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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
Seite
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sichten, die eine billige Begünstigung deutscher Industriezu nehmen gebietet, und der Repressalien, welche dieein gerechtes Maas überschreitende fremde Maßregelnprovociren.

Nähere Bestimmungen setzen eine Ueberstcht aller in Be-trachtung kommenden Verhaltnisse voraus, die nur eine gemein-schaftliche Verathung geben kann. Diese wird ohne Zweifel ausdie Nothwendigkeil mancher besonder« Maßregeln füre> n-zelnc Districtc der deutschen Mauthlinie führen, undinsbesondere die nölhigen Bestimmungen über den Transit frem-der Waaren durch deutsches Gebiet an die Hand geben. Leichtbegreiflich treten bei einem großen Umfang der Länder, die eineMauthlinie umschließt, in Ansehung des Transits ganz andereRücksichten als bei kleinen Staaten ein.

Die Gestaltung des WaarcndurchzugS durch ganz Deutsch-land würde alle Maßregeln lähme», welche den Schutz deutscherIndustrie oder den Bezug von allgemeinen Consumrionszollenzum Zwecke haben: denn er würde nur zur Umgehung der Em-gangsgesetze mißbraucht werden. Die Lage von Deutschland istauch von der Art, daß ein regelmäßiger Transit, der Deutsch-land der Länge oder Breite nach durchschneidet, zu den Selten-heiten gehört.

Das Verbot des Transits wird daher für stark besteuerteArlickel, wie in Frankreich, Regel scyn, d. h. solche Waaren,welche nach Deutschland auf einer Seile eingehen, um auf ei-ner andern Seite cxportirt zu werden, würden den Elugan gS-zöllen unterliegen. Damit aber nicht einzelne bedenkende Hnlss-quellcn versiegen, wird man zwei Wege einschlagen müssen.

Für fremde Artickcl, womit Deutschland einen Zwischen-handel treibt, können die Eingangs - und Ausgangszölle so m,-der gemacht werden, daß der Zwischenhandel dieselben zu ertra-gen vermag.

Wo aber aus höheren Rücksichten dieß nicht angeht, dakann, wie in Frankreich ausnahmsweise der Durchzug aus be-stimmten Routen und unter bcsimnnlen Vorsichtsmaßregeln