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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
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Nachthcile der Beschränkungeu im Innern, als der Vortheildes Schutzes gegen Außen fühlbar wurde, ist die laute Klageder meisten Bundesländer.

Ein gemeinschaftlicher Beschluß aller deutschen Regierungendurch besondere Maßregeln, die jede einzeln ergreifen würde,die Industrie der deutschen Staaten zu begünstigen, die Ein-fuhr der fremden Waaren zu erschweren, würde die größten undsonderbarsten Verwickelungen herbeiführen. Nicht zu gedenkendes Mangels an Kraft zur Handhabung solcher Gesetze, würdeman, um die Ausführung nur scheinbar möglich zu mache»,auf das verrufene System der Ursprunqsschcine geleitet. Nurdie Einheit im Wirken und Handeln kann hier zum Zweckeführen. Diese wird der bedrohten deutschen Industrie nicht nurden Schutz, dessen sie bedarf, gewähren, sondern auch die Mit-tel darbieten, andere Nationen zu veranlassen, auf wechselseiti-gen Vortheil berechnete Handelsverträge einzugchn.

Nach diesen verschiedenen Rücksichten möchten die Grund-sätze naher zu betrachten seyn, welche bei Aufstellung einesgemeinsamen Systems unmaßgeblich zu befolgen wären.

Zölle für Finanzzwccke im Allgemeinen.

Es leidet wohl keinen Zweifel, daß das gesammte Deutsch-land, vom fremden Handel ohne größere Bedrückung weitbeträchtlichere Summen erheben kann, als einzelne Staatenverhältnismäßig zu erheben im Stande sind: denn es sind derErhcbungspunklc wenigere; die Einfuhren die aus fremden Lan-dern nach Deutschland im Großen geschehen, können daherleichter als die Vcrtheilung dieser Güter im Innern beaufsich-tigt werden, und die Mittel einer strengen Aufsicht sind größer,endlich bringt es die Lage der einzelnen deutschen Staaten mitsich, daß manch« Artikel, die sonst zur Belastung mit Consu-mozöllcn sehr geeignet sind, höher» Abgaben nicht unterworfenwerden können; weil sie Gegenstand des Transits oder eineszwischen verschiedenen deutschen Ländern oder Provinzen beste-henden Zwischenhandels sind.

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