste Hülssmittel darzubieten. Welche Bedenklichkeiten man auch gegen die Besteuerung des SalzeS, als ein nothwendiges Lebensbedürfnis, als ei» Bedürfnis der Viehzucht und mancher Fabrikalionszweige, hegen mag, so wird man gegen das Interesse der gesammten Produktion und des Handels des Landes, welches sich an die Frage über die Zollvereinigung knüpft, die Nachtheile einer Erhöhung des Salzpreises um 4-—1 Kreuzer, um die es sich im äußersten Falle handeln kann, wohl schwerlich als ausgleichendes Gegengewicht in die Waagschaale legen wollein Noch weniger würde dieß der Fall sei )N, wenn die Zurückführung des Salzpreises auf 4 kr. in den Stand setzte, eine Verminderung der directen Steuer zu bewilligen. Wir hielten eine Vereinbarung hierüber mit den Nachbarstaaten selbst dann für zweckmäßig, wenn wir keinen Ausfall zu decken haben sollten, und der ganze Betrag zur Ermäßigung der directen Steuer verwendet werden könnte. Wir thcilcn nämlich keineswegs jene Bedenklichkcitcn, gegen die Besteuerung des Salzes in dem Umfange, in welchem sie häufig laut werden. Nachtheilig wirkt freilich jede Steuer, die Salzsteuer jedoch minder verderblich, als die Zölle, welche den freien Austausch der Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbflcißes unseres Landes und der Vcreinsländer treffen. Wie jede Abgabe, welche von nothwendigen Lebensbedürfnissen erhoben wird, influencirt sie den Arbeitslohn; sie erhöht die Kosten in allen Zweigen der productivcn Thätigkeit der arbeitenden Klassen, sie wird aber keineswegs von der arbeitenden Klasse in demselben Verhältnisse gelragen, in welchem sie Salz consumirt; sie wird der Natur der Sache nach in der Regel gar keinen oder nur einen ganz unbedeutenden Einfluß auf die Lage der arbeitenden Klasse ausüben, überall, wo sie nur andere Steuern ersetzt, und dem Volke nicht eine ganz neue Last zur Bestreitung eines neuen unfruchtbaren Staatsaufwandes aufbürdet ; sie kann auf der arbeitenden Klasse nicht liegen bleiben, wo der Arbeitslohn auf seinem nothwendigen Satze steht. Jede Erhöhung des nominalen Arbeitslohnes und der Produktionskosten ist allerdings für die Gütcrerzeugung in ihrer Mitbewcrbung mit dem Auslande, wo eine solche nicht eintritt, ein Nachtheil. Allein der Einfluß, den in dieser Hinsicht die Steigerung des Salzpreises, von 3 kr. auf 4 kr-, ausüben kann, wird als ein Minimum so wenig fühlbar werden, als bis jetzt die entgegengesetzte Wirkung der vor Kurzem erfolgten Herabsetzung von 4 kr. auf 3 kr. sich offenbart hat. 67 — Dock) wir wollen uns über cine Frage, die in das Gebiet einer tiefern Forschung gehört, nicht ausführlich verbreiten. Jede Bedenklichkeit würde in dem Falle wenigstens verschwinden, wenn man die Erhöhung der Salzsteuer auf das, seit längerer Zeit gewohnte Maß, unrer dem Gesichtspunkt einer Verwandlung der Abgaben von dem wechselseitigen Verkehr mit den Vereinsstaaten zu betrachten hatte. Man würde überdieß erwägen, daß fast alle Länder einen gleichen oder selbst einen weit hohem Salzpreis habe», daß die Erhöhung eine Einnahme gewährt, die keine Erhebungskostcn verursacht, und eine stärkere Grenzbewachung gegen die nur von einer Seite zu besorgenden Einschwarzungen eine größere Sicherheit als früher darbietet. 10. Manche machen die unverkennbaren Nachtheile hoher Zölle, die Gren z -A n sta lten, Visitationen, Centralen und Vexa- tionc», sodann der verderbliche Einfluß, den der Schleichhandel aus die Moraljtat des Volkes ausübt, ganz unempfang- I ch für jede andere Betrachtung. Wir gestehen, daß auch wir in der Bildung einer doppelten Zolllinie und in den Anordnungen, welchen die davon eingeschlossenen Bezirke bei einer solchen Einrichtung, wie sie in mehren Landern besteht, sich zu unterwerfen haben, einen Nachtheil erblicken, den alle ökonomischen Vortbeile des Vereins nicht überwiegen dürften. Jene Maßregel würde bei der Lage und geringen Breite des Großhcrzogthums und bei der Richtung der Hauptstraßen in dem größten Theile des Landes die freie Bewegung der Menschen und Güter durch lästige Eontrolen hemmen, Bewohner und Reisende mannigfaltigen Vexationen Preis geben, und ebenso unerträglich als unnölhig sepn. Eine doppelte Bewachung einer einfachen Linie wird eben so viel leisten, als eine mehr zerstreute Aussicht in einem großen Rayon; sie kann aber vierfach seyn, wenn man für einfache Linien an der badischen Grenze gegen das Ausland eben so viel aufwenden will, als für eine doppelte Linie gegen Baden; da, wie wir gesehen haben, der Verein durch den Beitritt Badens von der Ausdehnung seiner frühern Grenze mehr denn noch einmal so viel verliert, als die Länge der neuen Grenze betragt, die Baden im Vereine bildet. Dazu kommt, daß bei zweckmäßigen Einrichtungen sich die Wassergrenze besser bewachen läßt und daß an der französischen Grenze, wo man eben deshalb wenig von Schleichhandel hört, die jenseits bestehende Mautl) schon den Schleichhandel erschwert. °- 58 — Die Meinung Jener, welche der Einfluß des Schleichhandels auf die Moralitat des Welkes, als den wichtigsten Grund gegen den Beitritt zu dem Vereine geltend machen, würde in unfern Augen ein bedeutenderes Gewicht erhallen, wenn das Uebel, das sie abschreckt, im Zustande der Jsolirung beseitigt werde» kennten Allein selbst dann, wann die Abgabssatze so maßig sind, wie die badischen Zelle, welche vor der, seit wenigen Monaten eingetretenen Erhöhung bestanden, bleibt man von jenem Uebel nicht ganz verschont. Zudem ist in dieser Beziehung die Wirkung einer Hemmung des freien Verkehrs ihrer Natur nach dieselbe, ob wir oder die Nachbarn die Schranken errichten; denn nach moralischer Würdigung erscheint der Schleichhandel gleich verderblich; der Schwarzer mag das Gesetz des eigenen oder des fremden Landes verletzen, obwohl der Staat nur die Verletzung des eigenen Gesetzes bestraft. Unleugbar wird zwar die Gefahr des Verderbnisses weit großer, wenn die Zölle des eigenen Landes den Reiz zum Schleichhandel nähren, da, wie die Erfahrung lehrt lind leicht erklärlich ist, die Falle sehr selten sind, wo der Fremde wagt, als Schleichhändler das benachbarte Gebiet zu betreten. Diese Bedenklichkeit wird indessen durch verschiedene Betrachtungen wesentlich geschwächt. Der Verein wird wenigstens ^ unserer Grenze von alle» Hemmungen und jenen Einflüssen auf den moralischen Zustand des Volkes gänzlich befreien, wahrend der Schleichhandel an der übrigen Grenze rheils auf einer weiten Strecke einer schon errichteten starken Barriere begeanet, theils überhaupt, wie wir bereits dargcthan, in einem größern Mauthverbande wirksamer reprimict werden kann. Auch wird in dem größern Vereine der Reiz zu diesem entehrenden Gewerbe in so fern vermindert, als eine ausgedehntere Mitbewerbung der inner» Produktion gegen ein Steigen der Waarenpreiße schützt. Jener Reiz wird daher vorzüglich nur im Gebiete des Eolonialwaarcn- handels wirken. In dieser Hinsicht entfernt an der westlichen Grenze die Höhe der französischen Consumtionszölle fast jede *) Der Bezieher der Waaren bedient sich in der Regel der Grenzbewohner des eigenen Landes zum Einschwärzen aus seine eigene Rechnung, oder findet im eigenen Lande Unternehmer, welche die Besorgung der Zufuhr durch solche Grenzbewohner gegen eine Prämie übernehmen; die Hitfe oder erkaufte Nachsicht der Zollwächter und Zollbeamten erleichtert Alle» ihr unredliches Gewerbe. — 59 — Gefahr, und bieten sich, wie wir oben gezeigt, zweckmäßige Comrolmittol dar. Nur an der Schweizergrenze entbehrt man gleicher Sicherheit. 17. Nachdem wir unsere Frage von der politischen, staats- wirthschaftlichen, finanzielle» und moralischen Seite beleuchtet,*) stellt sich unserin Auge, in dem Uebcrblicke der Licht- und Schattenseite, auf dein weit cngern Kreise der letztern nur ein etwas dunklerer Punkt dar; die Besorgniß einer möglichen fühlbaren Störung unserer gewohnten Verbindungen mit der Schweiz und mit dem Elsaß nimmt diese Stelle ein. Allein die Erhaltung freundlicher Verhältnisse mit der Schweiz liegt zugleich im Interesse der übrigen süddeutschen Staaten, und unsere näheren Verhaltnissen zu diesem Nachbarlande können, so weit es mit den Zwecken des Vereines nur immer vertraglich ist, schonende Rücksichten getragen werden. In dieser .Pinsicht, so wie überhaupt in Beziehung auf die besondern Interessen unseres Landes ist um so eher ein billiger Vergleich zu erwarten, als die Lage des GroßhcrzogthumeS seinen Beitritt zum Vereine sämmtlichen Vercinsstaaten, ohne Zweifel, höchst wünschenswerth macht. Auch der bekannt gewordene Vertrag mit Sachsen begründet diese Hoffnungen. Wir lesen darin im Art. 4. t ,,Jn den „Gebieten der kontrahirenden Staaten sollen übereinstimmende „Gesetze über Eingangs-, Ausgangs-, Durchgangs - Abgaben „bestehen, jedoch mit Modifikationen, welche, ohne dem ge- „meinsamen Zwecke Abbruch zu thun, aus der Eigenthümlich- „keit der allgemeinen Gesetzgebung eines jeden thcilnehmenden „Staates oder aus lokalen Interessen sich als nothwendig erge- „bcn. Bei dem Zolltarife namentlich sollen hierdurch in Bezug „auf Eingangs - und Ausgangsabgabcn bei einzelnen, weniger „für den größer» Handelsverkehr geeigneten Gegenstanden, und „in Bezug auf Durchgangsabgaben, je nachdem der Zug der „Handelsstraßen es erfordert, solche Abweichungen von den allgemein angenommenen Erhebungssatzen, welche für einzelne „Staaten als vorzugsweise wünschenswerth erscheinen, nicht aus- *) Wir haben dabei von manchen Einwendungen, die man bisweilen hört und die auf ganz irrigen thatsächlichen Voraussetzungen beruhen, nicht gesprochen, weil wir bei unfern Lesern solche Unkenntnis nicht voraussetzen. Dahin gehört namentlich die Besorgniß, das Land werde mit fremden Angestellten überschwemmt, wovon in keiner Weise die Rede seyn kann, da die Verwaltung jedem Staate in seinem Gebiete verbleibt. „geschlossen sevn, sofern sie auf die allgemeinen Interessen des „Vereines nicht nachtheiliq einwirken. Desgleichen soll auch die „Verwaltung der Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsab- ,,gaben, und die Organisation der dazu dienenden BeHorden in „allen Landern des Gefammtvereines unter Berücksichtigung der „in denselben bestehenden cigenthümlichcn Verhältnisse auf „gleichen Fuß gebracht werden." Frankreich gegenüber glauben wir in der Bildung eines großen Marktes, welcher die meisten deutschen Lander um- faßt, die Bedingung zu erblicken, unter welcher allein man hoffen kann, zu einem, beiden Theilcn vortheilhaften, umfassen- dern Handelsverträge zu gelangen. Das Gleiche gilt mehr oder weniger allen großer» Reichen gegenüber. Die günstige Lage des vereinten Marktgebietes im Herzen von Europa vermehrt das Gewicht, das andere Lander auf erleichterte Verbindungen mit einem so ausgedehnten und volkreichen Markte legen müssen. Wir werden von allen Erleichterungen, welche auf dem Wege des Vertrages mit andern Landern, dem Verkehre errun gen werden, unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen ziehen. Wir werden uns selbst des Borthens solcher wechselseitigen Eoncessioncn erfreuen, die für unfern auswärtigen Handel von gar keinem Werthc, lediglich das Interesse ganz entfernt liegender Theile des Vereinsgebictcs berühren i denn was die Pro- duction und den Wohlstand jedes ander» mit uns verbundenen Landes befordert, wird auf die Lebhaftigkeit des inncrn Verkehrs zwischen den Vereinsstaatcn wohlthatig wirken, und das gemeinschaftliche Einkommen vermehren. Ueberall fangt man an, das Bedürfnis? einer allmabliaen Rcduction der bestehenden Beschränkungen zu fühlen, und alles laßt hoffen, daß einem darauf gerichteten Bestreben des Vereines ein glücklicher Erfolg nicht ausbleibe» werde. Der hohe Tarif des Vereines wird den Freunden der Freiheit in andern Landern den Kampf gegen die immer lichter werdenden Reihen der Verlhcidiger beschrankender Maßregeln erleichtern. So haben sie in Frankreich vor einiger Zeit einen Sieg zu Gunsten der erleichterten Einfuhr der nordamerikanischen Baumwolle errungen, den sie lediglich einem hohen nordameri- schen Zoll von französischen Weinen verdankten, dessen Herabsetzung sie zugleich erlangten. So dienen zur Unterstützung unserer Hoffnung die Aeuße- rungen, welche jüngsihin ein britischer Minister, bei Gelegenheit einer im Unterhaus laut gewordenen, im Munde eines Britten unbegründeten Klage über den preußischen Tarif, dem parlementarischen Redner entgegensetzte. Indem er anerkannte, daß man sich im Interesse Großbritaniens bemühen müsse, den Tarif zu reduciren, gibt er zu, daß dieses Ziel nur auf Kosten von Gegenconcessionen erreicht werden könne. Mit ihm sagen »och so Viele: „Wünschen wir, daß das System der Freiheit nach und nach und stufenweise, gerade durch die Augenscheinlichkeit seiner Vorthcilc in Europa eingeführt und angenommen werde." Der Verein scheint uns vorzugsweise berufen, dies heilsame Werk zu seinem eigenen Besten und zum Frommen der ganzen europaischen Bevölkerung kraftig zu fördern. 18. Aber fragt man mit Recht, woher diese Aufregung, diese vielen und lauten Stimmen gegen den Verein, wenn die Vortheile desselben so überwiegend sind und sich noch größerer Gewinn durch glückliche Erfolge anzubahnender Verhandlungen mit andern Staaten erwarten laßt? Man darf es sich nicht verhehlen , daß so einleuchtend der Nutzen der großen Maßregeln mit Allgemeinen seyn mag, manche Interessen dennoch verletzt werden, daß die woblthati- gen Folgen zum Theil von der Art sind, daß sie nur erst all- mahlig sich entwicklen, daß die Nachtbcile aber sogleich gefühlt werden, daß jeder die Sache zunächst aus seinem individuellen Standpunkte betrachtet, und für die Betrachtungen des Einflusses auf seine individuelle Lage natürlicher Weise empfanglicher ist, als für Alles, was ihm entfernter liegt. Das große Publikum wird vorzüglich von den Eindrücken beherrscht, welche die naher liegenden sogleich fühlbaren Folgen des Vereins hervorbringen, und in dieser Beziehung ist es sodann vorzüglich die Erhöhung der Zolle, hauptsachlich von Zucker und Kasse, wornach jeder Consument seine Mehrausgabe für diese Artikel berechnet, ohne immer zugleich den Einfluß der Vereinigung auf die Betriebsamkeit, auf die Produktion ^ und den Rcichthum des Landes zu erwägen, und ohne zu bedenken , daß die Befreiung des wechselseitigen Verkehrs mir den Vercinsstaatcn von allen Abgaben jene erhöhten Lasten reichlich vergütet. So unbedeutend der Schutz war, den die Industrie in unser» Zöllen fand, so vermehrt ihr Verschwinden bei Manchen dennoch die Besorgniß vor fremder Eoncurrenz, und der Lederfabrikant, der z. B. die unterrhcinischc Mitbewerbung im Verkaufe nur einige Gulden vom Eenrner erleichtert sieht, findet für seinen kleinen Verlust keinen Ersatz in der weit größeren Erleichterung welche dem inländischen Tabaksfabri- kanten, Eichorienfabrikanten, der ganze» ackerbauenden Klasse zu Theil wird. Wer allem ist es der Handelsstand, welchen die Höhe der Zölle von Eolonialwaaren erschreckt. Aber man würde irren, bei ihm, wie es häufig geschieht, vorzugsweise das Motiv des Eigennutzes oder die Besorgnis! einer Wirksamern Aufsicht auf die pünktliche Abgabenentrichlung zu unterstellen,*) Er ist zu aufgeklart, um nicht zu wissen, daß eine allgemeine Ursache des höhern Waarenpreises das kaufmannische Gewerbe nicht stört, daß der (Konsument ihm die Zölle ersetzt. Der redliche Kaufmann fürchtet nur die Folgen des Schleichhandels, der ihm die Eoncurrenz mit gewissenlosen Dcfraudanten erschwert; ihm kann es nur erwünscht sevn, daß der größere Verein zu seinem Schutze gegen solche Beeinträchtigung wirksamere Mittel besitze» wird, als jeder einzelne Staat im Zustande der Jso- lirung und selbst jeder, der bisher bestandenen Vereine, Jene Betrachtung des eigenen Northeils in einer Sache, wobei es sich nicht um das Recht, sondern um den allgemeinen Nutzen handelt, der aus einer Summe ven einzelnen Vortbei- len besteht, ist übrigens ganz natürlich. Wer darauf seine Meinung über den Beitritt zum Vereine stützt, ist deßhalb nicht zu tadeln, vielweniger zu schmähen, sondern nur zur umsichtigen, besonnenen Erwägung aller Verhältnisse einzuladen. Man kann eine gute Sache aus schlechten Motiven verfechten, so wie auS Jrrthum, aber aus reinen Absichten bekämpfen. Nur schlechte Motive thun sich in der Regel durch leidenschaftliche Sprache kund, und wer diese spricht, leiht seine eigenen geheimen Triebfedern gerne dem Gegner. *) Als einer der eifrigsten Gegner jeder Vereinigung auf die Grundlage eines hohen Tarifs, ist uns in unscrm Lande ein wohlunterrichteter Mann bekannt, der, dem Handelstandc angehörig, seit dem Jahre 1812, wo Baden ein geordnetes Zollsystem erbielt, unter dem mannigfaltigen Wechsel der Zölle, niemals, auch nur einer Defraudation sich verdächtig oder der Vernachlässigung einer Formalität sich schuldig gemacht hätte. Anha n g. (Zu Seite 5.) >^s gicbt Wahrheiten, welche Theorie und Erfahrungen so fest begründet haben, welche von allen denkenden Köpfen so allgemein anerkannt sind, daß jeder neue Versuch einer weitern Begründung überflüssig ist, und ohne der Starke der Wahrheit etwas beizufügen, vielmehr nur noch an der Möglichkeit wiederholter und oft schon wiedcrlegter Zweifel erinnert. Niemand bezweifelt mehr, daß Handelsbeschränkungen den Völkern die Benutzung ihrer natürlichen Hülfsquellen erschweren und die Gewinnste verkümmern, die ihnen wechselseitig ein freier Austausch der Produkte ihres Bodens und ihrer Industrie gewahren könnte. Man denkt dagegen zwar noch verschieden über die Frage, ob es rathfam se>), die beschrankenden Maßregeln, welche fremde Staaten verfügen mit ähnlichen Maßregeln zu erwiedern. Welche Meinung man in nationalökonomischer Hinsicht von solchen Erwiederungen des Prohibitivsystems hegen mag, sie bleiben wenigstens immer ein wirksames Mittel den feindlich gesinnten Staat in gewissen Schranken zu hallen, und überall, wo man den Druck solcher fremden Maßregeln fühlt, gehören Retorsionen zu den lauten Forderungen des Volks, zu dem bestehenden System der Regierung. England, Frankreick) und die Niederlande haben im Verkehr mit Deutschland, den Vortheil größerer Kapitalien und t des Uebergewichts, den eine schon weiter geschrittene Entwicklung der Industrie gewährt. So weit diese natürlichen Vorthcile nicht wirksam genug sind, suchen sie der einheimischen Industrie noch durch mannigfaltige Zwangsmaßregeln den innern Markt gegen jede auswärtige Concurrenz zu sichern. Von allen Seiten empfinden die deutschen Bundeslande die traurigen Folgen der feindseligen Vorkehrungen dieser und anderer Staaten. Zur Aufmunterung für einzelne Gewerbszwcigc und zur Erhaltung mancher nach ihrem ersten Aufblühen gerade jetzt wieder