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schweigen, oder dürft» sie auch ihre Stimme erheben?— Sic sol-le» nicht schweigen, sie sollen zeugen gegen den Unglauben, undgegen das Unrecht protestircn; sie sollen es laut und feierlich vorGott und Menschen, hohen und nieder» Behörden bezeugen, daß sienimmer gesonnen sind, sich oder ihren Kindern die kostliche Perle desEvangeliums rauben zu lassen, sondern bereit sind, alles hinzu-geben für dieß Kleinod. —
DaS freie Bckenntniß zum Herrn und zu seinem Evangeliowird seinen reichen Segen mit sich führen, und auf die Bekennerihn hcrabbringcn. Das Zeugniß wider den Unglauben wird nichtso leicht verhallen; Gleichgültige werden aufgeweckt werden,und vielleicht auch Mancher, der bisher noch ein Widersacherdes Evangeliums war, zur Besinnung kommen. — Aber, wasdenn weiter thun, wenn unn doch die Kanzel der Predigtgeöffnet wird, welche die Bibcllchre verwirft? — Nun, dannbleibt noch das Hciligthum des HausaltarS. Niemand mag ge-zwungen werden, den Zugang hiczn einem Fremden, dessen Stimmeer nicht kennt (Joh. 10.), zu öffnen. — Aber leicht könnte esdann noch einen Schritt weiter gehen, — und wer kann sagen,wo das dann hinführt —; es könnte zu Trennungen und Abson-derungen kommen, und zu allerlei Sacken, die nicht gut sind. —Darum möchte ich noch eine vierte Frage hinznthun: Wassagen die andern Gemeinden hiezn und ihre Prediger; was dieSynoden, was die Negicrnngs- und Staatsbehörden? — Es han-delt sich hier um eine sehr wichtige Sache; es ist eine Angelegen-heit, wobei die ganze Kirche, und namentlich die cv. Kirche inPreußen sehr bclhciligt ist. — Dieß muß man doch anerkennen,mag man sonst einer Parthey angehören, welcher man wolle (— wirmeinen aber hier vorzüglich Parthcycn, die auf dem Grunde desWortes Gottes stehen), daß in Preußen auch von Seiten des Staatsder ev. Kirche eine würdige Stellung angewiesen ist, und daß die cv.Kirche als eine solche vom Staat anerkannt ist, d. h. als eineKirche, die das Recht hat, alles, Lehre und Gottesdienst, Leben undWandel nach dem Evangelio und nach dem „festen, evangelischenLehrbegriff" zu bestimmen und zu ordnen. — Aber, wennJeder daher treten darf und diesen Lehrbegriff öffentlich, sogardurch Schriften für einen solchen erklären, der voll widersinni-ger Dogmen sey, — und wenn die Kirche dazu schweigt, und ev. Ge-meinden, die wider solche falsche Lehre protestircn, nicht beisteht, ihnen