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Herr von Raumer hat: im 2ten Theil seiner Driefe
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über England im Jahr 1835 dieses alles angegeben.
Es ist derselbe Herr von Raumer, der iin Jahr 1810über die Preussische Städteordnung mit einer so ausseror-dentlichen Klarheit geschrieben hat.
Wenn im Jahr 1851 die 214 Mill. Thlr. Zinsen aufhö-ren, weil denn die Schuld getilgt ist, so müssen es die Eng-länder machen, wie die Nordamerihaner, und die Zinsen ebenso lassen fortdauern, und diese denn in den Staatsschatzerheben lassen.
Aber die 106 Mill. Thlr., die die englischen Minister ge-brauchen , und die 214. Mill. Thlr., die sie an Zinsen biszum Jahr 1851 erheben, ist etwas Ungeheures.
Man bann an Preussen ein Beispiel nehmen.
Preussen hat mit den Hebegebühren 56 Mill. Thlr. fürden Haushalt des Staats, und wenn man jährlich 10 Mill.Thlr. abzieht, welche die Zinsen und der Tilgungsfond er-fodern, so bleiben noch 46 Mill. Thlr. für die 'Verwaltungdes Landes übrig.
England wird nahe das Doppelte der Bevölkerung ha-ben wie Preussen. Wenn man nun 214 Mill. Thlr., die Eng-lang an Zinsen und auf Leibrenten stehen hat, mit 2 dividirt,so haben wir 107 Mill. Thlr. und denn hätte man Folgendes:
Preussen für die Verwaltung des Landes 46Mill. Thlr. An Zinsen und Tilgungsfond 107 Mill.Thlr. Also zusammen 153 Mill. Thlr.
Das, was Seite 51 über die Zinsen von England gesagtwird, welche 900 Jahre laufen, ehe die Schuld zu Ende ist,dieses ist ein Irrt hum.
Im Jahr 1851 ist die Schuld von England zu Ende, undzwar durch das Auszahlen von Leibrenten.