des gemeinsamen Marktes ist, jeder einzelne Theilnebmec fürsolche, mit jrdrr Gemeinschaft unzertrennliche Nachlheile >mi soweniger lricht in drn Vortheilen des inncrn freien Verkehrs rinohinlängliche Entschädigung findet.
Diese Verhältnisse hatte die großhcrzogliche Regierung imÄllgcmnnen, wie in besonderer Beziehung auf die Lage de»G'oßlm. gthumZ ohne Zweifel schon vor dem Beginnen der Ver-handlungen erwogen; denn in den Vorschlagen, womit sievoranging, war der Schutz der Production nur in ganz gerin-gem Maße berücksichtigt; die freie Bewegung des Handels imInnern erschien als Hauptzweck. Die Zolle sollten die Erzeug-nisse des Ackerbaues nicht belasten, und im klebrigen jenes Maßnicht überschreiten , welches die Gestattung freier Niederlagen imInnern des Vereins entbehrlich gemacht, der Neigung zumSchleichhandel keine Nahrung gegeben, und zur Sicherung derredlichen Verzollung keine kostbare Anstalten erfordert hätte. DerVerein sollte auf den Grundsatz vollkommener Rechtsgleichheitgegründet, die Verwaltung sollte einer gemeinschaftlichen BeHordeanvertraut, und der Ertrag der reinen Zollcinkünfte zwischensammtlichen Staaten nach einem bestimmten Maßstabe vertheiltwerden-
Von der großen Mehrheit der theilnehmenden Staatenwurden die Antrage der großherzoglichen Regierung im Wesent-lichen beifällig ausgenommen.
Nachdem aber der größte der, an den Verhandlungen theil-nehmenden Staaten die wesentlichen Grundlagen jener Vorschlägeverworfen hatte, bildeten die Höhe der Zölle und die mir einemhohen Mambtarife verbundenen Einrichtungen , sodann der Maß-stab der Revenuen-Theilung und die von jener Seite zu Gunstender größern Staaten verlangte Festsetzung eines idealen Stim-menverhältnisses den Gegenstand schwieriger Verhandlungen.