bedrohten Industrieanstalten, vielleicht eher als irgend eines jener Lander der sorgsamen Pflege durch schützende Maßregel» noch bedürftig, leidet Deutschland im Ganzen unter den Anstrengungen der einzelnen Staaten, welche diesen Schutz gewahren wollen noch weit mehr als durch das Uebel selbst das gehoben werden soll, und doch im Einzelnen nicht von Grund aus gehoben werden kamt. Die Ocsterreichischc Monarchie ausgenommen, ist die Lage aller übrigen Bundesstaaten, in dieser Beziehung fast gleich; Keiner kann seiner Industrie einen ganz freien, nach Außen geschlossenen Markt von gleichem Umfang anbieten, wie ihn die größeren Nachbarn des Auslandes besitzen; Keiner vermag sein Gebiet gegen überwiegende, durch einen ausgebreiteten einheimischen Markt schon begünstigte fremde Eoncurrcnz hinlänglich zu schützen; Keiner wird die Mittel, die ihm in dieser Beziehung zu Gebot stehen, gebrauchen, ohne dem deutschen Nachbar mehr als dem fremden wehe zu thun, und ohne mittelbar oder unmittelbar die Nachtheile, die mit jeder Beschrankung für das eigene Land verbunden sind, in weit höherem Maase zu fühlen, als dies in großen Reichen der Fall ist. Man hat Unrecht, den Werth des freien Marktes nur nach der geographischen Ausdc>hnung zu schätzen; auf den Zusammenhang und die natürliche Verbindung kommt es weit mehr an. Zerstreut liegende Provinzen eines großen Reichs, die von allen Seiten mit eigenen und fremden Maulhen umgeben, durch einen Zwischenraum von M, 50, kvt), und mehr Stunden von einander getrennt sind, oder nur auf wenigen Punkten miteinander zusammenhangen, können nur sehr karglichen Gewinn von einer gegenseitigen Verkehrsfreiheit ziehen, wann, was doch gewöhnlich geschieht, diese Freiheit auch durch Controlen der eigenen Behörden und durch die Maßregeln der Zwischen inne liegenden Staaten auf mannigfaltige Weise beschrankt wird. Wer möchte laugnen, daß diese Bemerkungen auf die größeren Bundesländer ihre Anwendung finde? Die königlich Preußischen Rheinprovinzen suchen ihren natürlichen Markt am Mittel - und Oberrhcin, an der Weser und am Mayn. Daher können sie manche Bedürfnisse auf kurze Distanz bezichen, und manche Productc und Fabrikate dorthin bequem absetzen. Den Verlust dieses Markts vermag ihnen Pommern und Schlesien nicht zu ersetzen. NhcinbayerN findet einen gelegnern Markt an Rheinpreußen. Baden und Darmstadt, als an Franken; Franken nach seiner Lage vielleicht einen bessern an Baden, Darmstadt und Sachsen als an dem südlichem Bayern. Kein deutscher Staat, bestreich ausgenommen, vermag sein Gebiet gegen überwiegende fremde Concurrenz wirksam zu schützen, denn man vergleiche die Grenzen, die sie zu bewachen, die Mittel, über die sie zu gebieten haben, mit der Ausdehnung der zugangbaren 1 ' Grenzdistricte anderer Länder, und mit dem Umfang der Hülfs- quellen, die sie besitzen. Wir wellen nicht von den Vortheilcn sprechen, welche England, seine Lage und sei» unermeßlicher Handel vor allen andern Landern gewahrt. Frankreich, dem im Großen und Ganzen genommen, Deutschland in dieser Hinsicht weit naher steht, wendet 23 bis 24 Millionen Franken auf, für seine Wehranstalten zum Schutze der einheimischen Industrie und zur Sicherung seiner Zollgcfalle. Wie vermochten kleinere Staaten, oder auch größere, die aber aus zerstreuten Provinzen zusammengesetzt sind, einen gleich kräftigen Schutz zu gewähre», da schon bei einer gleichen Ab- rundung, kleinere Landcrbczirke verhältnismäßig weit mehr Grenzen darbieten als größere, das M i ß u-> rh ä l c n i ß aber, bei der oft sonderbar verschlungenen Lage der deutschen Lander noch wachst. Auch hierin ist die Lage der größern und kleinern Staaten Deutschlands nicht sehr verschieden. Es ist oft schon bemerkt worden, daß selbst bei den größern Deutschen Staaten in Vcrglcichung des FlächcnraumZ und der Volksmenge die Ausdehnung der Grenzen drei und viermal größer ist, als die Ausdehnung der Grenzen Frankreichs, die zum größten Thcile von der See gebildet, noch dazu leichter zu bewahren sind. Wollten sammtliche deutsche Staaten ihre Grenzen eben so sorgfältig auf allen Punkren bewahren, wie cS Frankreich thut, so würde der Aufwand auf sechs und neunzig Millionen Franken, ja noch höher kommen, weil die Kosten bei manchen verhältnismäßig höher laufen würden. Man darf diese Summe, womit die Hälfte bis Zwcidritthcile der deutschen Kriegsmacht, in Fricdcnszeiten unterhalten werden könnte, nur nennen, um die Unmöglichkeit des Aufwands zu fühlen. — .5 — Auch lehrt die Erfahrung, wir wenig wirksam die bestehende» Anstallen sind, und wie durch die vielen Mauthlinien, die Deutschland durchschneiden, jede Waare, die kostbar genug ist, um die Prämie der Eontrebande tragen zu können, sich frei bewegt. Kaum waren in einem deutschen Lande neun Maurheu m- gainstrt, alS reisende Eommis und Handelsbriefc auch die Dr- ganisalion der Eontrebande förmlich ankündigten. Kein deutscher Staat wird die Mittel, die ihm zum Schutz der einheimischen Industrie zu Gebot stehen, gebrauchen, ohne dem deutschen Nachbar mehr als dem Fremden wehe zu thun: denn die Berührungen der deutsche» Staaten unter sich sind viel häufiger, ihre natürlichen Handelsverbindungen Viel inniger, als die deS Auslandes mit Deutschland im Ganzen genommen. Wenn ein großer Eanal, der in das ferne Ausland führt, durch ein Mauth- systcm eines deutschen Staates verstopft wird, so verstopft es zü« gleich >ll und IM Kanäle, die es mit seinem deutschen Nach-r bar im täglichen Verkehr verbindet. Der kleine Verkehr, der den großen groß zieht, findet nu, auf kurze Distanzen statt. Er kann die Umwege, kostbare Eom trollen, und die Ehicancn, die sich an diese anschließen, weniger ertragen und erliegt leichter unter unnatürlicher Beschränkung. Gegen diesen kleinen Verkehr, vorzüglich aber gegen den Austausch der rohen Productc im großen und kleinen sind die Zollmaßregcln der deutschen Staaten allein von vollkommener Wirkung, weil sie meistens Waarcn treffen von größeren Volumen und geringem Werthc, die der Aufmerksamkeit der Zollbehörden weniger leicht entzogen werde» können. Kein deutscher Staat wird die Grundsatze dcS Prohibitivsystems in Anwendung bringen, ohne die Nachtheilc, die mit jeder Beschrankung verbunden sind, in weit stärkcrem Maasc zu fühlen, als es in großen Reichen der Fall ist. Die Provinzen, welche die Landgrenze bilden, sind cS vorzüglich, die unter dem Drucke eines DouancnsystemS leiden, so in Frankreich die NorddeparlcmcntS, das Elsaß, von dem jeder Zeit der heftigste Widerspruch gegen jede Beschränkung ausgeht, und die Departements der ehemaligen Grafschaft Burgund Die Industrie des Landes erhält dagegen aber doch den Wortheil eines gesicherten großen Innern Markts, dessen Ausdehnung die Eonsumentcn vor den Nachthcilen eines allzudrük- kendcn Monopols bewahre. Daher Hort man dort oft sagen, man könne nicht anders, als das Interesse der Grcnzprovinzen dem Wohle des Ganzen zum Opfer bringen. Aber in den kleinen und Mittlern Staaten ist beinahe alleS, in den großem bei ihrer zerstreuten Lage das Meiste Landesgrenzc; wie z. V. die Landgrenze der Königlich Preußische» Staaten, wenn wir nicht irren heinahe noch einmal so ausgedehnt ist, als die Französische (Seegrenze ungerechnet). Dabei sind die zusammenhängenden Märkte jener Staaten und isolirtc Provinzen, einzeln betrachtet, nie von der Ausdehnung, daß nicht in Ansehung mancher Artikel für die Eonsumentcn eine drückende Abhängigkeit von den Producenlen und Fabrikanten entstünde, oder daß letztere sich nicht häusig gar zu sehr in ihrem Absatz beschränkt fühlten. Nur einige Beispiele des Drucks, den beschränkende Maßregeln auf die eigenen, so wie auf die deutschen Nachbarländer ausüben ohne der fremden Industrie schädlich zu fern. Der bayerische Ueberrhcin, war gewohnt, seine Bedürfnisse an langen und manchen kurzen Waarcn für den Kleinhandel aus den jetzt preußischen Rhcinlanden zu beziehen; dagegen fand er für seine Weine einen starken Absatz in den Städten am Unterrhein, welche aus ihren bedeutenden Lagern regelmäßige Versendungen nach dem Norden Deutschlands machten. Dieser Verkehr gewahrte dem Unterrhein den Vortheil eines gewinnreichen Zwischenhandels. ' Die Schulden der Weinhändler wurden gewöhnlich durch die Tratten der Waarenhändlcr gedeckt. Der neue preußische Zeil auf die fremden Weine nöthigte den niederrheinischen Wcinhändler zu ungeheuren Vorschüssen, die der Mainzer, Frankfurter, Mannheimer nicht zu zahlen brauchte. Er konnte nicht mehr mit diesen Städten beim Verkaufe nach dem Norden Eoncurrenz halten, und stellte seine Einkaufe ein. Der Absatz der Uebcrrheiner Weine stockte, die Preise sie? lcn, und dicS Fallen der Preise wirkte nachtheilig auf Baden und Franken zurück. Der Bewohner von Nheinbayern hatte keine Forderungen mehr an die Weinhändler der untcrrhcinischm Städte zu machen, und fand eS von diesem Augenblick an weniger vorthcilhaft, seine Bedürfnisse an langen Waaren aus einem Lande kommen zu lassen, wo es ihm an Gelegenheit fehlte, seine Schuld auf kurzen Wegen durch den Absatz seiner Producte zu tilgen. Er bezieht nun diese Bedürfnisse aus Städten, die sich größtenlheilS mit französischen, englischen und schweizer Fabrikaten versehen. Also haben die preußischen Rh ein lande den gewinnreichcn Zwischenhandel mit Weinen und einen vortheilhaftcn Absatz