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Die Seinsheims und ihre Zeit : eine Familien- und Kulturgeschichte von 1155 bis 1890 ; mit urkundlichen Belegen und Illustrationen
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^inleikung.

erste Bedingung, die an eine Familiengeschichte gestellt wird, ist: „sie muß wahr sein." —

^lN die Wahrheit zu erforschen, ist vor Allem nothwendig, diejenigen historischen Quellen zu

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erforschen'und aus ihren Gehalt zu prüfen, welche urkundlich nachweisbare Belege der zu be-^ richtenden Facta bieten, da es leider zu beklagen ist, daß die alten Ghronisten, namentlich die des6^5^- Auttelalters, nichts weniger als verläßig sind. Auf Gerüchte und Sagen zweifelhaften Ursprungs hinbringen sie Traditionen als Thatsachen, die jedes Beweises entbehren, combiniren Stammbäume nach ihrer Phantasie,erfinden Personen, um Lücken auszufüllen u. f. w. Dazu kam noch, daß auch die Topisten mitunter falsch abschrieben,und so kam es aus die Nachwelt. Daß aber eine immer und immer wieder erzählte Begebenheit, wenn sie nichtsofort Widerspruch erleidet, endlich geglaubt wird, wenn nicht in der ersten doch zweiten oder dritten Generation, isteine alte Erfahrung H.

Dem muß der gewissen haste Historiker entgegentreten, der Sache aus den Grund sehen,die Irrthümer richtig stellen und nur das als historisch behandeln, was urkundlich nachgewie-sen und begründet werden kann.

Urkundlich belegt kann aber ein für allemal nur das werden, was durch Original-Pergamente, Salbücheroder Acten in jener Zeit verzeichnet wurde, in welcher das zu behandelnde Factum sich zugetragen hat.

Diese alten Urkunden und vergilbten Pergamente findet man aber nur in den Archiven, und diese alleinsind die vollkommen sichern und unverwerflichen Zeugen der Borzeit, auch werden von den Historikern nur solcheWerke als wahre und ächte Geschichte anerkannt, deren Inhalt urkundlich nachgewiesen isp'H. Wo diese Beweisefehlen, ist es schwer, oft geradezu unmöglich, die Grenze zu finden, wo die Geschichte aushört und die Fabel beginnt.

Wir werden daher die Spreu vom Weizen sondern, objectiv und unparteiisch urtheilen und uns daran halten,daß die Geschichte nur Wahrheit kennt und keine „Gefälligkeiten", da die Familie, für dieeine Thronik ihrer Ahnen und Schicksale geschrieben wird, das Recht hat, ungeschminkte undreine Wahrheit zu verlangen.

Was muß es nun aus den ernsthasten Historiker für einen Eindruck inachen, wenn als Stammvater derGrafen von Seinsheim und Fürsten von Schwarzenberg jener fabelhafte „Pharamund" ausgestellt wird, der an-geblich ^00 Jahre vor der Tarolinger-Zeit in Rotheilburg ob der Tauber einen, übrigens längst abgebrochenen,Thurm gebaut haben soll, der seinen Namen trug und — gegen die Alemannen dienen sollte, denen man swegen desNamens Erkinger) die Seinsheims zuzählen will!

Alle Völker suchen in ihrer Vorgeschichte als Ansang irgend einen mythischen Halbgott oder Fürsten auf,dem dann Alles zugeschrieben wird, was mit dem Begriff des Wunderbaren sich vereinigen läßt, und so muß dennhier in übel verstandenem Eifer jener pharamund herhalteil, von dem Niemand anzugeben weiß, ob er ein Rönig,Herzog oder Gras gewesen! — Wit derartigen Träumen ritterlicher Vorgeschichte oder den später gemachten Ver-suchen, den Adel aus Rosten der Wahrheit zu illustriren, kann und darf ein Ehronist der Familie Seinsheim sichnicht befassen —

Ein Aradel in dem Sinn, als ob ein jetzt noch vorhandenes Geschlecht eine nachweisbare bis in die Urzeit

6°) Freiherr Ludwig voll Gumppenberg hebt in seiner vortrefflich geschriebenen Familien-Geschichte die absolute Nichtigkeitverschiedener Mythen in seiner eigenen Familie'hervor und äußert sich aus paZ. zz: „daß die Berichte der Genealogisten des undt?. Jahrhunderts „eitel Fabeln" sind; auch Freiherr von Reitzenstein äußert sich in der Einleitung zu der Chronik seiner Familie aufpaZ. 5: „Eine geschichtliche Darstellung, welche in unserer Zeit aus ernsthafte Beurtheilung Anspruch machen will, muß sich nothwendigentschließen, auf legendenhafte Ausschmückungen zu verzichten und sich streng an zweifelsfreie tpuellen halten/' —

**) Natürlich muß auch die Urkunde selbst ächt sein. Dieß wird am Pergament, an der mit der Zeit harmonirenden Schriftund den anhängenden Siegeln erkannt, auch wurden Pergament-Urkunden, ihrer Dauerhaftigkeit wegen, nachdem die Papier-Fabrikationerfunden worden, für Adelsdiplome, Lehenbriefe, Grdenspatente u. dergl. beibehalten.

gewisser Horn, der in Seinsheim'schen Diensten gestanden, leitet seine i. I. tös; geschriebene „Deduction über dieEdelmannsfreiheit der Seinsheim'schen und Schwarzenberg'schen Familien" mit den Worten ein: „Daß die dermaligen gräflichen undfreyherrlichen Häuser Schwarzenberg und Seinsheim bereits um und vor Christi Geburt im Ritterstand gewest" w. :c.