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Die Wechsel-, Geldsorten- und Staatspapier-Rechnung in Sachsen : nach dem neuen Leipziger Coursblatte vom 1. Januar 1841
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der inländischeu Conventions T ' T Stücke, ISeliufs ihrer Umprägung inWährung des 14 Thalcrfnsscs, thiitig vorgeschritten und diese so be-schleunigt werden, dass selbige, Falls nicht ausserordentliche Umständeeintreten, noch vor Ablauf dieses Jahres 211 m Schlüsse geführt und der-jenige Theil, der sich dann noch in Umlauf befinden dürfte, gegen Cou-rantgcld mit 2} °/ 0 Agio eingewechselt werden kann.

Inmittelst soll nicht nur die Annahme dieser Münzsorte mit Zugute-rechnung von Aufgeld bei allen im 14 Thalerfusse zu leistenden

Zahlungen an die Staatscassen, eben so wie deren successive Umprägungin Courantgeld, ungestörten Fortgang haben, sondern auch, für dengrossem Geldvcrkehr, eine Füglichkeit, selbige, ihrem künftigen Eiu-lösungswerthe entsprechend, schon jetzt als Zahlmittel im 14 Thalerfusseverwenden zu können, in nachstehender Weise eröffnet werden:

1) Es wird hiermit gestattet, inländische Conventions T ' T Stücke

in Beträgen von 360 unter Zugutrechnung von 2 } °/ 0 ,

als Werthe für:

370 S//1. im 14 Thalerfusse

entweder bei der Ilauptauswechslungscasse zu Dresden, oderfür deren Rechnung, bei der Auswechslungscasse zu Leipzig,gegen daselbst auszugebende Münzscheine, einzulegen.

2) Der auf diesen Münzscheinen bemerkte Courantbetrag ist vom12. Oct. 1841 ab bei den Gassen, bei welchen die Einlegungerfolgte, in Sorten des 14 Thalerfusses haar zurückzunehmen,es wird aber dafür auf die Zeit vom 15. Jan. bis zum 12.Oct. 1841 eine gleichzeitig mit der Iliickgewährung des Ein-lagewerths zahlbare tägliche Zinsenentschädigung von SechsNeupfennigen andurch zugesichert.

.3) Sollte eine frühere Einlösung der Münzscheine, wie hiermitVorbehalten bleibt, thunlich fallen, so findet die Zinsenent-sebädigung nur bis zum Tage der diesfalls anzukündigendenRückzahlung statt.

4) Die Auswechslungscassen zu Dresden und Leipzig sind an-gewiesen,

vom 12. d. M. an, bis mit 1. März d. J.

Einlagen der sub 1 bemerkten Art anzunehmen.

Auf Einlagen, welche erst nach dem 15. Januar 1841erfolgen, muss die bis zum Einzahlungstage ausfallende Zin-senentschiidiguug in Courantgeld gleichzeitig mit berichtigtwerden.

5) Die in Appoints zu 370 im 14 Thalerfusse, nach demsub M. angefügten Muster, unterm 15. Jan. 1841 auszufer-tigenden, auf den Inhaber lautenden, auch mit fortlaufenden