mancher ihrer Zndustrieerzcug- nifse, der Norden Deutschlands seinen bequemern Markt zum Bezug deutscher Weine verloren, der Ob errhein muß sich mit geringem Preisen für ein wichtiges Product seiner Arbeit und seines Bodens begnügen und das Ausland hat einen vermehrten Absah für seine Industrie-Erzeugnisse gewönne n. Seit dem Jahre 18!4 halte der Obcrrhcin angefangen, manche Sccgütcr, deren Bezug Eile hatte, von Antwerpen zu Land über Trier zu beziehen; es schlössen sich allmählig an diesen Güterzug flandcrische Erzeugnisse und Waarcn an, die nach der Schweiz und Italien bestimmt waren, und schon war von unternehmenden Männern die Einleitung getroffen, italienische Productc, deren England bcdars, vorzüglich Seide, in diesen Kanal zu leiten, und sich der Rückfracht zu versichern, als plötzlich neue Systeme den Weg wieder versperrten, den die Bemühungen des Handels kaum eröffnet hatten, Deutschland vcr- lohr einen bedeutenden Speditionshandcl, der gerade eine größere Ausdehnung erhalten sollte und sich nach und nach in einen Zwischenhandel zu verwandeln versprach, den Zollkaffen cntgicng die gchoffte Einnahme, und die Waaren schlugen einen andern Weg ein, setzten größtentheils Kräfte und Capilalien des Auslands in Thatigkeit. So mistlich ist du Lage der einzelnen deutschen Staaten, daß sie auf der einen Seite die Nothwendigkeit fühlen, den feindseligen Maasregeln aller auswärtigen Staaten ahnliche Maasregcln entgegen zu setzen, aber keinen Schritt thun können, der auf der andern Seite nicht dem eigenen Lande wie dem deutschen Nachbar die schmerzhaftesten Wunden schlagt, und dem feindseligen Nachbar zum neuen Bortheil gereicht. Wenn das System der Isolirung fortbesteht, so hat das Ucbel seinen höchsten Gipfel noch chicht erreicht. Noch haben mehrere Staaten keine oder nur unbedeutende Vorkehrungen gegen die Nachbarstaaten getroffen, die sie mit den Schranken ihrer Mauthanstalt umgaben. Aber den lauten und dringenden Forderungen ihrer Unterthanen, welche sich von allen benachbar- tcn Markten abgeschnitten sehen, kennen sie .endlich nicht mehr widerstehen. Sic werden sich gcnöthigt sehen, dem allgemeinen System zu folgen, in den kleinem Staaten des dritten Ranges, welche alle möglichen Nachthcilc der mannigfaltigen Hemmungen des Verkehrs schon empfinden, wird zuletzt nichts übrig bleiben, als sich über gemeinschaftliche Vorkehrungen gegen ihre große Nachbarn zu vereinigen. So wird der Oberrhein, der am Untcrrhein den Absatz seiner Weine, seines Blättertabaks verloren hat, auch aufhören fabricirten Tabak, Leder, Eisen- waaren und Leinwand vom Untcrrhein zu beziehen. Unfähig, der überwiegenden fremden Industrie einen kräftigen Widerstand zu leisten, wird der Erfolg des herrschenden Systems nur der seyn, daß sich alle einzelnen Staaten so viel Uebcl als möglich zufügen, und beinahe wird es den Anschein gewinnen, daß Deutschland, nachdem es Jahrhunderte lang durch politischen Zwiespalt und fremden Einfluß in verderbliche innere Kämpfe hinein gezogen, in seiner EntWickelung aufgehalten war, nunmehr äußerlich befriedigt, den Bürgerkrieg mit Verordnungen und Systemen fortsetzen wolle. Man darf sich nicht verhehlen, wohin dieser Zustand der Dinge führen muß. Der aufrichtige Staatsmann der nicht etwa eigensinnig an seiner eigenen nur durch die Umstände gerechtfertigten Schöpfung hangt, der Gelehrte, der die Geschichte und die unwandelbaren Gesetze der Wissenschaft zu Nathe zieht, der Bürger, der zunächst die Wirkungen des herrschenden Systcmes fühlt, Alle sind darüber einig, daß Deutschland auf diesem Wege, wenn nicht mit schnellen Schritten zur Verarmung schreiten, doch in Entwickelung seiner Kräfte hinter allen Nationen, die auf gleicher Stufe der Cultur stehen, unendlich weit zurück bleiben muß. Wir wollen die Nachthcile nur von der politischen Seite betrachten. Die neuere Zeit Hot überzeugend dargcthan, welche ungeheuere HülfsqueUen der blühende Zustand der Gewerbe und des Handels den Regierungen in kritischen Augenblicken darbieten. Diese HülfsqueUen sehen wir bei uns taglich sich mindern, wahrend sie in einem raschen Verhältnisse bei unfern Nachbarn wachsen, die zum Theil außer der Freiheit eines Innern großen sichern Markts und eines auf das Wohlseyn deS Ganzen gerichteten Systems in Vergleichung mit Deutschland keine sehr bedeutende natürliche Vortheile besitzen. Es ist unmöglich, ohne die tiefste Bewegung seinen Blick Vorzüglich auf das benachbarte Frankreich zu werfen, das selbst unter dem Drucke der furchtbarsten sinanzicllen Anstrengungen mit Riesenschritten in der Entwickelung seiner innern Kräfte vorwärts schreitet, und bald unter dem Schutze seiner Handcls- und Jndustriegcsetzc einen Grad der Reife erreicht haben wird, der eine ungeheure Kluft zwischen der Macht und dem Rcich- thum dieses Nachbarlandes und der in Reichthum und Macht, wenn nicht zurückschreitenden, doch stille stehenden deutschen Lander vor unfern Augen eröffnet. Nicht nur jene Starke, welche die Fortschritte der Industrie und des Handels den Regierungen verleiht, wird Deutschland entbehren, auch der Geist des Volks, der schon so oft die physische Kraft ersetzt hat, wird geschwächt und verdorben, in mehr als einer Beziehung. In großen Reichen, die sich in der Lage befinden, ein geordnetes ihren Verhältnissen angemessenes Mauthsystem zu handhaben bezeichnet schon die allgemeine Stimme den Mann, der gegen die Gesetze und gegen das wohl verstandene Interesse seines Vaterlandes handelt, als einen Verbrecher. Dort ist die - 11 - Gefahr einer Dcmoraliflrung als Wirkung der Conlrcbande nicht so groß; dort sucht der Schleichhandel in der Regel seine Agenten nur in der Klasse der Menschen, welche für die Gesellschaft ohnehin schon verloren sind. Wo die Sichcrungsan- stalten kraftig sind, da findet der Reiz zur Contravention in der größern Wahrscheinlichkeit der Entdeckung ein kräftiges Gegengewicht. Wo hie Douancnlinie einen großen Flächenraum einschließt, da ist nur verhältnismäßig ein geringer Theil der Bevölkerung dem Einfluß dieses Reizes zum Verbrechen aus? gesetzt. In Deutschland ist dies alles nicht der Fall, Was Sprache, Sitten, Gewohnheiten, Lage, gegenseitiges Bedürfnis, und ein geheiligtes politisches Band freundlich verbindet, reißen feindselige Handelsvcrordnungen gewaltsam von einander. Jeder fühlt die Nachtheile dieses Zustandes und dies natürliche Gefühl vermindert bei so vielen die Achtung gegen die Heiligkeit der Gesetze. Der Mindergcbildcte glaubt bei Eon- travcnlionen in einer gerechten Opposition gegen die Regierung zu stehen. Bei dem Mangel an kraftigen, zuvorkommenden Anstalten gegen die Uebertrelungcn wurzelt die rechtswidrige Neigung leicht fester, und bei der unermeßlichen Ausdehnung der, ganz Deutschland nach allen Richtungen durchziehenden Mauth- linicn übt das moralische Ungeheuer der Eontrebande seinen unreinen Einfluß auf die ganze Masse der deutschen Bevölkerung aus. Die festeste Stütze der Regierungen, die Tugend der Bürger wird untergraben und der Verlust ist für beide Theile gleich groß. Man darf auch nicht gleichgültig bleiben bei der unfreundlichen fast feindseligen Stimmung, welche durch das allgemeine System der Retorsionen zwischen den verschiedenen deutschen Ländern entsteht und genährt wird. Mag sie bei dem Bürger Zuerst entstehen, der zunächst durch das fremde Mauthgesetz lei- det odcr bei den Regierungen, die durch die Klagen ihrer Un- tcrthanen ermüdet, sich immer häufiger zu unnachbarlichen Schritten hingezogen sehen; es kann nicht anders sepn, als daß die widrige Stimmung sich gegenseitig mitlhcile, allmählig einen allgemcinern Charakter einnehme und zuletzt die Bewohner der deutschen Länder einander immer mehr entfremde. Es ist unangenehm, diese Seite der Sache zu berühren, aber sie ist durch den Einfluß dieser Stimmung, auf die Stärke des Ganzen, die nur aus einem festen, treuen Ausammen- halten und gegenseitiger, herzlicher Gesinnung hervorgeht, zu wichtig als daß sie übergangen werden dürfte. Und welche Früchte kann sich endlich jede einzelne Regierung von der allgemeinen Unzufriedenheit versprechen, welche der bestehende Zustand unterhält und die i» dem ncmlichcn Verhältnisse zu wachsen droht, als die Erfüllung der schönen Hoffnungen, welche der Artikel 19. der BundcSakte erweckt hat, entrückt wird, odcr gänzlich verschwindet? Diese Unzufriedenheit ist eine unläugbarc Thatsache und wenigstens in zwei Drittheilcn von Deutschland schon durch Sollicitationcn, die an die Regierungen, und Klagen, die an das Publikum gerichtet sind, laut geworden. Man kann sich durchaus nicht verhehlen, daß sie gegründet sind, man kann sie auch nicht niederschlagen durch eine Verweisung auf den ehemaligen Zustand der Dinge. Seit der Auflösung des deutschen Reichs hat sich in diesen Hinsicht manches zum schlimmen, gekehrt. Zwar hatte damals die deutsche Industrie auch keinen Schutz. Aber das Ueberge- wicht der fremden ist seither gestiegen und fühlbarer geworden. Die Pcohibilivsystcmc der großen europäischen Nationen haben sich mehr ausgebildet, sind strenger und feindseliger geworden. — 13 — Die Dauer der Eontinentalsperrc hatte Fleiß und Kapitalien zur Gründung von Instituten hingewendet, welche nunmehr mit dem Untergänge bedroht sind. Die Plackereien im Innern sind größtenthrils ein ganz neues Ungemach. Es ist nicht gut, wenn