des Gewölbes, so hat man den massiven Theildesselben, und so findet man diese Vorschriftbey vielen praktischen Schriftstellern. Uebri-gens gellen bey den Tonnengewölben auch dieBemerkungen (§. >Z7-Z.) mtl der gehörigenAbänderung.
§. 140-Zusatz il.
1. Wenn die Gewölblinien ä?. k?keine Quadranten, sondern bloß Kleisbo»gen find, deren Sinus — Xb (wie 7sabgebildet ist) so wird das Tonnengewölbe einzugespitzte? oder gotbisches genannt, eingedrücktes oder erköhetes je nachdemdie Höbe desselben X? kleiner oder grösser alsdie halbe Weile Xk^ des Gewölbes ist. DieMittelpunkte von Iblj liegen in der Grund-linie äst z. B. bey Ich, X.
2. Ist X?^.X^ so führt das Gewölbeauch de» Nahmen Esels rücken (On-ichune)zu welchen auch diejenigen gehören, bey denendie Mittelpunkte der Kreisbögen kb' unter»halb der Grundlinie genommen worden find,in welchem Falle die Gewölbhöhe X? aberfreylich nicht mehr der Sinus jener Bügen ist.
z. Man wird auch für diese Art von Ge,wölben ohne großen Fehler den körperlichenInhalt de« massiven TheileS erhalten, wennMayer'» pr. Geomerr. V. TP. N N MSN