Indicti onency kl us.
255
Jahrestage vollendet, und dieser Zeitraum macht einen ganzenSonnencirkel aus; unsere Kalender geben an, das wievielteJahr eines Sonnencirkels ein gegebenes Jahr ist.
Das erste Jahr unserer Zeitrechnung war das 10 te des Son-nencirkels und daher mufs man zu einer gegebenen Jahrszahl9 addiren, um durch die Division den liest zu finden, der an-giebt, das wievielte im Sonnencirkel dieses Jahr sey. Z. B. da
1825 ~h 9 uns gg ganze Sonnencirkel und 14 als Rest giebt,
28
so ist dieses Jahr das 14 te des Sonnencirkels. Die Ueberein-stimmung, dals nach 28 Jahren die Wochentage auf denselbenMonatstag fallen, findet aber nur im Julianischen Kalenderfortwährend statt, und da ist allemal in dem Jahre, welchesden Sonnencirkel schliefst, der Neujahrstag ein Sonntag. ImGregorianischen Kalender tritt in denjenigen Secularjali-ren, welche keinen Schalttag haben, eine Veränderung ein, unddaher ist z. B. 1825 der Sonnencirkel 14 und der 2 le Januarein Sonntag, statt dafs 1797, wo auch der Sonnencirkel 14war, der 1. Januar auf einen Sonntag fiel; — der im Jahre1800 ausgefallene Schalttag bringt diesen Unterschied hervor.
Der In dic tioue ncir kel.
Der Cyklus der Indictionen , oder wie unser Kalendersie nennt, der Römer - Zins - Zahlen , circulus indictio-num besteht aus 15 Jahren. Der Name bezieht sich auf die kai-serliche Bestimmung (Ansagung , indictio,) wie grofs dieje-nige Steuer, die nun selbst denNamen Indiction erhielt, im lau-fenden Jahre seyn solle; woher aber der Cyklus von 15 Jahrensich an diese Bestimmungen geknüpft habe, ist nicht bekannt,und man kann nur als die wahrscheinlichste Vermuthung an-nehmen *, dafs die Abschätzung des Grundeigenthums, welcheder Vertlieilung jener Grundsteuer zur Richtschnur diente, alle15 Jahre erneuert seyn mag. Seit Constantin’s Zeit kommt die-ser Cyklus als Zeitbestimmung vor, so dafs z. B. ein gewissesJahr das 7 te der 10 teu Indiction heifst u. s. w., und später füg-te man diese Angabe in den Urkunden den Jahrbestimmungen
1 Manso Leben Constant. <1. Grofscn. S. 188.