der ganze Gewerbstand durch die Fortdauer eines Uebels, dessen Daseyn keine Sophistik hinweg zu dcmoustriren vermag, in einer allgemeinen Mißstimmung verweilt. Hier wird die Veränderung verkannt, die in einer Reihe von Iahren durch die Fortschritte der Industrie und des Handels unmerklich in den gesellschaftlichen Verhaltnissen eingetreten ist. Dieser Stand ist wichtiger geworden durch seine Mittel, durch seine Zahl, und mehr noch durch die lebhafte, rege Verbindung, in der seine Glieder auf die größte Entfernung untereinander stehen, und wegen des Einflusses, den sie, durch gleiche Gesinnung verbunden am Sitz des Ecntralpunkts des Verkehrs einer jeden Gegend auf die Stimmung der ge- sammten Bevölkerung ausüben. Man hat dem Schöpfer des Eontincntalsystems vielleicht nicht mit Unrecht eine Nebenabsicht unterlegt, welche die Stimmung einer zahlreichen und wichtigen Klasse der Gesellschaft zum Gegenstand halte. Wenn nun auch die Unzufriedenheit einer zahlreichen und ansehnlichen Klasse von Staatsbürgern nur in eine stille Abneigung gegen die Regierung und den bestehenden Zustand der Dinge, unter dem sie eine Verbesserung ihrer Lage hoffnungslos aufgeben müssen, sich allMahlig ausbildet, so kann es dem polirischen Scharfblick nicht entgehen, wie nachtheilig eine solche Stimmung in kritischen Augenblicken werden kann, die im Laufe der Zeiten nie ausbleiben. Die Rücksichten auf das physische Wohl der deutschen Völker auf den Geist der Bürger und auf die Stärke der Regierungen Nach Innen und nach Außen, gebietet also gleich dringend, den Artikel 19. auf eine kräftige und umfassende Weise in das Leben zu rufen. Halbe Maßregeln, Milderung der bestehenden Einrichtungen, einzelne Eon- cessioncn können nichts helfen, machen die Sache nur verwickelter und die Sehnsucht Nach voller Befriedigung lebhafter und stürmischer. Wo nur die Einheit der Handlung über das Wohl oder Wehe der Volker und übet Starke und Schwache der Staaten entscheidet, da kann Deutschland nur durch ein gemeinschaftliches Wirken sich erhalten. Auf diesen Grundsatz ist die Bundesakle gebaut, welche die Militärverfassung und den Verkehr der Deutschen als solche Gegenstände der gemeinschaftlichen Bestimmung ausdrücklich bezeichnet, dagegen Alles, was in keinem Bezug auf den Beistand des Ganzen steht, der innerN freien Bestimmung und Gestaltung weise überläßt, zum frommen einet vielseitigen Ausbildung und Enlwickclung. Jener ersten und höchsten Rücksicht sollten aber billig alle besondere hintangesetzt werden, und um die Bundcsakte nach ihrem Sinne zu vollziehen, sollte man Nicht fragen, wie weit dies nach den bestehenden Einrichtungen in den einzelnen Staaten möglich ist? sondern man möchte vielmehr umgekehrt wünschen, daß diese Einrichtungen nach den Bedürfnissen des Ganzen modisizirt würden. Um auch nur eine ganz rohe Skizze einer deutschen Zoll- vcrfafsung zu entwerfen, wird eine genaue Kenntnis der Handelsverhältnisse aller einzelnen Staaten erfordert. Hier kann nur von der Andeutung der Grundsätze die Rede seyn, die dabei zur Sprache kommen. — 15 — 1) Gänzliche Freiheit des Verkehrs zwischen sämmtlichcn Bundesstaaten. So wie die im Innern Deutschlands bestehenden Beschränkungen das größere Uebel, verderblicher als der Mangel an Schutz gegen Außen und der Einfluß der fremden Prohibjtivge- sctze sind, so ist auch die Aufhebung aller Ein - Aus - und Durchfuhrverbote und aller eigentlichen Zolle das erste und dringendste Bedürfnis-, Von den Rücksichten, die auf die Finanzverfassungen der Staaten dabei zu nehmen sind, wird unten gesprochen werden. Die Schwierigkeit, welche die Verbindung mehrerer Bundesstaaten mit Landern, die nicht zum Bunde gehören, darbietet, wird wahrscheinlich nicht so schwer zu heben seyn. Wo die Handclsverhällnisse einzelne deutsche Provinzen enger an die auslandische Besitzung eines Bundesstaates knüpfen, kann diese Provinz von dem gemeinschaftlichen freien Markt ausgeschieden werden. In Ansehung solcher Provinzen, so wie auch der auswärtigen Besitzungen von Bundesgliedern sind Handelsverträge, welche die größtmögliche gegenseitige Freiheit festsetzen, ein schickliches VrrciniguNgsmittcl. Ueberhaupt wird man am leichtesten zu einem Resultat gelangen, wenn man nicht nur zur Vereinigung, sondern auch zum Wiedcrauslritte, jedoch nur nach Ablauf gewisser Zeit, jedem Bundesstaat ganzliche Freiheit gestattet. Der allgemeine gegenseitige Nutzen soll allein das Band knüpfen und befestigen. Man ist um so eher zur Vereinigung geneigt, wenn der Schritt nicht unwiderruflich für immer gelhan wird. Hat aber der Zustand der wechselseitigen Freiheit nur einige Jahre gedauert, so ist an eine Trennung gewiß nimmermehr zu denken, da mittlerweile auf dem vereinigten freien Markte Deutschlands allcrwärts mannigfaltige Verbindungen entstehen, deren gewaltsames Zerreißen mit Nachthcilcn verknüpft seyn würde, welche von der Rückkehr zum Alten lebhaft abmahnen müßten. Auch kennen einzelne kleinere Staaten bei einer Vereinigung der übrigen zu einem gemeinschaftlichen System in einer Isolirung gar nicht beharren, und auch die größeren werden für die Zwangs- vorthcile, die sie gegen Bundeslander ausgeben, in dem gegen fremde geschützten, allgemeinen deutschen Markte einen reichen Ersatz finden. So darf namentlich bestreich für seine Fabriken einen Absatz auf dem südwestlichen deutschen Markte erwarten, den es bei der freien Concurrenz der Engländer und Franzofen nicht so leicht erlangen wird. L) Aufstellung eines gemeinsamen Mu rillst Syste in s. Die Aufstellung eines gemeinsamen MauthsystcmS ist noth- wcndig in finanzieller und staatswirthschafrlicher Hinsicht. Für den Verlust der Zollgefalle, welche in allen Staaten einen bedeutenden Thcil der Staatscinnahmc ausmachen, muß ein Ersatz durch Zölle gewährt werden. In staats w i rthscha ftl icher Hinsicht gilt es, der deutschen Industrie für die Nachthcile des Ausschlusses vom fremden Markte als Ersatz dieselben Vortheilc zuzuwenden, welche der Ausländer durch die Sicherheit des eigenen Marktes genießt. Schützende Anstalten haben bisher, so schwach ihre Wirkung auch war, dennoch bestanden und können schon deshalb nicht entbehrt werden- Sie wirksam zu machen, ist das Bestreben der meisten Regierungen in der letzten Zeit gewesen, und daß der Erfolg nicht der Erwartung entsprochen, und mehr die ^ 17 — Nachthcile der Beschränkungeu im Innern, als der Vortheil des Schutzes gegen Außen fühlbar wurde, ist die laute Klage der meisten Bundesländer. Ein gemeinschaftlicher Beschluß aller deutschen Regierungen durch besondere Maßregeln, die jede einzeln ergreifen würde, die Industrie der deutschen Staaten zu begünstigen, die Einfuhr der fremden Waaren zu erschweren, würde die größten und sonderbarsten Verwickelungen herbeiführen. Nicht zu gedenken des Mangels an Kraft zur Handhabung solcher Gesetze, würde man, um die Ausführung nur scheinbar möglich zu mache», auf das verrufene System der Ursprunqsschcine geleitet. Nur die Einheit im Wirken und Handeln kann hier zum Zwecke führen. Diese wird der bedrohten deutschen Industrie nicht nur den Schutz, dessen sie bedarf, gewähren, sondern auch die Mittel darbieten, andere Nationen zu veranlassen, auf wechselseitigen Vortheil berechnete Handelsverträge einzugchn. Nach diesen verschiedenen Rücksichten möchten die Grundsätze naher zu betrachten seyn, welche bei Aufstellung eines gemeinsamen Systems unmaßgeblich zu befolgen wären. Zölle für Finanzzwccke im Allgemeinen. Es leidet wohl keinen Zweifel, daß das gesammte Deutschland, vom fremden Handel ohne größere Bedrückung weit beträchtlichere Summen erheben kann, als einzelne Staaten verhältnismäßig zu erheben im Stande sind: denn es sind der Erhcbungspunklc wenigere; die Einfuhren die aus fremden Landern nach Deutschland im Großen geschehen, können daher leichter als die Vcrtheilung dieser Güter im Innern beaufsichtigt werden, und die Mittel einer strengen Aufsicht sind größer, endlich bringt es die Lage der einzelnen deutschen Staaten mit sich, daß manch« Artikel, die sonst zur Belastung mit Consu- mozöllcn sehr geeignet sind, höher» Abgaben nicht unterworfen werden können; weil sie Gegenstand des Transits oder eines zwischen verschiedenen deutschen Ländern oder Provinzen bestehenden Zwischenhandels sind. 2 Gegen die finanziellen Vorth eile die in dieser Hinsicht ein gemeinsames System gewahren, verschwindet der Verlust, den die Zollkassen der einzelnen Staaten dadurch erleiden, daß ihnen die verderblichen Einnahmen von dem e igencn Handel der deutschen Lander untereinander entgehen. Man nehme die französischen Zollgesetze und Staatsrechnungen zur Hand, zur Vergleichung mit den Zollordnungen und den Zolleinnahmen einzelner deutschen Staaten, um sich von der Wahrheit jener Behauptung zu überzeugen. Wir sind aber weit entfernt zu wünschen, daß die deutschen Finanzzolle so hoch als die französischen gemacht werden möchten. Es wäre ein Unglück, wenn man bei einer Maßregel welche die deutschen Staaten enger verbunden und die Herzen der Unkerthancn fester an ihre Negierungen knüpfen soll, von fiskalischen Ansichten geleitet würde. Mäßige Finanzzöllc werden hier hinreichen, um den einzelnen Regierungen mehr oder weniger einen Ersatz für die aufgehobenen bisherigen Zölle zu gewähren. Es ist eine bekannte Wahrheit, daß die ProdUcte der