Alle Meinungen aber werden sich darin vereinigen, daßdie größere Stabilität, welche die allgemeine Zollgesetzgebungin einem Vereine vieler Staaten nothwendig erhalten muß, cin1tebel entfeint, das sich an den häufigen Wechsel der ein elnenTarife aller dieser Lander knüpfte, und dessen mittelbarer Ein-fluß auf den Unternehmungsgeist und die Spekulationen allerArt der Entwickelung der Industrie und des Handels vielleichteben fo hinderlich war, als die unmittelbare Wirkung der wech-selseitigen Besteuerung.
Nicht minder wird Jeder, welchem Systeme er auch an-hangen mag, in einem solchen Vereine eine wesentliche Bedin-gung jener großen Unternehmungen erblicken, welche zurBeförderung des Verkehrs und der allgemeinen Wohl-fahrt in andern Ländern die Fortschritte der Bevölkerung, derKultur und der Technik hervorgerufen haben, jener Unterneh-mungeil, welche England und Frankreich mit kunstvollen Eom-municationswegcn mit jeden, Jahre reichlicher versorgen, und beiuns nur durch gemeinsames Zusammenwirken möglich, oder we-nigstens dadurch wesentlich erleichtert werden,
Auf solche Weise betrachten wir die vorliegende Frage ausdem allgemeinen Gesichtspunkte der verschiedenen im Streite lie-genden Systeme,
t3.
Betrachtet man den w irt h sch a ft ki ch e n Einfluß desVereins auf die verschiedenen Zweige und Gegenstandedes Handels und der Produktion im Allgemeine», fo ist
1) Für die Ausfuhr unserer Naturpoductc die Er-öffnung des Marktes der Vercinsländer ein klarer Gewinn,gegen welchen man keinen Nachthcil abzuwägen hat, da unserAbsatz nach andern Landern durch den Vereinstarif nicht erschwert