sichtigten Maße gestatteten. Während der Verhandlungen wur-den die Handelsanqclcgenheiten Gegenstand der ständischen Be-rathungen. Die Einstimmigkeit, womit für den Fall der Jso-lirung, wie für den Fall einer Vereinbarung mit den Nachbar-staaten über ein gemeinschaftliches Zollsystem, der Antrag aufmöglichst niedrige Zolle beschlossen wurde, konnte der großherzog-lichcn Regierung nicht anders als beachtungswerth erscheinen.
Die Ansichten der Kammer entsprachen, so viel uns be-kannt geworden, in der That den Wünschen des Landes. Ver-schiedene Ursachen mochten dazu beigetragen haben, die ungün-stige Meinung über den Abschluß des beabsichtigten Vereines aufdie Grundlage hoher Zollsätze zu verstärken und zu verbreiten.So sehr die, seit dem Jahr 1822 erhöhten Zölle von einigen Na-turerzeugnissen der produzirenden Klasse zusagen mochten, sowenig waren die Ersahrungen, zu welcher die Erhöhung derZölle von verschiedenen Fabrikaten Gelegenheit gaben, geeignet,die Abneigung gegen hohe Zollsätze zu vermindern.
Anfänglich machten sie wohl bei dem Gewerbsiandc einenguten Eindruck, allein es währte nicht lange, bis der Schleich-handel sich organistrt hatte, und es ihm gelungen war, dieZwecke der gesetzlichen Anordnungen zu vereiteln.
Es schien klar vor Augen zu liegen, daß man sich durchdie Annahme eines hohen Zolltarifs in die Alternative versetzte,beim Mangel hinlänglichen Schutzes gegen den Schleichhandel,den redlichen Verkehr zu vernichten, oder durch den Aufwand,den ein genügender Schutz verursachte, ein Opfer bringen zumüssen, das die Vortheilc der Vereinigung weit überwog.
Die Verhältnisse schienen in dieser Hinsicht noch etwasminder günstig als früher, da mehrere Staaten, welche an denDarmstädter Verhandlungen Antheil genommen hatten, zurück-