Druckschrift 
Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
Seite
28
Einzelbild herunterladen
 

Verschieden von den Eosumozollen sind die Abgaben,welche von gewissen Genußartikeln als allgemeine Ver-zehrssteuern erhoben werden, ohne Rücksicht, ob die Gegenständedie sie treffen, das Product der eigenen oder fremden Erzeugungsind.> Die wichtigsten derselben sind die Abgaben von Ge-tränken, Wein, Bier, Branntwein, Essig, Oel, Schlachtvieh,Wrvdfrüchten, Salz, Tabak. Solche Eonsumtionssteuern werdenin den meisten Staaten erhoben. Wo die Abgabe unmittelbarvor der Verzehrung entrichtet wird, da ist keine Eollision mitdem allgemeinen Maukhsystemc gedenkbar. Die Abgabe vomSchlachtvieh wird dann vor der Abschlachtung, das Ohmgeldoder die Consumoabgabe vom Weine in dem angenommenenFalle unmittelbar bei der Einlage in die Keller erhoben, ohneRücksicht auf die Herkunft der Waarc. Wo aber die Erzeugungoder Verarbeitung besteuert ist. wie die Bier-, Branntwein-, Essig-Fabrikation, die Bereitung des Mehls, der Oele, da ist es nvlh-wendig, daß die aus dem deutschen Nachbarlande kommendevollendete Waare gleicher Abgabe unterworfen werde. Dieß istdie einzige Schwierigkeit, die sich einem allgemeinen Maulh-system entgegen stellt. Um sie zu heben müssen

s) die e inz eln en S ta a t e n die Anordnung treffen,daß solche eingehende Artikel bei der Ein-fuhr a u s d e m N a ch b ar l an d c der E o n s u m t i o n S-Auflage unterworfen werden.

Hiczu sind keine große und kostbare Anstalten erforder-lich. Jene Artikel fallen meistens stark in das Gewicht!sind leicht zu erkennen, treten meistens nur in denGrcnzvcrkehr auf kürzerer Distanz; die inländischen Gc-wcrbsleute, welche der Abgabe unterworfen sind, übenselbst die beste Aufsicht. Sie ist in den Städten, wo sichdie Jmportanten über Herkunst ausweisen müssen, vorzüg-lich leicht zu führen.

Der Reih zur heimlichen Einfuhr ist, da diese Ab-gaben beinahe allerwärts getragen werden, nicht groß,und die Erfahrung früherer Zeit, da Deutschland keine