Druckschrift 
Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
Seite
30
Einzelbild herunterladen
 

stunde betrifft, die in einem einzelnen Bundesland: nicht,wohl aber in andern hervorgebracht werden, wie nament-lich Weine, so könnte unter einer Consumtivnsauflage,eine lediglich dem Merkantilsystem angchörige Maßregel,die in den Verhältnissen der deutschen Staaten unter ein-ander nicht Platz greifen soll, versteckt werden.Die EonsUmtionssteuec könnte nämlich übermaßig hochgemacht werden, nicht um der Staatskasse eine Einnahme zuverschaffen^ sondern um die Einfuhr ganzlich zu zerstören, oderwenigstens möglichst zU beschranken. In der That sind dieEonsumtioNsäuflagen auf den Wein in einigen Bundeslandern,welche dieses Product nicht hervorbringen, so stark, daß dieAuflage nur von ganz feinen auslandischen Weinen getragenwerden kann, die Einfuhr der deutschen Weine aber so gut alsverboten ist. Dieser Gegenstand verdient bei den Berathungenüber ein gemeinschaftliches Mauthsystem, welche sich nothwendigzugleich auf das Verhalten der einzelnen Staaten in ihrenFinanzeinrichiUNgcN erstrecken müssen, wohl auf jeden Fall be-rücksichtigt zu werden.

Gewer b s°M on op oli eN sind mit einer allgemeinenVerkehrsfrciheit uNvereiNbarlich, indem auch solche Artikel, wel-che Key der Erzeugung einer EönsumtionsaUflage unterworfensind, gegeN Entrichtung dieser Abgabe wenigstens in Verkehrtreten sollen. Eine Ausnahme von dieser Reget wird aber dasSalz bilden müssen, das als besteuerter EonsuMtionsarlikel,zugleich als Gegenstand eines Staätsmönopols in Betrachtungkommt, Und einen so wichtigen Bestandtheil des Einkommensvieler Staaten ausmacht, daß es ihnen unentbehrlich gewor»den ist.

Die Verkehrsaccise, nämlich die Abgabe vom Kaufe undVerkaufe beweglicher Güter ist meistens aus den Steuersystemender deutschen Staaten verschwunden und hat mit Recht denEonsumtionsauflagett Platz gemacht. Die Fortdauer dieser Ein-richtung wird übrigens da, wo sie noch besteht, durch die Her-stellung des freien Verkehrs zwischen den einzelnen BundeSstaa-