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Chronologie des alten Testamentes von Adam's Erschaffung bis zur Befreiung der Juden aus Babel im ersten Jahr des Koresch mit 6 Tab. entworfen u. den Theologen, gebildeten Schriftlesern u. Geschichtsforschern
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ergicbt sich für Mofe's Tod, und den Einzug in Canaan unterJosuah's Anführung das Jahr 2708. Bon da an also biszu David's Regierungsantritt sind 396 Jahre. Nun haben wiraber schon oben die Summe der im Buche der Richter ange-gebnen Jahre nebst den -40 Jahren Eli's auf 450 berechnet,und doch müßten zu dieser Summe noch manche Jahre hinzu-gcthan werden, nämlich nachher noch die Zeit Samuel's undSaul's und vorher noch die Zeit Jofuah's, und die lange Zeitder Ruhe, welche nach Richter II. 6 10, noch nach Josuah'sTode fortdauerte, ehe die erste Unterdrückung unter CusanRisathaim begann. Wie ist da Ordnung und Gewißheit in dieRechnung zu bringen? Hiebci ist zuerst zu bemerken, daß dieeinzelnen Zahlen im Buche der Richter keineswegs alle wolleneinfach zu einander addirt werden. Manche Begebenheiten sindwenigstens zum Thcil gleichzeitig. Während z. B. im Nordenschon die neue Unterdrückung durch Jabin den Canaaniter be-gonnen hatte, dauerte noch im Süden die, seit Ehud den Eglonerstochen hatte, begonnene 80jährige Ruhe fort. Daß es sichwirklich so verhält, und manche Begebenheiten nach einandererzählt werden, so daß die später begonnene später erzählt wird,während sie doch, ohne daß dies dabei bemerkt wird, zum Theilnoch gleichzeitig sind, oder auch die eine noch ganz in die Zeitder andren fällt, davon giebt uns das Buch der Richter selbsteinen Fingerzeig. Während nämlich Cap. XVI. 31, einfacherzählt wird, Simson richtete Israel 20 Jahre, so daß mandenken konnte, die 20 Jahre Simfon's sein auf den 40jährigenDruck der Philister gefolgt: so steht Cap. XV. 20, ausdrücklichdabei, daß die 20 Jahre Simfon's, obgleich natürlich späterbeginnend als der Philisterdruck, doch noch ganz in die Zeitdesselben fallen. So erkennen wir wenigstens, daß die Zahlenim Buche der Richter, obgleich addirt eine viel zu große Summeergebend, doch nicht im Widerspruch stehen mit dem DatumI Könige VI. I; eben weil sie nicht alle dürfen ohne weitrcszu einander addirt werden. Da nun aber das Buch der Richterselbst keinen weitren Aufschluß giebt, in welcher Weife dieeinzelnen Zahlen desselben ganz oder theilweise in einandergeschoben werden müssen: so kann dafür auch keine eigentlich

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