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Chronologie des alten Testamentes von Adam's Erschaffung bis zur Befreiung der Juden aus Babel im ersten Jahr des Koresch mit 6 Tab. entworfen u. den Theologen, gebildeten Schriftlesern u. Geschichtsforschern
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so setzt er übereinstimmend mit mir den Tod Mose'S in's Jahrvor der christlichen Zeitrechnung 1457 (wahrend wir in derBerechnung der Jahre der Menschheit um 222 Jahre verschiedensind) und schon 5 Jahre spater 1452 vor Christo setzt er die40 Jahre Othniel's, in welchen die 8 Jahre Cusan Risathaim'ssollen eingeschlossen sein. Wo bleibt denn da die lange Ruhezeit,deren die Israeliten vorher noch unter Josuah und auch nachdessen Tode noch genossen, ehe Cusan Risathaim's Druck be-gann. Hernach rechnet Bengcl, nachdem die Bundcslade20 Jahre in Kirjath Jearim gewesen, sei David König ge-worden, welches nirgends in der Schrift geschrieben steht; denn1 Samuel VII. 2, wird gar nicht die ganze Dauer der Bun-deslade in Kirjath Jearim, bis David sie von dort holte,angegeben, sondern es heißt: Bon dem Tage an, da die Ladewohnte zu Kirjath Jearim, verstrichen der Tage viele; und eswaren 20 Jahre, da bekehrten sich die Israeliten, legten dieAbgötterei ab, machten Samuel zum Richter, besiegten diePhilister. So müssen wir vielmehr umgekehrt sagen: DaBengcl bei der von ihm angenommenen Regel die Rechnungder 480 Jahre nur durch neue Willkür und Jrrthum heraus-bringen kann: so erscheint auch dadurch jene Regel als irrig.

Somit kommen wir aus den Satz zurück, daß sich für dieeinzelnen Data der Richterzeit keine genaue Rechnung führenlaßt, sondern hier die combinirende Muthmaßung eintritt.Dadurch erhalten die also gefundnen Data allerdings etwassehr schwankendes. Glücklicher Weise aber bezieht sich diesSchwanken nur auf diese Data der Richterzcit selbst, und hat,da das Datum des Auszugs aus Aegypten und das desTempelbaus feststeht, weder auf das vorhergehende, noch aufdas nachfolgende irgend einen Einfluß. So habe ich dennallerdings eine Zeitlang angestanden, ob ich überhaupt michauf Angabe näherer Data wahrend der Richterzeit einlassensolle; da diesen doch nie das Unsichre der Muthmaßung kanngenommen werden, und da auch ohne sie die fernere Chrono-logie ihren Gang weiter gehen kann. Allein würde ich alsodie Richterzeit übersprungen haben: so würde eben die Bedenk-lichkeit, als ob die Angaben im Buche der Nichter mit der