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gegen Außen aufgestellten Systeme keinen Beifall zollen, alleiner muß die vollkommene Freiheit, die der Handel des Landesauf zwei Drittel der Richtungen, nach denen er sich bewegt, aufweite Entfernungen hin gewinnt, hoher anfchlagen, als denNachthell, der durch verstärkte Beschränkungen auf andern Sei-ten hin entsteht, wo der Verkehr bisher, theils ohnehin nichtganz frei, theils durch Prohibitivsysteme in enge Schranken ge-bannt war, oder in dem unreinen Kanäle des Schleichhandelssich bewegte.
Wer eine Einwirkung des Staates zur Be-förderung und zum Schutze der Industrie verlangt, wirddas Verschwinden der badischen Zölle an den Grenzen des Lan-des gegen die Vereins-Staaten hin nicht leicht als einen fühl-baren Nachtheil betrachten, den die Produktion des Großherzog-thums den Vereinslandern gegenüber dadurch erleide; da die be-stehenden badischen Zölle in der That dem Zwecke, den er will,nicht entsprechen; er wird aber für den Beitritt zum Vereineden doppelten Vortheil geltend machen, sowohl die Hinwegrau-inung der Schranken, welche der Industrie des Landes bisherdie Markte der Vereinssiaalen verschlossen, als den kräftigemSchutz gegen Außen, dessen sie bisher nach seiner Ansicht zuihrem größcrn Nachtheile entbehrte.
Wer endlich auf dem Wege derErwicderung dieFreiheit oder wenigstens eine größere Freiheit des Verkehrs errin-gen will, darf nimmermehr hoffen, seinen Zweck im Zustand derJfolirung zu erreichen; nur in einer Verbindung mehrerer Lan-der zu einem großen Marktgebiete wird er das Mittel finden,zu Handelsverträgen mit andern Staaten zu gelangen,welche zum wechselseitigen Nutzen jenem erwünschten Ziele naherführen. Mit ihm werden die Vertheidiger der unbedingten Frei-heit des Verkehrs die Erreichung dieses Zieles als eine Wohl?that preisen.