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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
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Es liegt in der Natur der Sache, daß unter jedem Mauth-spstcm bei der Ausdehnung des Tarifs auf alle Gegenstände desHandels die Grenzdistricte eine bedeutende Last tragen, von wel-cher die rückwärts gelegenen Theilc des Marktsgebiets befreitbleiben. Die Waarenversendungen und Zufuhren, die den di-rccten oder unmittelbaren natürlichen Handelsverkehr einer Ge-gend mit andern Markten bilden, lassen sich als so viele, auseinem Puncte ausgehenden Strahlen darstellen, die gegen denMittelpunkt hin am zahlreichsten, in größerer Entfernung vonDistanz zu Distanz sich vermindern. Eine Beschrankung desnatürlichen Verkehrs durch Zollauflagen wird daher, unter sonstgleichen Umstanden, für jeden Ort um so lastiger, je näher erder Zollinie liegt, weil diese Linie eine desto größere Zahl seinernatürlichen Handelsverbindungen durchschneidet. Wenn diese Be-trachtung auf den Großhandel mit Waaren, die ein gleiches Be-dürfnis des ganzen Marktes oder ein allgemeiner Ausfuhrartikeldesselben sind, keine Anwendung findet, so ist es doch klar, daßsie de» kleinen Handel und den lebhaften Verkehr mit Landcs-producten, vorzüglich aber die große Masse jener Erzeugnissetrifft, die nur auf kurze Distanzen ausgetauscht werden.

Aus diesen Gründen schien eine billige Berücksichtigung beiFestsetzung des Theilungsmaßstabes gegründet, und lag die Be-freiung der Ackerbaucrzeugnisse von den gemeinschaftlichen Zöllenin den Wünschen der großherzoglichcn Regierung.

Obwohl aber zu erwägen war, daß an die vortheilhaftercLage des Landes auch aus der andern Seite sich bedeu-tendere Lasten knüpften, daß namentlich das Großherzogthumdurch den Unterhalt von nahe 5W Stunden kunstmäßiggebauter Straßen zur Beförderung des allgemeinen Verkehrseinen verhaltnißmäßig starkcrn Aufwand, als andere Vereins-lander zu bestreiten hatte; so glaubte man durch die Annahmeder Bundcsmatrikel als Thcilungsmafistab dennoch kein Opfer