10
Bei Wechsel» auf auswärtige Plätze iu Leipzig ausgestellt, wirdder Stempel nach ehe» diese» Sätze» und dahei die fremde Valuta be-rechnet in hiesiges Gehl:
Auf Amsterdam 1 J?. = 15 Court.
- Augsburg und Wien 3 J?, == 2 3t//lr.
- Berlin Ä für SSR
- Frankfurt a./M. 24 J¥. \ J?. = 15 Court.
W.G. m. Ä: für Ä
- Hamburg 1 7/$. = 15 «jjr/ Court.
- London 1 Lstg. = 6,®Jß2ü Coiirt.
- Paris Fc. = 74- Court.
Ungestempelte Primen sollen nicht weggesandt werden.
Die Stcmpelstrafe beträgt das 25fache des wirklichen Betrags desWechsel-Stempels für die betreffende Summe.
Wechsel-Courtage ist 1 T ° 0 — 1 für Tausend — und Waarcn-Cour-tage 4 J 4 für hundert.
Der Wollmarkt, es wird deren hier nur einer gehalten, soll regel-mässig den letzten Dienstag in Monat Mai anfangen, acht Tage dauern,doch richtet sich dessen Anfang nach der Ostermesse und kann dieser,wenn diese spät fällt, im Juni gehalten werden.
Der Einfuhrzoll vom Centner Wolle ist 5 ASjg', auf dasjenige wasnicht verkauft wird, wird dieser Zoll zurückgezahlt. —
Von den Messen.
Leipzig hat drei Messen.
Die Neujahrmesse diniert vom ersten Tage nach den Weihnachts-feiertagen bis zum Sonnabend nach dem 12. Januar. Die per Neujahr-messe gezogenen Wechsel werden in der Messe vom 2. bis 5. Januarangenommen, der Zahltag (Scontro) ist am 12. Januar, und fällt dieserauf dem Sonntag, den 13. Januar. Die Mess frei heit dauert vom Ein-lauten der Messe bis zum Auslauten derselben.
Die Oster- und Michaelis-Messen dauern gesetzlich drei Wochen,die erste heisst die Böttcher-, die 2tc die Mess- und die 3te die Zahl-woche. Die sogenannte Messfreiheit dauert vom Einlauten der Messe,2teu Sonntag in der Messe Mittags 12 Uhr bis zum Auslauten am 3. Sonn-tage Mittags 12 Uhr. —
Alle Wechsel die während einer Messe in Leipzig in derselben Messezahlbar, gezogen sind, heissen Mess-Wechsel, und werden mit den übrigenW echsein, die ebenfalls „per Messe“ lauten, in der Juli.-und Mich.-Mcssein der Messwochc vom Montag bis Freitag früh 10 Uhr angenommen,oder M. A. (Maugel-Annahme) protestirt.