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Über das Papstthum : neu bearb.
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Ursprung der Hierarchie.

achten gebot. Da nun dieser, für die damaligen Umstände löb-liche und heilsame Gebrauch später nicht abgeschafft, sondern viel-mehr von christlichen Kaisern noch bestätigt worden war, so maß-ten sich auch nachher noch, da die Gerichte schon mit christlichenRichtern besetzt waren, die Bischöfe fortwährend die Jurisdictionund sogenannte Audienz wodurch nicht allein die welt-

lichen Gerichte sehr beeinträchtigt, sondern auch die Bischöfe selbstsehr zerstreut, und in den Geschäften, die ihnen eigentlich zukamen,gestört werden mußten.

Auch war es bei den ersten Christen gebräuchlich, daß beiHcirathen, wenn eine Bedenklichkcit wegen zu naher Verwandt-schaft obwaltete, der Rath der Priester darüber eingeholt wurde;so wählte man auch, wenn Zwistigkciten unter Eheleuten entstan-den waren, die Priester als Vermittler; endlich ward es auch früh-zeitig schon Sitte, daß die Priester bei Vollziehung der Heirathein Gebet und Einsegnung verrichteten. Aus diesem an sich selbstguten Gebrauche entstand späterhin ein großer Mißbrauch, da derPapst alle Ehesachen, die doch oft für den bürgerlichen Zustandder Menschen, für Scheidungen, Nichtigkeitserklärungen der Ehen,Erbfolgen und Erbschaften von der größten Wichtigkeit sind, vorsein Forum zog, und, um dazu einen desto scheinbarem Grund zuhaben, aus der Ehe selbst ein Sacrament machte ^).

Ferner wollten auch die ersten Christen durch besondere Hei-ligkeit und Unschuld des Lebens ihrem Glauben ein Ansehen unterden Heiden machen, zumal da auch die heidnischen Gesetze zurBestrafung aller Sünden, die sie vermeiden mußten, nicht ausreich-ten. Man Pflegte deßhalb in der ersten Kirche denen, die sich der-gleichen hatten zu Schulden kommen lassen, bestimmte Pönitenzoder Kirchenbußcn aufzuerlegen, deren höchster Grad die Ausschlie-ßung aus der christlichen Gemeine war; ein Gebrauch, der auchunter christlicher Obrigkeit seinen guten Grund und Nutzen habenkonnte, im Fall diese nur das Directorium darüber behielt, damitdieses geistliche Censuramt nicht durch Leidenschaftlichkeit und Pri-

22) So giebt es im Korpus iuris im Codex einen besondern Titel:

Oo vpiscoporum uuäivntis.

Siehe davon auch unten 8. 33.