Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

— 29 —

unterm 14. Juni 1«54 von dem Erzbischofe Grafen von Spiegelmit der Staats-Behörde abgeschlossen worden ist, und der nach-her die übrigen Bischöfe der westlichen Provinzen beigetreten?Kam es doch darauf an, die Interessen des Staats und derKirche zu vereinigen! Oder war es eine Verletzung, daß dieseInstruktion nicht gleich nach Rom mitgethcilt wurde? Der Erz-bischof Graf von Spiegel wollte abwarten, ob und wie weitbei der Ausübung der in der Instruktion enthaltenen Vorschrif-ten während des ersten Jahres ihrer Anwendung die Erfahrungden praktischen Werth und die sonstige Angemessenheit derselbenbewahren würde, um alsdann auf den Grund dieser Erfahrunggemeinschaftlich mit seinen Suffraganen an den papstlichen Stuhlberichten zu können. Daß sein Tod die Ausführung dieses Vor-habens verhinderte, war um so mehr zu beklagen, als demnächstdie Instruktion an die'General-Vikariate nicht auf dem ordnungs-mäßigen amtlichen Wege in Begleitung erläuternder Berichte derbetheiligten Bischöfe und auch nicht in ihrer wahren, sondern ineiner durch wesentliche Auslassungen, Zusätze und andere Abän-derungen verfälschten Gestalt auf Privatwegen zur Kenntniß desrömischen Hofes gelangte. Es ist richtig, daß dieser den dadurch 'bei ihm hervorgebrachten Eindruck und seine Mißbilligung ineiner konsideMiellen Note vom März i«36 gegen den königlichenGesandten nicht verhehlte. In der Erwiderungs-Note, von wel-cher in der Allokution gesagt wird, daß sie die Beschwerde alsgrundlos dargestellt habe, zeigte aber der königliche Gesandte, daßdas Dakument, worauf die Beschwerde sich stütze, ein verfälsch-tes sey, und berief sich, da die Rechtfertigung des Inhalts derwahren Instruktion die Sache der dabei betheiligten Bischöfe sey,auf die von Seite derselben an den päpstlichen Stuhl darüberzu erstattenden Berichte. Dergleichen Berichte sind auch nachherin den Monaten September und Oktober nicht allein von denBischöfen von Münster, Paderborn und Trier, sondern auch vondem inzwischen auf den erzbischöflichen Stuhl von Köln erho-benen Freiherrn von Droste zu Vischering nach Rom erstattetworden; sie lagen dem dortigen Hofe vor, welcher nunmehr vonden Ansichten und der Handlungsweise aller betheiligten Präla-ten unterrichtet, dennoch hieraus keine Veranlassung «ahm,gegen den königlichen Gesandten, in Per Zeit, als er die Vor-legung der so wichtigen Berichte mit einer Note begleitete, aus