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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
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ter Beobachtung der höchsten Sparsamkeit aufführt, da eS weitschwieriger ist, eine verwickelte unzweckmäßige Einrichtung zuverbessern, als einzelne Lücken einer einfachen Einrichtung aus-zufüllen.

Auch hier ist es überflüssig, in das Einzelne einzugehen,nur eines wichtigen Punkts scp eS ertaubt, zu erwähnen.

Es liegt in der Natur der geschlossenen Maulhfysteme, daßjede Waare, wie sie an der Maulhlinie anlangt, von den Be-stimmungen des Zollgesetzes getroffen wird. Alle ErhebungSbu-reaup müssen daher an den Grenzen von Deutschland gelegenseyn. Diese allgemeine Regel wird in Ansehung der Rheingüterdie Ausnahme erleiden müssen, daß sie erst beim Abstoß an denscstbesiimmten Ausladplätzcn ihre mauthamtliche Behandlungerleiden, weil der Rhein durch die Wiener Convention als einefreie gemeinschaftliche We-ssersteuffe für alle Nationen erklärt istund jede Waare, so lange sie den Strom nicht verläßt, denMauthcn der Uferstaaten als unantastbar gelten soll. Einegleiche Ausnahme konnte für alle Secgüter gemacht werden,welche auf den großen in die See ausmündenden Flüssen Deutsch-lands ankommen. Man weiß nämlich, welchen Einfluß die Auf-stellung eines Mauthamtes a» einem Handelsplätze auf denGroßhandel ausübt, wie wichtig es für den Großhändler ist,bei der Controllc seiner Güter zugegen zu seyn, und die Vor-schüsse, welche die Zollentrichtung erfordert, nicht auf weite Di-stanzen leisten zu müssen. Daher dürften in allen großen Han-delsplätzen, welche an Strömen gelegen sind, die in die See aus-münden, Hauptburcaup errichtet werden. Diese Maßregel konnteaber nur für die Strecken statt finden, wo die Schiffsarth leb-haft genug ist, um der Aufsicht zu lohnen.

Wenn man auch die Ausführbarkeit eines gemeinsamenMauthspstems, die Sache nur an und für sich betrachtet, Zu-gicbt, so kann man übrigens noch von einer andern Seite näm-lich von Seiten4) Des Einflusses auf die Finanzspsteme der