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Chronologie des alten Testamentes von Adam's Erschaffung bis zur Befreiung der Juden aus Babel im ersten Jahr des Koresch mit 6 Tab. entworfen u. den Theologen, gebildeten Schriftlesern u. Geschichtsforschern
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andren manche spater geborne Söhne finden. Deshalb sindgrade die im Hebräischen Texte sich findenden großen Ungleich-heiten im Alter der Stammväter bei der Geburt ihres dieGenealogie fortsetzenden Sohnes der Natur gemäß; die größreUebcrcinstimmung, welche Samariter und Alexandriner hierzuwegegcbracht haben, erscheint eben, als durch willkührlicheBcrändrungen künstlich zuwegegebracht. Die Alexandrinerhaben außerdem ihre eignen Angaben nicht berechnet. Wennman sie aber berechnet: so ergicbt sich, daß Methusalah müßteerst Fahre nach der Sündfluth gestorben sein, durch welchenWiderspruch gegen die Geschichte der Sündfluth sie ein Zeugnißgegen sich selbst ablegen. Da nun auch außerdem grade dieHebräischen Juden die äußerste Sorgfalt auf die Erhaltungselbst jedes Buchstaben der heiligen Schrift bewiesen haben,welche Sorgfalt sich weder bei den Samaritern, noch bei dengriechisch redenden Alexandrinischen Juden findet; da fernerunser Herr Jesus Christus unter den Hebräischen Juden gelebthat, und alle Worte, welche er zur Bekräftigung der heiligenSchrift alten Bundes geredet hat, sich demnach auf denHebräischen Text, nicht aber aus die Samaritische Ausgabe derfünf Bücher Mose's und nicht auf die Alcxandrinische Uebcr-setzung beziehen: so kann gar kein Zweifel mehr darüber sein,daß wir bei diesen abweichenden Angaben allein dem HebräischenTexte folgen müssen, wie auch Luther in seiner Bibelüber-setzung gethan hat. Auch kann versichert werden, daß dieUeberzeugung von diesem Vorzüge des Hebräischen Textes zuunsrer Zeit kaum noch Widerspruch findet.

Besondre Bemerkungen sind noch beizufügen über dasDatum der ersten Ankündigung der Sündfluth und über dieBestimmung der Geburtsjahre der Sohne Noah's. Was crstrebetrifft: so folge ich dabei der Erklärung von I Mose VI. 3,welche die Schlußworte dieses Werses (wörtlich übersetzt: »Essein seine Tage 12tt Jahre«) so versteht: dem Menschen sollnoch eine Zeit von I2V Jahren vergönnt sein, binnen welcherer Buße thun möge, läßt er diese Zeit ungenutzt vergehen: sosoll dann unausbleiblich ein göttliches Strafgericht (eben dieSündfluth, obgleich dieselbe hier noch nicht bestimmt näher