Zolleinnahmen nicht im Verhältnisse mir den Zollsätzen steigen und bedürfte sie durch bestimmte Erfahrung noch einer Bestätigung, so könnte sie durch eine Vergleichung der Königlich Bayerischen und Großherzoglich Badischen Mauthordnungcn und Staatsrcchnungen gegeben werden. Obwohl im badischcn von Eolonialwaaren nur 44 kr. vom Ecntner, von Fabrikaten nur 1 st. bis 3 fl. im Königreich Bayern aber unter diesen Rubriken 4 bis fifach und noch höhere Zölle erhoben werden, so ist dennoch der wirkliche Ertrag der Zölle in beiden Landern, wie aus den Landstandischen Verhandlungen erhellt, vcrhältnißmäßig nur unbedeutend verschieden, wenn man nach Verhaltniß der Bevölkerung von 1 zu 3 rechnet. (Rheinbayern zahlt keine Zölle). Bei Bestimmung der Zölle stellen sich H solche fremde Einfuhrartikel, deren Verbrauch ziemlich allgemein und gleichförmig verbreitet ist, als die — 19 — schicklichsten Gegenstände der Besteuerung dar, weil dk Ecsammlcinnahmen unter samnuliche Staaten vertheilt werden müssen, und es daher billig ist, daß die Steuer- beitrage der Untcrthanen mit der Theilnahme der Regierungen in einem ungefähren Verhaltniß stehn. Hicher sind vorzüglich Eolonialwaaren, besonders Kasse» Zucker Und Gewürze zu rechnen. d) In Ansehung dct Naturprodukte, welche Deutschland selbst erzeugt, und die auf größere Distanzen in den Handel treten, wäre der deutschen ProdUction durch angemessene Eingangszolle ein billiger und mäßiger Bortheil zuzuwenden. Es ist dabei zwar nur ein einseitiges Interesse befangen, besonders da manche PrsdUcte in einigen Landern hervorgebracht werden» in andern aber nicht. Wollte man aber hier in das Einzelne gehen» so dürft« es nicht schwer fallen, durch Beispiele darzuthuN» daß, wenn Man jene Rücksicht nimmt, eine Ausgleichung dct streitenden Interessen sehr erleichtert wird» Und daß für die Vorlheile, welche ein allgemeines Mauthsystcrn den Fabciklandern gewahrt, andere auf diese Weise ein Aequi- valent erhalten. c) Von jenen Artikeln, die, wie Baumwolle, Farbstoffe w. ein Bedürfniß der Fabriken und ManufaclureN sind» sollten gar keine oder nur sehr Mäßige Zölle erhoben werden. England und Frankreich haben zwar auch solche Artikel zum Theil hohen Abgaben unterworfen, sie sind aber in der Lüge» deM nachteiligen Einfluß, den dieselben üus die Concurrenz ihrer Fabrikanten auf ausländischen Märkten ausüben könnten, durch eine Maßreget zu begegnen» die in deutschen Staaten, wenigstens in der ersten Zeit und so lange keine Anwendung finden, bis das neUe System feste Wurzeln gefaßt hat. Jene Staaten crthcilen nämlich bekanntlich für die ausländischen Maaren unter dem Namen von ckrsvvbscü Und jzritns» ck'L^iortstion angemessene Rückvergütungen» '» den meisten Fallen nicht äusserst drückend werden müßten. Es stünde den einzelnen Regierungen selbst frei, nicht nur von solchen in ihre eigenen Grenzorte eingehenden, sondern auch von den aus ihrem Lande in benachbarte ausländische Städte ausgehenden Artikeln beliebige Abgaben zu erheben. Würde dieser kleine auf wenige Stunden beschränkte — und an jeder Localitat an eine andere Rücksicht gebundene Verkehr in den Kreis der allgemeinen Besteuerung gezogen, so würden die Grenzbewohner eine Last tragen, von der das Binnenland ganzlich befreit ist, und der Druck, der mit jedem Zollsystem für Grenzdistrikte ohnehin verbunden ist, würde, unnothigerweise doppelt fühlbar gemacht. Nur versteht es sich, daß jene Artikel genau bestimmt, und auf keine Weise der Handel der rückwärts liegenden Staaten mit dem Ausland gehemmt werde, was bei der Natur jener Gegenstände auch nie zu befürchten ist. e) Zum Schutze der deutschen Industrie sind angemessene Zolle gänzlicher Ausfuhr verboten, mäßige Zolle einer Belastung, die dem Verbote gleich steht, in der Re- — 21 — gel vorzuziehen. Der Zoll sollte nie hoher stehen, als die wahrscheinliche Prämie der heimlichen Einfuhr betragt, denn, wenn man Contraventionen doch nie ganz hemmen kann, so ist es doch besser, die gemeinschaftliche Kasse beziehe den Preis der Einfuhr, als der unternehmende Eon- lccbandier. In einer der letzten Sitzungen der französische» Kammer wurde der Eingangszoll von fremder Leinwand herabgesetzt, ausdrücklich, um die Prämie der Eon- trebande zu vermindern, zum wirksamen Schutz der französischen Leinwandmanufacturen. Eine Abgabe vcn 1t), 15 bis 2l) Proccnt, wird den deutschen Wollen-, Baum- wollen-, Lcdcrfabrikanten w. ohne Zweifel einen hinlänglichen Vorlhcil gewähren. Nur l) wenn es sich darum handelt, den überspannten Beschränkungen, die der deutsche Handel in manchen Zweigen erduldet, angemessene Maßregeln entgegen zu setzen, um den fremden Staat zu größerer Mäßigung zurückzuführen, können einzelne strengere durchgreifende Vorkehrungen eintreten, wie sie z. B. Frankreick) in Ansehung gewisser englischer äußerlich als solche kennbarcr Manusacturwaa- ren ergriffen hat. Der schönste Gewinn, der von einem gemeinsamen Zusammenwirken aller deutschen Staaten zu erwarten ist, bestünde in dem Abschluß von Handelstractatcn mit den Regierungen anderer benachbarten und entfernter» Nationen auf die Grundlage der größtmöglichen Freiheit und des gegenseitigen VorrhcilS. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann weder England noch Frankreich veranlaßt scyn, sich durch irgend «ine Rücksicht von den verderblichsten Verfügungen gegen den deutschen Handel abhalten zu lassen. Sie glauben sich des Mangels an gemeinsamem Zusammenwirken eben so sehr als der Wirkungslosigkeit der Maßregeln einzelner — 22 — Staaten versichert. Wen» ihnen aber eine Macht gegen über steht, welche über den Markt von 20 bis 30 Millionen gebietet, der ihnen bisher größtentheils mehr oder weniger offen stand, und mit einem Schlage für ihre wichtigsten Absgtzartikel geschlossen werden kann, dann ist zu hoffen, daß sie aus Rücksicht aus das eigene Interesse auch dem fremden schonende Rücksicht tragen werden. Es ist die Lage Deutschlands in der Mitte Europas, den Süden vom Norden und den Westen vom Osten scheidend, und gegen Mitternacht ein bedeutendes Küstenland darbietend, gegen Mittag von einer Seite wenigstens dem Scehandel zugänglich, von der Art, daß eS von der Natur schon bestimmt zu seyu scheint, im europäischen Handel eine bedeutende Rolle zu spielen, durch die nahe innige Berührung mit so vielen Nationen den Brennpunkt europäischer Cultur und Industrie zu bilden, alle Forlschritte des KunstfleißeS von allen Seiten in sich aufzunehmen und die gesammelten Keime zur vollkommencrn Frucht aufzuziehen und zu pflegen Aber so treu es seine Bestimmung in litlerärischer und geistiger Hinsicht zn erfüllen strebt, so sehr werden die natürlichen Vorthcile, die ihm sein? Lage für sein physisches Wohlscyn im Verkehr der Volker darbietet, seit einer Reihe von Menschcnaltern immer mehr verkümmert und entrissen. Dem ernsten Willen der Gesammlheit fehlt es aber nicht an Kraft, sich in den Besch seiner natürlichen Rechte wiedey einzusetzen. ES würde unS zu weil führen, auch nur andeuten zu wollen, wohin die deutsche Handelspolitik ihre Blicke ächten soll, und einen Gegenstand hier auch nur oberflächlich zu »ehan- deln, der erst nach Gründung eines gemeinsamen ZollnescnS zur Sprache kommen und reiflich erwogen werden kann. Ueberhaupt genügt es für unfern Zweck, die Haufizüge teS gemeinschaftlichen Systems nach den vorzüglichsten Zyecken der Besteuerung gewisser Eon sum t ionscrt i- kcl aus finanziellen Rücksichten, Besteuerung f c Inder Manufactur und Fabrik waaren, nach lrück- / sichten, die eine billige Begünstigung deutscher Industrie zu nehmen gebietet, und der Repressalien, welche die ein gerechtes Maas überschreitende fremde Maßregeln provociren. Nähere Bestimmungen setzen eine Ueberstcht aller in Betrachtung kommenden Verhaltnisse voraus, die nur eine gemeinschaftliche Verathung geben kann. Diese wird ohne Zweifel aus die Nothwendigkeil mancher besonder« Maßregeln füre> n- zelnc Districtc der deutschen Mauthlinie führen, und insbesondere die nölhigen Bestimmungen über den Transit frem- der Waaren durch deutsches Gebiet an die Hand geben. Leicht begreiflich treten bei einem großen Umfang der Länder, die eine Mauthlinie umschließt, in Ansehung des Transits ganz andere Rücksichten als bei kleinen Staaten ein. Die Gestaltung des WaarcndurchzugS durch ganz Deutschland würde alle Maßregeln lähme», welche den Schutz deutscher Industrie oder den Bezug von allgemeinen Consumrionszollen zum Zwecke haben: denn er würde nur zur Umgehung der Em- gangsgesetze mißbraucht werden. Die Lage von Deutschland ist auch von der Art, daß ein regelmäßiger Transit, der Deutschland der Länge oder Breite nach durchschneidet, zu den Seltenheiten gehört. Das Verbot des Transits wird daher für stark besteuerte Arlickel, wie in Frankreich, Regel scyn, d. h. solche Waaren, welche nach Deutschland auf einer Seile eingehen, um auf einer andern Seite cxportirt zu werden, würden den Elugan gS- zöllen unterliegen. Damit aber nicht einzelne bedenkende Hnlss- quellcn versiegen, wird man zwei Wege einschlagen müssen. Für fremde Artickcl, womit Deutschland einen Zwischenhandel treibt, können die Eingangs - und Ausgangszölle so m,- der gemacht werden, daß der Zwischenhandel dieselben zu ertragen vermag. Wo aber aus höheren Rücksichten dieß nicht angeht, da kann, wie in Frankreich ausnahmsweise der