soll os bis mit Schluss des Monats December dieses Jahresgestattet sein, sich derselben in unbeschränkten Beträgen zu Zahlungenan die der Finanzverwaltung augehörigen Staatscassen zu bedienen.
Auch sind die Zoll- und Steuercassen, die Rentämter und die Be-zirkssteuer-Einnahmen angewiesen worden, soweit deren Cassenbestäudecs gestatten, im Laufe des Monats Januar 1S4J , sowohl bisherige,als neue Scheidemünze, an diejenigen, welche etwa derselben zur Aus-gleichung bei kleinern Zahlungen beniithigt sein möchten, nach demWerthsverhältnisse von 300 Pfennigen für Einen Thuler, gegen cours-fähiges Courantgeld, in angemessenen Beträgen zu verwechseln.
Es wird daher Solches zu Jedermanns Nachachtung hierdurch be-kanntgemacht. Dresden, am 3. December 1940.
Die übrigen sächsischen, nach dem 20Guldenfuss ausgeprägten Münz-stiieke, als
-jJj-, 2Groschenstücke,
9 - -
|, 16 - - und die Species
lj Thalerstiicke cursiren noch bis auf Weiteres als ConventionsMünze, und werden von den Regierungs- und städtischen Gassen mit2,j ^ Agio gegen neues Courantgeld (14 Thalerfuss), wornach also
100 ffiß in diesen Geldstücken
102 ffiß 23 3j- Courant betragen würden, in Zahlung
genommen.
Ebenso cursiren auch noch als Convent-Geld die weissen Cassen-billets zu
Lit. A. 1 ffiß und
Lit. B. 2 91/ß, die ebenso wie die obenstehenden Silbermünzenmit 2 t( 5- Agio, oder 100 in siiehs. alten Cassenbillets*), äAgio mit 102 ffltß 23 3) Courant, in den genannten Gassen
angenommen werden.
Bis wann die sächs. 2-, 8-, lOGroschenstücke, die Speciestlialer-stiieke, und die Cassenbillets von der hohen Staatsregierung zur Um-wechselung aufgerufen werden, ist noch unbestimmt, doch wird derenEinrufung w r obl bis Ende dieses Jahres erledigt sein.
+ ) Nach Gesetz vom 16. April 1840 soll statt der bisherigen zum grössten Theile bereits auf Cou-rant herabgesetzten 1 und 2 Thlr.-CassenbilleLs, ein neues Papiergeld unter der lteueiinuugKöuigl. Sächs. Cassenbillets, gegen Einziehung der alten Casscubillets emittirt werden, und zwar.
1,600000 in 1,600000 Stück a 1 1
900000 - - 980000 - - 5 - > im Vierzehnthalerfus.se,
500000 - - 500000 - - 10 - {
3,000000 in 1,830000 Stück, welche dann an allen KÖuigl. Cassen in Zahlung
genommen werden sollen. Es hat jedoch seitdem niehts weiter davon verlautet, so wünschens-wert h auch die Einziehung der alteu Cassenbillets dem Publicum sein muss. —