der dirccten Besteuerung noch bestehen mag, wird schwerlichirgendwo größer seyn, als diejenige ist, die in den einzelnen Di-strictcn desselben Landes bei der sorgfältigsten Anlage immernoch zurückbleibt; die hier und da bestehende Einkommenssteuerbedarf, da sie nicht die Production, sondern das reine Ein-kommen afficirt, ohnehin einer solchen Ausgleichung nicht.
Von den sogenannten indirecten Steuern, bei welchensich eine Eollision denken laßt, möchten wohl wenige in Deutsch-land vorkommen, die nicht sn die Klasse der Zölle, der Ab-gaben vom Transporte der Waaren, der EonsumtjonSabgabcn,der Monopolabgaben, der Verkehrsaccise gehören.
Die genannten Steuern aber bilden größten Theils dieHaupthestandtheile der Steuersysteme der deutschen Bundes-länder. Von diesen ist also nachzuweisen, wie ihr Fortbestehenmit einem allgemeinen deutschen Zollsysteme vcrcinbarlich ist.
Die Zölle, Eingangs- oder Eosumo- und ExportationS-Aölle sollen aufhören. Der Ersatz wird durch die Theilnahmean der gemeinschaftlichen Aolleinnahmc mehr oder weniger ge»sichert,
Die Abgaben an dem Transport der Waaren, die, manmag sie Durchgangszölle, oder Meggeldcr Hessen, immer dieselbeNatur haben, sind in sofern mit einem allgemeinen Mauth-system vcrcinbarlich, als sie lediglich eine Vergütung für denUnterhalt der Landstraßen gewahren sollen, und das durch denZweck bestimmte Maas nicht überschreiten. Damit jedoch unterdem Namen von Weggcldern keine Zölle verstekt werden, wäreein Maximum der Abgabe für den Zentner und die Stund?festzusetzen.
Dieses Maximum dürfte kein Bundesstaat durch die Auf-lage auf den Transport fremder Güter, die aus einem andernBundeslands kommen, oder für ein anderes Bundesland be-stimmt sind, überschreiten.
Die Wasscrzölle, welche den Weggcldern zu vergleichensind, würden die zur Zeit der Abfassung der Vundesakte be-stehenden Tarife nie übersteigen dürfen.