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Baumaterialien, Arbeitslohn u. s. w. zu taxirensind, gehört nicht hieher, und muß solchesnoch mit Zuziehung anderer Umstände beurtheiltwerden, worüber man in Meerweins u.a.Schriften das weitere nachsehen kann. Immerwird aber dabey «ine richtige Berechnungsweisedes geometrischen Inhalts der Gewölbe zurGrundlage dienen, daher ich mich bemüht habe,solche bey einigen der vorzüglichsten und be-kanntesten Gewölbearten mit demjenigen Detailzu entwickeln, daß Baumeister sehr leicht nacheinigem Nachdenken auch für andere Falle dieAuflösung finden werden.
So giebt es denn auch Gewölbe, welchebeschnittene Gewölbe genannt werden,weil ein Theil ihrer Dicke, durch Eingreifen inein anderes Gemäuer, von ihnen gleichsam ab-geschnitten wird, welcher Theil denn besondersberechnet, und bey der Taxation in Erwägunggezogen werden muß, wie wenn z.B. (b'-Z.??)bey einem Tonnengewölbe, der Theil abc,oder ecls, in eine neben dem Gewölbe herlau-fende Mauer abmn, 6öZb eingriffe, und mannur den massiven Theil bcsst verlangte. Indiesem Falle würde man denn begreiflich, nurvon dem ganzen massiven Theile des Gewöl-bes zwey Prismata abziehen dürfen, welche dieAbschnitte sbc, ecis zu ihren Grundflachen,und die Länge des Tonnengewölbes zu ihrerPp 5 Höhe