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5,2 (1830) I und K
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Kalender»

die protestantischen hingegen blieben dem jetzt so genanntenalten Style treu. Die Weigerung, den Gregorianischen Kalen,der anzunehmen, setzten die protestantischen Stände Deutsch,lands bis zum Jahre 1699 fort, und da erst entschlossen sie sich,unter dem Namen des verbesserten Kalenders einen neuen Ka-lender einzuführen. Es wurden dem zu Folge im Jahre 1700 imFebruar elf Tage ausgelassen, so dafs nach dem 18. Februar so-gleich der 1. März folgte. Weil man aber in Rücksicht desOsterfestes Einiges an der Gregorianischen Anordnung zu tadelnfand, so setzte man fest, dafs der Vollmond nach den Rudol-phinischen Tafeln astronomisch und zwar auf den UraniburgerMeridian berechnet werden sollte, damit so das Osterfest seinegenau richtige Bestimmung erhalte. Diesem Beschlüsse tratendie Vereinigten Niederlande und Dänemark sogleich, die prote-stantischen Cantons der Schweiz ein Jahr später bei. In Ena-

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land dagegen wurde erst im Jahre 1752 der alte Kalender abge-schafft, und durch ein Auslassen von elf Tagen im September,wo nach dem 2. Sept. sogleich der 14. Sept. folgte, die Ausglei-chung zu Stande gebracht. In Schweden geschah dieses 1753im Februar. In Rufsland und bei der Griechischen Kirche be-steht noch ein im Wesentlichen mit dem Julianischen überein-stimmender Kalender *, und man unterscheidet daher dort altenund neuen Styl. v

Jener verbesserte Kalender stimmte in den meisten Fällenmit dem Gregorianischen auch in Flinsicht des Osterfestes über-ein, aber da die cyklische Rechnung nicht allemal mit der astro-nomischen zusammenstimmen kann, so kamen Fälle vor, wo diseine Rechnung den Sonnabend, die andere den Sonntag zufOstergrenze machte, und wo der letzteren zufolge dann das Festerst acht Tage später gefeiert wurde. Da 1778 ein solcher Fallwieder bevorstand, so bewirkte Friedrich II., dafs die evan-gelischen Stände der cyklischen Rechnung beitraten, und unterdem Namen des allgemeinen Reichskalenders wurde nun eingleichförmiger Kalender im ganzen deutschen Reiche eingeführt,dem auch die übrigen evangelischen Staaten beigetreten sind?.

1 lieber einige Eigenthüinlichkeiten des ßuss. Kal, s. Littrosv'sKalendariographie.

2 Im Art. Epahte Bd. III. S. 795. Z. 12. ist in Beziehung hieraufein Fehler, welchen man hiernach leicht verbessern kann.