III
Die Leibrenten oder Annuitäten sind ein Vertrag zwi-schen dem Staate und dem Darleiher, durch welche derStaat 8, 9 bis 10^ Zinsen bezahlt, wohingegen der Darleiher,welcher das Capital vorschiest, und zwar so, dass es mitseinem Tode aufhört. Die Lebensdauer des Dar-leihers ist die Hauptsache.
So habe ich 6000 Tldr. auf Leibrenten bei einem Elber-felder Handlungsbause stehen, und diese geben mir 9g Zinsen,also jährlich 540 Thlr.
So wie ich todt bin, hört die Leibrente auf.
Vor 4 Jahren schloss ich den Vertrag mit diesem Elber-feldcr Handlungshause ab, und man berechnete meine Le-benszeit noh auf 15 Jahre. Ich war damals 56 Jahre alt.
Wenn ich früher sterbe, so hat das Handlungshaus denVorth eil. Sterbe ich später, so hat es den Nacht heil.
Nach der Staatszeitung waren die Zinsen von England
im Jahr 1835 .214 Will. Thlr.
Die Schulden von England waren im Jahr1835 5405 Mill. Thlr., folglich anZinsen zn 3“.162 * »
Also war der Unterschied 52 Mill. Thlr.
Alle Zinsen werden zu 3° vergütet. Also bekommen sievon 901 Mill. Thlr. Capital noch 27 Mill. Thlr. Zinsen. Folg-lich machen die 52 Mill. Thlr. und die 27 Mill. Thlr. zusam-men 79 Mill. Thlr. an Zinsen aus, die der Staat seinen Gläu-bigern jährlich auf Leibrenten giebt.
Wenn 901 Mill. Thlr. 79 Mill. Thlr. an Interessen thun,so thut jedes 100 Thlr. ungefähr 8, 8^.
Es scheint demnach, dass der mittlere Zinsfuss der Leib-renten 8, 8jj ist.
Diese 79 Mill. Thlr. Zinsen hören nun auf, wenn derLeibrentner todt ist. Also binnen 15 Jahren. Und diese 79 Mill.Thlr. Zinsen sind von den 214 Mill. Thlr. Zinsen gleich 2, 7.