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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
Seite
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<Z) Eine besondere Rücksicht Ware aus die Granzländcr Deutsch-lands in Ansehung derjenigen Artikel zu nehmen, welcheihrer Natur nach und nur auf ganz kurze Strecken inWerkehr treten. Gegenstände, wie Brennholz (nichtFloßholz) Marktvictualien, manche landwirthschastlicheProducta, welche jene Eigenschaft besitzen, Futterkräutcr ic.sollten von den Verfügungen des allgemeinen ZollgcfetzeSganz ausgenommen, und den Regierungen des Grcnzdi-strikts ganzlich überlassen scyn, ohne die geringste Stö-rung des innern Verkehrs die Anordnungen zu treffen,welche den Localbekürfnissen entsprechen. Es sind allge-meine Bestimmungen über solche Gegenstände, welche dasfranzosische Zollsystem den Grcnzländern vorzüglich ver-haßt machen, weil hierin die Verhältnisse zu verschiedensind, als daß allgemeine Gesetze >'» den meisten Fallennicht äusserst drückend werden müßten. Es stünde deneinzelnen Regierungen selbst frei, nicht nur von solchenin ihre eigenen Grenzorte eingehenden, sondern auch vonden aus ihrem Lande in benachbarte ausländische Städteausgehenden Artikeln beliebige Abgaben zu erheben. Wür-de dieser kleine auf wenige Stunden beschränkte undan jeder Localitat an eine andere Rücksicht gebundeneVerkehr in den Kreis der allgemeinen Besteuerung gezo-gen, so würden die Grenzbewohner eine Last tragen, vonder das Binnenland ganzlich befreit ist, und der Druck,der mit jedem Zollsystem für Grenzdistrikte ohnehin ver-bunden ist, würde, unnothigerweise doppelt fühlbar ge-macht. Nur versteht es sich, daß jene Artikel genau be-stimmt, und auf keine Weise der Handel der rückwärtsliegenden Staaten mit dem Ausland gehemmt werde,was bei der Natur jener Gegenstände auch nie zu be-fürchten ist.

e) Zum Schutze der deutschen Industrie sind ange-messene Zolle gänzlicher Ausfuhr verboten, mäßige Zolleeiner Belastung, die dem Verbote gleich steht, in der Re-