Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
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in Absicht der gemischten Ehen in den westlichen Provinzen ge-sagt ist, muß das Gefühl unseres Staunens bis zum höchstenUnwillen steigern. Welche Uebereitung, welche Vermessenheitliegt in dem Vorwurfe, daß diese Praxis nur dem künstlich an-gelegten Betriebe, oder, wie es an einer andern Stelle heißt,dem nöthigcn Drange der weltlichen Macht ihre Entstehung ver-danke? Kennt man so wenig jenseits der Alpen die Regierungeines Königs, welche 40''Jahre hindurch nur der Ausdruck lau-terer Wahrheit, zarter Mäßigung, gewissenhafter Gerechtigkeitwar? Wahrend einem Prälaten ein unbedingtes Lob gespendetund der Kranz aller Tugenden aufgesetzt wird, welcher, so wenigman im Uebrigen seinem Privat-Charakter zu nahe treten will,in der Umgebung, wo er wirkte, bittere Klagen über Unzugäng-lichkeit, Unfreundlichkeit, Leidenschaftlichkeit und Argwohn erregt,der sich nicht gescheut hat, das durch ein ausdrückliches Ver-sprechen begründete Königliche Vertrauen zu täuschen und überdie Gesetze und Ordnungen des Landes rücksichtslos sich hinweg-zusetzen, dachte man nicht daran, daß die edlen Bischöfe, welchedas Interesse ihrer Kirche nicht zu verletzen glaubten, wenn sie,fromm und weise, die Eintracht mit dem Staate zu erhaltenstrebten, durch jenen Vorwurf zugleich mittelbar als solche be-zeichnet wurden, welche in die Fallstricke .der. weltlichem Machtsich hätten einfangen lassen oder feige den Zumuthungen derselbendie Rechte ihrer Kirche zum.Opfer gebracht?' War es nichtdasselbe aus der Natur der Verhältnisse einer gemischten Bevöl-kerung entspringende Bedürfniß, wcßhalb die Bischöfe der west-lichen Provinzen sich mit Wünschen an den päpstlichen Stuhlgewandt hatten, durch welches sie, als das Breve vom 25. März1836 auf ihr Schreiben ergangen war, angetrieben wurden, überdessen? praktische Anwendung unter Berücksichtigung der Landes-Gcsetze, mit der Staatsbehörde sich zu vereinigen?. Liegt dieserVereinigung, welche dem Resultate nach in der bekannten, imJahre 1834 an die General-Vikare erlassenen Instruktion ent-halten ist, etwas anderes zu Grunde, als was seit einem Jahr-ghundert und länger schon, ungestört in vielen deutschen Ländernbei Behandlung der gemischten Ehen als die mildere Disciplinbeobachtet wird? Konnte die^ Erlqssung dieser Instruktion da-durch zu einer Beschwerde von Seiten des römischen Hofes Anlaßgeben, daß sie einen Thcil einer Uebereinkunft bildete, welche