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Die Wechsel-, Geldsorten- und Staatspapier-Rechnung in Sachsen : nach dem neuen Leipziger Coursblatte vom 1. Januar 1841
Entstehung
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Bankscheine.

Von der hiesigen Bank sind Noten a20 fflffi-. Courant und Cassensclieiue

it ]()Ö m. 1

- 200 - f Conventions-Münze

- 500 - und f (20 Guldenfuss).

- 1000 - )

im Umlauf, und ausserdem cursiren noch 1 $>//,''. Comanthillets (sogen. Eisen-bahn-Thaler), welche unsere Lcipzig-Dresdener-Eisenbahu-Compagnie imBelauf von 500,000 Court, emittirt hat, und die vom Publicumwillig für voll genommen werden.

Vom Uso.

Der Wechsel Uso ist hier 14 Tage nach der Annahme. Respekt-tage sind nicht üblich, es muss am Verfalltage—wenn derselbe auf einenSoun- oder Festtag füllt, — den ersten Wochentag nachher *), bezahltoder protestirt werden. Verfällt also ein Wechsel, z. B. am 31. Januar1841, so wird derselbe, da der 31. Januar ein Sonntag ist, am l.Fcbr. gezahlt.

Der Medio eines Monats ist hier jetzt auch wie allerwärts, der 15.eines jeden Monats.

Auf den Wechseln oder Anweisungen wird die Zahlung nicht, wiees an mehreren andern Orten gebräuchlich ist, acquittirt, sondern daseingehändigte Document gilt als vollständige Quittung über den empfan-genen Betrag.

Vom Accept.

Leipzig hat sofortigen (prompten) Accept * # ), d. h. die Wechsel wer-den hei Vorzeigung sofort angenommen oder protestirt, und zwar bisAbends 6 Uhr. —

Wechsel aut 3 oder mehrere Tage Sicht, werden ebenfalls bei Vor-zeigung acceptirt.

Vom Wechsel - Stempel.

Derselbe ist hier (laut Leipziger Tageblatt vom 30. Decbr. 1840):von — bis 100 — — 2 5

- 100 - 250 - — — 3 - 8 -

- 250 - 500 - — — 7 - 5 -

- 500 - 750 - — _ 11 - 3 -

- 750 - 1000 - — — 15 --

und von den Protesten auch — — — 15 - -r- -

und sofort für jedes 1000 — — 15 - — -

*) Gesetzsammlung Nr. 59. Gesetz, einige cvechselreclitliche Bestimmungenbetreuend v. 18. Juli 1840. °“) Seit dem 1. August 1830.