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Die Wechsel-, Geldsorten- und Staatspapier-Rechnung in Sachsen : nach dem neuen Leipziger Coursblatte vom 1. Januar 1841
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Nummern und eingepresstem Wappenstempel zu versehenden,Münzscheine werden von dem Unterzeichneten Finanz-Ministereigenhändig vollzogen, auch überdiess durch die betreffendenAuswechslnugscassirer, und zwar für Dresden durch: J. G.Schmidt, für Leipzig durch: A. Schulze, beglaubigt.

6) Nach Ablauf des 1. März d. J. werden keine Münzscheineweiter ausgegeben.

Solches wird zu Jedermanns Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.

Dresden, am 4. Jan. 1841.

ITIünzscliein.

Itrci Jluudert Siebzig Mi, wofür der Werth mit 360 inhierländischen Couveutions- T ' T , Behufs der Umpräguug in Courantgeld,

bei der königl. sächs. j ^ U 1 l ) * : j - Auswechslungscasse zu j J^eipzfg j

eingelegt worden ist, werden daselbst an den Inhaber dieses, nach Ab-lauf von 270 Tagen (9 Monaten), mithin vom 12. October 1841 ab,nebst einer Zinsenentschädigung von Sechs Neupfennigen für jeden Tag,folglich von Wünf Thttlev IS 98 $ für sämmtliche 270Tage iii Courantgeld nach dem 14 Thalerfusse ausgezahlt; es bleibt je-doch eine frühere Einlösung dieses Münzscheius Vorbehalten, Weichenfallsdie Zinsenentschädigung nur bis zum Tage der diesfalls anzukündigendenRückzahlung zu gewähren ist.

Dresden, am 15. Januar 1841.

Finanz-Ministerin m.von Zcschau.

Wilcken.

M.

t S.) Königl. Siichs. Finanz-Ministerium.

vom 12. October 1841 ab fällig mit370 ffiß: ^$ Eiulagewerth,

5 - 12 - Zinsenentschädigung,

375 12 98$ Sa. bei der j ^ au lM -Auswechslungscasse zu

Dresden.

L e i p z i