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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
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Die Meinung Jener, welche der Einfluß des Schleichhan-dels auf die Moralitat des Welkes, als den wichtigsten Grundgegen den Beitritt zu dem Vereine geltend machen, würde inunfern Augen ein bedeutenderes Gewicht erhallen, wenn dasUebel, das sie abschreckt, im Zustande der Jsolirung beseitigtwerde» kennten Allein selbst dann, wann die Abgabssatze somaßig sind, wie die badischen Zelle, welche vor der, seit weni-gen Monaten eingetretenen Erhöhung bestanden, bleibt manvon jenem Uebel nicht ganz verschont. Zudem ist in dieserBeziehung die Wirkung einer Hemmung des freien Verkehrsihrer Natur nach dieselbe, ob wir oder die Nachbarn dieSchranken errichten; denn nach moralischer Würdigungerscheint der Schleichhandel gleich verderblich; der Schwarzermag das Gesetz des eigenen oder des fremden Landes verletzen,obwohl der Staat nur die Verletzung des eigenen Gesetzesbestraft.

Unleugbar wird zwar die Gefahr des Verderbnisses weitgroßer, wenn die Zölle des eigenen Landes den Reiz zumSchleichhandel nähren, da, wie die Erfahrung lehrt lind leichterklärlich ist, die Falle sehr selten sind, wo der Fremde wagt,als Schleichhändler das benachbarte Gebiet zu betreten.

Diese Bedenklichkeit wird indessen durch verschiedene Be-trachtungen wesentlich geschwächt.

Der Verein wird wenigstens ^ unserer Grenze von alle»Hemmungen und jenen Einflüssen auf den moralischen Zustanddes Volkes gänzlich befreien, wahrend der Schleichhandel ander übrigen Grenze rheils auf einer weiten Strecke einer schonerrichteten starken Barriere begeanet, theils überhaupt, wie wirbereits dargcthan, in einem größern Mauthverbande wirksa-mer reprimict werden kann. Auch wird in dem größern Ver-eine der Reiz zu diesem entehrenden Gewerbe in so fern ver-mindert, als eine ausgedehntere Mitbewerbung der inner» Pro-duktion gegen ein Steigen der Waarenpreiße schützt. JenerReiz wird daher vorzüglich nur im Gebiete des Eolonialwaarcn-handels wirken. In dieser Hinsicht entfernt an der westlichenGrenze die Höhe der französischen Consumtionszölle fast jede

*) Der Bezieher der Waaren bedient sich in der Regel der Grenz-bewohner des eigenen Landes zum Einschwärzen aus seine ei-gene Rechnung, oder findet im eigenen Lande Unternehmer,welche die Besorgung der Zufuhr durch solche Grenzbewohnergegen eine Prämie übernehmen; die Hitfe oder erkaufte Nach-sicht der Zollwächter und Zollbeamten erleichtert Alle» ihr un-redliches Gewerbe.