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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
Seite
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Gegen die finanziellen Vorth eile die in dieser Hinsichtein gemeinsames System gewahren, verschwindet der Verlust,den die Zollkassen der einzelnen Staaten dadurch erleiden, daßihnen die verderblichen Einnahmen von dem e igencn Handelder deutschen Lander untereinander entgehen. Man nehme diefranzösischen Zollgesetze und Staatsrechnungen zur Hand, zurVergleichung mit den Zollordnungen und den Zolleinnahmeneinzelner deutschen Staaten, um sich von der Wahrheit jenerBehauptung zu überzeugen.

Wir sind aber weit entfernt zu wünschen, daß die deut-schen Finanzzolle so hoch als die französischen gemacht werdenmöchten. Es wäre ein Unglück, wenn man bei einer Maßregelwelche die deutschen Staaten enger verbunden und die Herzender Unkerthancn fester an ihre Negierungen knüpfen soll, vonfiskalischen Ansichten geleitet würde.

Mäßige Finanzzöllc werden hier hinreichen, um den ein-zelnen Regierungen mehr oder weniger einen Ersatz für die auf-gehobenen bisherigen Zölle zu gewähren. Es ist eine bekannteWahrheit, daß die ProdUcte der Zolleinnahmen nicht im Ver-hältnisse mir den Zollsätzen steigen und bedürfte sie durch be-stimmte Erfahrung noch einer Bestätigung, so könnte sie durcheine Vergleichung der Königlich Bayerischen und GroßherzoglichBadischen Mauthordnungcn und Staatsrcchnungen gegebenwerden.

Obwohl im badischcn von Eolonialwaaren nur 44 kr. vomEcntner, von Fabrikaten nur 1 st. bis 3 fl. im KönigreichBayern aber unter diesen Rubriken 4 bis fifach und noch hö-here Zölle erhoben werden, so ist dennoch der wirkliche Ertragder Zölle in beiden Landern, wie aus den Landstandischen Ver-handlungen erhellt, vcrhältnißmäßig nur unbedeutend verschie-den, wenn man nach Verhaltniß der Bevölkerung von 1 zu 3rechnet. (Rheinbayern zahlt keine Zölle).

Bei Bestimmung der Zölle stellen sichH solche fremde Einfuhrartikel, deren Verbrauch ziemlich all-gemein und gleichförmig verbreitet ist, als die