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Gefahr, und bieten sich, wie wir oben gezeigt, zweckmäßigeComrolmittol dar. Nur an der Schweizergrenze entbehrt mangleicher Sicherheit.
17.
Nachdem wir unsere Frage von der politischen, staats-wirthschaftlichen, finanzielle» und moralischen Seite beleuchtet,*)stellt sich unserin Auge, in dem Uebcrblicke der Licht- undSchattenseite, auf dein weit cngern Kreise der letztern nur einetwas dunklerer Punkt dar; die Besorgniß einer möglichenfühlbaren Störung unserer gewohnten Verbindungen mit derSchweiz und mit dem Elsaß nimmt diese Stelle ein.
Allein die Erhaltung freundlicher Verhältnisse mit derSchweiz liegt zugleich im Interesse der übrigen süddeutschenStaaten, und unsere näheren Verhaltnissen zu diesem Nach-barlande können, so weit es mit den Zwecken des Vereines nurimmer vertraglich ist, schonende Rücksichten getragen werden.In dieser .Pinsicht, so wie überhaupt in Beziehung auf die be-sondern Interessen unseres Landes ist um so eher ein billigerVergleich zu erwarten, als die Lage des GroßhcrzogthumeSseinen Beitritt zum Vereine sämmtlichen Vercinsstaaten, ohneZweifel, höchst wünschenswerth macht.
Auch der bekannt gewordene Vertrag mit Sachsen begrün-det diese Hoffnungen. Wir lesen darin im Art. 4. t ,,Jn den„Gebieten der kontrahirenden Staaten sollen übereinstimmende„Gesetze über Eingangs-, Ausgangs-, Durchgangs - Abgaben„bestehen, jedoch mit Modifikationen, welche, ohne dem ge-„meinsamen Zwecke Abbruch zu thun, aus der Eigenthümlich-„keit der allgemeinen Gesetzgebung eines jeden thcilnehmenden„Staates oder aus lokalen Interessen sich als nothwendig erge-„bcn. Bei dem Zolltarife namentlich sollen hierdurch in Bezug„auf Eingangs - und Ausgangsabgabcn bei einzelnen, weniger„für den größer» Handelsverkehr geeigneten Gegenstanden, und„in Bezug auf Durchgangsabgaben, je nachdem der Zug der„Handelsstraßen es erfordert, solche Abweichungen von den all-gemein angenommenen Erhebungssatzen, welche für einzelne„Staaten als vorzugsweise wünschenswerth erscheinen, nicht aus-
*) Wir haben dabei von manchen Einwendungen, die man bis-weilen hört und die auf ganz irrigen thatsächlichen Voraus-setzungen beruhen, nicht gesprochen, weil wir bei unfern Lesernsolche Unkenntnis nicht voraussetzen. Dahin gehört nament-lich die Besorgniß, das Land werde mit fremden Angestelltenüberschwemmt, wovon in keiner Weise die Rede seyn kann,da die Verwaltung jedem Staate in seinem Gebiete verbleibt.