Durchzug aus bestimmten Routen und unter bcsimnnlen Vorsichtsmaßregeln gestattet werden. Dieß ist an gewissen Grcnzländern durchaus nothwendig, um ihnen nicht eine reiche Quelle des Verdienstes zu verschließen, wie z. B- am Rhein für den Transit nach der Schweiz. Bei solchen meistens kürzern Strecken ist auch die Verhütung von Unterschleifcn nicht schmierig. Ein gemeinschaftliches Zollsystem sührt 3) zur Aufstellung einer gemeinschaftlichen von der Bundesversammlung ab hang igen Vcr- w altung. Die Perception, Verwaltung, Aufsicht und Direktion kann nicht anders als durch ein für den ganzen Bund verpflichtetes Personal geschehen, dessen Unterhalt eine Last der gemeinschaftlichen Kasse wäre Ucbcr die Thcilung der gemeinschaftlichen reinen Einnahmen unter sammtlichc BundcSqliedcr sich zu vereinigen, wird nicht schwer fallen. Daß die Thcilung nicht nach den bisherigen Zolleinnahmcn der einzelnen Staaten geschehen könne, bedarf wohl kaum einer Erwähnung , da die Bcfugniß der Zollanlagc überall gleich war, und der willkürliche Gebrauch dieser Befugniß also keinen MaS- stab abgeben kann. Die natürlche Grundlage der Reparation ist die Bevölkerung der Staaten, wornach sich auch ihre Kriegs- kontingcntc richten, jedoch mit billiger Rücksicht ans die für einzelne Länder etwa eintretende besondere Bestimmungen. Ein provisorisch angenommener Maßstab würde auf die Grundlage bestimmter Erfahrungen später sich nach Recht und Billigkeit verbessern lassen. Die innere Organisation der Mauthanstalt und der Behörden, die Ernennungsrechle der einzelnen Staaten w. sind Gegenstände, die, wenn man einmal über die Frage Ob einverstanden ist, ebenfalls keine große Schwierigkeiten darbieten können. Die ersten Einrichtungen werden mangelhaft seyn, weil nur die Erfahrung das Zweckmäßigere an die Hand zu geben vermag. Man wird sich eine allmahlige Verbesserung sehr erleichtern, wenn man den ersten Bau so einfach als möglich, un- — 25 — ter Beobachtung der höchsten Sparsamkeit aufführt, da eS weit schwieriger ist, eine verwickelte unzweckmäßige Einrichtung zu verbessern, als einzelne Lücken einer einfachen Einrichtung auszufüllen. Auch hier ist es überflüssig, in das Einzelne einzugehen, nur eines wichtigen Punkts scp eS ertaubt, zu erwähnen. Es liegt in der Natur der geschlossenen Maulhfysteme, daß jede Waare, wie sie an der Maulhlinie anlangt, von den Bestimmungen des Zollgesetzes getroffen wird. Alle ErhebungSbu- reaup müssen daher an den Grenzen von Deutschland gelegen seyn. Diese allgemeine Regel wird in Ansehung der Rheingüter die Ausnahme erleiden müssen, daß sie erst beim Abstoß an den scstbesiimmten Ausladplätzcn ihre mauthamtliche Behandlung erleiden, weil der Rhein durch die Wiener Convention als eine freie gemeinschaftliche We-ssersteuffe für alle Nationen erklärt ist und jede Waare, so lange sie den Strom nicht verläßt, den Mauthcn der Uferstaaten als unantastbar gelten soll. Eine gleiche Ausnahme konnte für alle Secgüter gemacht werden, welche auf den großen in die See ausmündenden Flüssen Deutschlands ankommen. Man weiß nämlich, welchen Einfluß die Aufstellung eines Mauthamtes a» einem Handelsplätze auf den Großhandel ausübt, wie wichtig es für den Großhändler ist, bei der Controllc seiner Güter zugegen zu seyn, und die Vorschüsse, welche die Zollentrichtung erfordert, nicht auf weite Distanzen leisten zu müssen. Daher dürften in allen großen Handelsplätzen, welche an Strömen gelegen sind, die in die See ausmünden, Hauptburcaup errichtet werden. Diese Maßregel konnte aber nur für die Strecken statt finden, wo die Schiffsarth lebhaft genug ist, um der Aufsicht zu lohnen. Wenn man auch die Ausführbarkeit eines gemeinsamen Mauthspstems, die Sache nur an und für sich betrachtet, Zu- gicbt, so kann man übrigens noch von einer andern Seite nämlich von Seiten 4) Des Einflusses auf die Finanzspsteme der einzelnen Staaten Zweifel erheben, die allerdings einer nähern Betrachtung würdig sind. DaS System der Consumtionsabgabon hängt mit den Mauth- Einrichtungen so enge zusammen, daß eine einfache Trennung der Sache auf den ersten Anblick äusserst schwierig erscheint. In sofern aber nur dem allgemeinen Interesse des deutschen Handels und der Industrie die sinancicllen Interessen nicht aufgeopfert, sondern die Finanzcinrichlunge» nur untergeordnet, und nach dem Bedürfniß des allgemeinen Wohles modificirt werden wollen, so wird es an einem schicklichen Auswege nicht fehlen. Dieser Ausweg besteht darin, daß sich die sämmtlichen deutschen Staaten in ihren Abgabensystemen so viel möglich annähern; und diesen Weg zu betrete», wird man um so weniger Anstand nehmen, wenn gezeigt werden kann, daß schon eine große Uebcreinstimmung in den Abgabenspstemen aller großcrn und mittler» Staaten desteht und das Bestehende nur hie und da unbedeutenden Modifikationen unterworfen wer den darf. Ohnehin wird man aber zugeben, daß eine Annäherung der deutschen Staaten in ihren Abgabensystcmcn kein Unglück, sondern eher «ine Wohlthat sey. Die direkten Steuern, welche die hervorbringenden Kräfte und Kapitalien treffen, die Grundsteuern, Häuser - und Gewcrb- steuern, sind in allen Staaten hergebracht und so viele Berglen- chungcn man anstellen mag, im Betrage nicht sehr verschieden, gewiß aber nirgends so abweichend hoch, daß irgendwo zur Gleichstellung der inländischen hochbesteuerten Produktion mit dem minderbestcuertcn deutschen Nachbarland«, die Einfuhr der aus leztcrem eingehenden Produkte einer Abgabe unterworfen werden müßte. Die Nvth und Plage der letzten Zeit war im Durchschnitt überall gleich und hat überall gleiche Folge zurückgelassen. Bei den steigenden Lasten des Staatsschatzes erschöpfte man gewöhn« lich, vom leichtern ausgehend, zuerst die direkten SleuerfondS und die Ungleichheit, die zwischen einzelnen Bundesstaaten in der dirccten Besteuerung noch bestehen mag, wird schwerlich irgendwo größer seyn, als diejenige ist, die in den einzelnen Di- strictcn desselben Landes bei der sorgfältigsten Anlage immer noch zurückbleibt; die hier und da bestehende Einkommenssteuer bedarf, da sie nicht die Production, sondern das reine Einkommen afficirt, ohnehin einer solchen Ausgleichung nicht. Von den sogenannten indirecten Steuern, bei welchen sich eine Eollision denken laßt, möchten wohl wenige in Deutschland vorkommen, die nicht sn die Klasse der Zölle, der Abgaben vom Transporte der Waaren, der EonsumtjonSabgabcn, der Monopolabgaben, der Verkehrsaccise gehören. Die genannten Steuern aber bilden größten Theils die Haupthestandtheile der Steuersysteme der deutschen Bundesländer. Von diesen ist also nachzuweisen, wie ihr Fortbestehen mit einem allgemeinen deutschen Zollsysteme vcrcinbarlich ist. Die Zölle, Eingangs- oder Eosumo- und ExportationS- Aölle sollen aufhören. Der Ersatz wird durch die Theilnahme an der gemeinschaftlichen Aolleinnahmc mehr oder weniger ge» sichert, Die Abgaben an dem Transport der Waaren, die, man mag sie Durchgangszölle, oder Meggeldcr Hessen, immer dieselbe Natur haben, sind in sofern mit einem allgemeinen Mauth- system vcrcinbarlich, als sie lediglich eine Vergütung für den Unterhalt der Landstraßen gewahren sollen, und das durch den Zweck bestimmte Maas nicht überschreiten. Damit jedoch unter dem Namen von Weggcldern keine Zölle verstekt werden, wäre ein Maximum der Abgabe für den Zentner und die Stund? festzusetzen. Dieses Maximum dürfte kein Bundesstaat durch die Auflage auf den Transport fremder Güter, die aus einem andern Bundeslands kommen, oder für ein anderes Bundesland bestimmt sind, überschreiten. Die Wasscrzölle, welche den Weggcldern zu vergleichen sind, würden die zur Zeit der Abfassung der Vundesakte bestehenden Tarife nie übersteigen dürfen. Verschieden von den Eosumozollen sind die Abgaben, welche von gewissen Genußartikeln als allgemeine Verzehrssteuern erhoben werden, ohne Rücksicht, ob die Gegenstände die sie treffen, das Product der eigenen oder fremden Erzeugung sind. —> Die wichtigsten derselben sind die Abgaben von Getränken, Wein, Bier, Branntwein, Essig, Oel, Schlachtvieh, Wrvdfrüchten, Salz, Tabak. Solche Eonsumtionssteuern werden in den meisten Staaten erhoben. Wo die Abgabe unmittelbar vor der Verzehrung entrichtet wird, da ist keine Eollision mit dem allgemeinen Maukhsystemc gedenkbar. Die Abgabe vom Schlachtvieh wird dann vor der Abschlachtung, das Ohmgeld oder die Consumoabgabe vom Weine in dem angenommenen Falle unmittelbar bei der Einlage in die Keller erhoben, ohne Rücksicht auf die Herkunft der Waarc. Wo aber die Erzeugung oder Verarbeitung besteuert ist. wie die Bier-, Branntwein-, Essig- Fabrikation, die Bereitung des Mehls, der Oele, da ist es nvlh- wendig, daß die aus dem deutschen Nachbarlande kommende vollendete Waare gleicher Abgabe unterworfen werde. Dieß ist die einzige Schwierigkeit, die sich einem allgemeinen Maulh- system entgegen stellt. Um sie zu heben müssen s) die e inz eln en S ta a t e n die Anordnung treffen, daß solche eingehende Artikel bei der Einfuhr a u s d e m N a ch b ar l an d c der E o n s u m t i o n S- Auflage unterworfen werden. Hiczu sind keine große und kostbare Anstalten erforderlich. Jene Artikel fallen meistens stark in das Gewicht! sind leicht zu erkennen, treten meistens nur in den Grcnzvcrkehr auf kürzerer Distanz; die inländischen Gc- wcrbsleute, welche der