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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
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nachdem sich Bayern und Würtemberg über die Wiederaufnahmedar Verhandlungen über einen Zellverein verstanden halten.

4.

Ein zwischen den kön. Regierungen von Bayern und Wür-temberg verabredeter Entwurf eines Grundvertragcs bildete dieGrundlage der Stuttgardtcr Verhandlungen, zu welchenim Jahr >826 Bevollmächtigte von Bayern, Würtemberg, Ba-den , Hessen-Darmstadt und Nassau zusammentraten.

Ucbcr die Bedingungen des Erundvertrages, insbesondereüber das Stimtnen-Vcrhältniß, über den Maßstab der Revenuen-Vertheilung, über die Verwaltungsart und verschiedene andere,früher bestrittene Fragen schien man sich wohl verstandigen zukönnen. Der beifallig ausgenommene Vorschlag, jeder Regierung,unter angemessener Concrole, die Verwaltung der gemeinschaft-lichen Gesetze in ihrem eigenen Gebiete zu überlassen, gewährteden Vorthcil, daß die Angehörigen der einzelnen Vereinsstaatennicht in unmittelbare Berührung mit einer, dic Gesammtheitrcprascntirenden Ccllegialgcwalt gebracht wurden, welche häusigeEonflicte mit den einzelnen Regierungen und ihren Behördenbefürchten ließ, und beseitigte manche Schwierigkeiten, welcheeine Vereinbarung über die Organisation und die Administra-tionsweise einer gemeinschaftlichen Verwaltungsbehörde darbot,wie sie Baden in den früheren Verhandlungen in Antrag ge-bracht hatte.

Nur bei der Frage über den Tarif zeigte sich eine Ver-schiedenheit der Meinungen und Interessen, welche zu groß war,um zu dem Versuche einer Ausgleichung durch fortgesetzte Ver-handlungen zu ermuthigen.

In dieser Hinsicht traten Umstände ein, welche eine An-näherung von Seite Badens selbst nicht in dem früher beab-

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