gestattet werden. Dieß ist an gewissen Grcnzländern durchausnothwendig, um ihnen nicht eine reiche Quelle des Verdiensteszu verschließen, wie z. B- am Rhein für den Transit nach derSchweiz. Bei solchen meistens kürzern Strecken ist auch dieVerhütung von Unterschleifcn nicht schmierig.
Ein gemeinschaftliches Zollsystem sührt3) zur Aufstellung einer gemeinschaftlichen vonder Bundesversammlung ab hang igen Vcr-w altung.
Die Perception, Verwaltung, Aufsicht und Di-rektion kann nicht anders als durch ein für den ganzen Bundverpflichtetes Personal geschehen, dessen Unterhalt eine Last dergemeinschaftlichen Kasse wäre
Ucbcr die Thcilung der gemeinschaftlichen reinen Einnahmenunter sammtlichc BundcSqliedcr sich zu vereinigen, wird nichtschwer fallen.
Daß die Thcilung nicht nach den bisherigen Zolleinnahmcnder einzelnen Staaten geschehen könne, bedarf wohl kaum einerErwähnung , da die Bcfugniß der Zollanlagc überall gleich war,und der willkürliche Gebrauch dieser Befugniß also keinen MaS-stab abgeben kann. Die natürlche Grundlage der Reparationist die Bevölkerung der Staaten, wornach sich auch ihre Kriegs-kontingcntc richten, jedoch mit billiger Rücksicht ans die für ein-zelne Länder etwa eintretende besondere Bestimmungen. Einprovisorisch angenommener Maßstab würde auf die Grundlagebestimmter Erfahrungen später sich nach Recht und Billigkeitverbessern lassen.
Die innere Organisation der Mauthanstalt und der Be-hörden, die Ernennungsrechle der einzelnen Staaten w. sind Ge-genstände, die, wenn man einmal über die Frage Ob einver-standen ist, ebenfalls keine große Schwierigkeiten darbieten kön-nen. Die ersten Einrichtungen werden mangelhaft seyn, weilnur die Erfahrung das Zweckmäßigere an die Hand zu gebenvermag. Man wird sich eine allmahlige Verbesserung sehr er-leichtern, wenn man den ersten Bau so einfach als möglich, un-