Abgabe unterworfen sind, üben selbst die beste Aufsicht. Sie ist in den Städten, wo sich die Jmportanten über Herkunst ausweisen müssen, vorzüglich leicht zu führen. Der Reih zur heimlichen Einfuhr ist, da diese Abgaben beinahe allerwärts getragen werden, nicht groß, und die Erfahrung früherer Zeit, da Deutschland keine — 29 — Mauthen im Innern kannte, während jene Abgaben meistens schon eingeführt waren, lehrt, daß hier keine noth- wendige Verbindung mit einem Douanensvstcm bestehet. Eine größere Sicherheit, als man gegenwärtig hat, würde die Nebcreinkunsl der Staaten gewähren, alle Contravcnicn- tcn sich wechselseitig zu stellen, damit sowohl die Importanten als Exportanten gestraft werden. t>) Die Auflage auf solche bei der Erzeugung besteuerte Producte dürfte nicht großer seyn, als die Abgabe, die der einheimische Pro- duccnt bezahlt. a) Damit auch hier keine verdeckte Eonsumomauth unter dem Namen der Consumtionsstencrn erhoben und der Handel nicht aus indirectc Weise erschwert werde, wäre aber eine feste Bestimmung über sämmtliche i il diese Klasse gehörige Artikel sehr wohl- t h ä t i g. ,k) Eine vorzügliche Rücksicht verdient insbesondere die Eon- sumtionssteucr von Gegenständen, welche entweder in ganz Deutschland oder wenigstens in einzelnen Landen gar nicht hervorgebracht werden. Was crstere, wie z. B. Eo- lonialwaaren betrifft, so würden sie in das System der allgemeinen gemeinschaftlichen Eonsumtionssteuern gehören, und eine besondere nochmalige Belegung mit Consumtions- auflagen bei der Einfuhr in einzelne Bundesländer, würde den Großhandel stören, wegen des Transits beschwerliche Anstalten erfordern, und in eine neue Art Mauthwcsen ausarten. Diese nochmalige Bcsteurung bei der Einfuhr würde daher ohne einen Hauptzweck der Vereinigung aufzuheben nicht Statt finden können, obwohl es jedem einzelnen Staat frei stünde, den Detailverkauf im Lande jeder beliebigen Abgabe zu unterwerfen, jedoch, versteht sich, nur auf ganz gleiche Weise, der Detailleur mag seine Bedürfnisse vom Großhändler im eigenen Lande, oder aus einem andern Bundeslande beziehen. Was die Gegen- stunde betrifft, die in einem einzelnen Bundesland: nicht, wohl aber in andern hervorgebracht werden, wie namentlich Weine, so könnte unter einer Consumtivnsauflage, eine lediglich dem Merkantilsystem angchörige Maßregel, die in den Verhältnissen der deutschen Staaten unter einander nicht Platz greifen soll, versteckt werden. Die EonsUmtionssteuec könnte nämlich übermaßig hoch gemacht werden, nicht um der Staatskasse eine Einnahme zu verschaffen^ sondern um die Einfuhr ganzlich zu zerstören, oder wenigstens möglichst zU beschranken. In der That sind die EonsumtioNsäuflagen auf den Wein in einigen Bundeslandern, welche dieses Product nicht hervorbringen, so stark, daß die Auflage nur von ganz feinen auslandischen Weinen getragen werden kann, die Einfuhr der deutschen Weine aber so gut als verboten ist. Dieser Gegenstand verdient bei den Berathungen über ein gemeinschaftliches Mauthsystem, welche sich nothwendig zugleich auf das Verhalten der einzelnen Staaten in ihren FinanzeinrichiUNgcN erstrecken müssen, wohl auf jeden Fall berücksichtigt zu werden. Gewer b s°M on op oli eN sind mit einer allgemeinen Verkehrsfrciheit uNvereiNbarlich, indem auch solche Artikel, welche Key der Erzeugung einer EönsumtionsaUflage unterworfen sind, gegeN Entrichtung dieser Abgabe wenigstens in Verkehr treten sollen. Eine Ausnahme von dieser Reget wird aber das Salz bilden müssen, das als besteuerter EonsuMtionsarlikel, zugleich als Gegenstand eines Staätsmönopols in Betrachtung kommt, Und einen so wichtigen Bestandtheil des Einkommens vieler Staaten ausmacht, daß es ihnen unentbehrlich gewor» den ist. Die Verkehrsaccise, nämlich die Abgabe vom Kaufe und Verkaufe beweglicher Güter ist meistens aus den Steuersystemen der deutschen Staaten verschwunden und hat mit Recht den Eonsumtionsauflagett Platz gemacht. Die Fortdauer dieser Einrichtung wird übrigens da, wo sie noch besteht, durch die Herstellung des freien Verkehrs zwischen den einzelnen BundeSstaa- f — 3l — ten ebenfalls nicht gehindert. Es gilt auch hier die Rshel, daß der Fremde nicht anders als der Einheimische behandelt werde. Die Auflage, die von einem Kauf« und Verkaufe, der zwischen Inländern statt findet, entrichtet werden muß, ist auch zu entrichten, wenn der Einheimische von einem Fremden oder der Fremde von dem Einheimischen einen accisbaren Artikel käuflich erwirbt. So wurden dann die bestehenden Finanzeinrichtungen der einzelnen Staaten durch die Vereinigung zu einer gemeinschaftlichen Zollverfassung wenigstens in ihren Hauptbcstandtheilen nicht gefährdet, und wenn auch hie und dä Modisicationen des Bestehenden erforderlich sehn sollten, so kann der Nachtheil etwaiger Acnderungen Mit dem unermeßlichen Gewinn des innern freien Verkehrs und des Schutzes, den die gemeinsam« Maßregel der deutschen Industrie gegen das Ausland gewährt, in gar keinem Verhaltniß stehen. Was die einzige Schwierigkeit betrifft, welche in dem Sy- stcm der indirecten Abgaben liegt, so wird sie in demselben Maas« gehoben, als sich die einzelnen Staaten in ihren Finanz- einrichtungcn immer mehr Nähern, Und um jede Bedenklichkeit der Finanjstcllcn zu beseitigen, gicbt es der Mittel noch viele, welche hier auszuzählen vor der Hand ganz überflüssig ist. Unsere Absicht war nur die Ausführbarkeit des freien Verkehrs im Innern Deutschlands und eines gemeinsamen Mauth- spstems im Allgemeinen darzulhuN. Ucber die Art des Vollzugs bestimmte Verschlage zu Machen, kann nur die Sache einer Commission seyn, die aus Geschäftsmännern vom Fache auf gleiche Weis«, wie in Ansehung der Militärverhaltnisse geschah, zusammen zu setzen wäre. Der Gegenstand ist zu verwickelt und vielseitig, die Erörterungen des Einzelnen setzen so mannigfaltige Erfahrungen und Localkenntnisse voraus, und die in Eonflict kommenden Interessen erfordern so häufige Ausgleichungen, daß eine Unterhandlung im gewohnlichen Wege vor vielen Iahren nicht zum Ziel« führen würde. Die Instructionen können unmöglich dos ganze weite Feld der Erfahrungen der Finanz - und Zolladminisirationcn der einzelnen Lander umfassen, sondern nur allgemeine Anweisungen enthalten. Diese Commissson würde' bei ihrem Entwürfe noth- wcndigerweise auch auf die Frage wegen eines gemeinschaftlichen Maases und Gewichts geleitet, da eine allgemeine Mauthord- nung einen allgemeinen Maasstab anwenden muß. Hier müßte man sich dann provisorisch für irgend ein Maassystcm entscheiden. Wenn dann wirklich Deutschland die Wohlthat eines gemeinsamen Handels- und Zollsystems erlangen sollte, so würden um so leichter unter der neuen Ordnung der Dinge außer der Gleichheit der Maase und Gewichte im Handel überhaupt, noch mehrere verwandte Gegenstande, wie ein gleiches Münzsystem; die Befugnisse der Bundesversammlung in Ansehung einheimischer neuer Erfindungen; die Annäherungen in den Handelsge- setzgebungen der einzelnen deutschen Staaten, die Vermittelung des Einverständnisses mehrerer Regierungen zu Anstalten für Beförderung des Verkehrs, durch große Straßen, Anlagen und Kanäle und dergleichen zur Sprache gebracht, und aus befriedigende Weise bestimmt und geregelt werden können, damit Deutschland auf der einen Seite aller mannigfaltigen Vortheilc, welche seine Trennung in einzelne Staaten und zugleich aller Wohlthaten, welche nur ein gemeinsames Zusammenwirken großer Kräfte zu gewahren vermag, immer mehr und in allen Beziehungen theilhastig werde. *) Der Verfasser erinnert, baß dieser Aussah im Jahre s8l9 geschrieben wurde. Vieles, was darin über die Ausführung eines gemeinschaftlichen Systems gesagt ist, leidet, bei veran- derrcr Grundlage, leicht begreiflich, keine Anwendung auf den gegenwartig in Frage stehenden Zollverein. Ucbcr manches Einzelne (namentlich über die Art der Verwaltung) hat der Verfasser seither auch anders denken gelernt. Im Verlag der Chr. Fr. Müller'schen Hofbuch-- handlung in Karlsruhe ist ferner noch erschienen und durch sämmtliche Buchhandlungen zu erhalten: Nebenius, vi. C. F., Großherzogl. Badischcr Staatsrath, über technische Lehranstalten in ihrem Zusammenhange mit dem gesammten Unterrichtswesen und mit besonderer Rücksicht auf die polytechnische Schule zu Karlsruhe. Mit einer Ansicht der Hauptfayade der polytechnischen Schule zu Karlsruhe. 8. fl. 1. 48 kr. oder Rthlr. 1. Hebel, I. P., sämmtliche Werke. 8 Bande. 8. Ladenpreis fl. 16. oder Rthlr. 9. YZ» Der Subskriptionspreis von fl. 12. oder Rthlr. 6. 16 gr. ist, bis zur völligen Beendigung des Drucks noch offen. Heu'nisch, A. I. V., Europas Regierungen im Jahr 1831, mit Angabe des Areals, der Volkszahl, Staatseinkünfte und Staatsgrundgesetze. Dargestellt in einem großen colorirten Tableau. fl. 1. 48 kr. oder Rthlr. 1. H^üffcll, Or. Ludw., Großherzogl. Bad. Prälat, Briefe über die Unsterblichkeit der menschlichen Seele. Zweite verbesserte und mit einem Anhang versehene Auflage. 8. fl. 1. oder 12 gr. Iber, Imcien, zzetrte mossiizue Instoincgim et littürsire svec tiZuves. 8. fl. 1. 48 kr. oder Rthlr. 1. Sendschreiben geprüfter Christen an weiland den geheimen Hofrath Jung Stillin g. Aus dessen schriftlichem Nachlasse gesammelt und geordnet für seine Freunde. Ein Anhang zu Heinrich SlillingS Lcbensgeschichte. 8. fl. 2. oder Rthlr. 1. 6 gr. ,