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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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178
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178 ^Sonntag 43.

1. fleißiger Gebrauch dcS Wortes und des Gebetes;

Psalm I1!1, 3637.

2. das stete Trachten nach dem Himmelreich; Matth.6,33.

3. frühe Gewöhnung an Arbeitsamkeit und Genügsam-

keit; Spr. 14, 23.

4. die Ueberzeugung von der Nichtigkeit der irdischen

Güter, und die stete Erinnerung, daß wir nur

Hauöhalter Gottes über dieselben sind, und als

solche einstens Rechenschaft geben müssen. Luc.

16, 111-12. Ps. 62, II.

Sonntag

Frage ItZ. Was will das nennte Gebet?

Antwort. Daß ich wider Niemand falscbes Zeng-niß gebe, Niemand seine Worte verkehre, kein After-reder und Lästerer sei, Niemand «»verhört »nd leichtlichverdammen helfe, sondern allerlei Lügen und Trügen, alSeigene Werke des Teufels, bei schwerem Gottes Zorn ver-meide, in Gerichts- und allen andern Handlungen dieWahrheit liebe, aufrichtig sage und bekenne, auch meinesNächsten Ehre und Glimpf nach meinem Vermögen retteund fördere.

Fr.112. Das nennte Gebot, das in diesem Sonntag nach Ver-bot und Gebot erkläret wird, verbietet:

1. das falsche Zcugniß vor Gericht;

" Dieses ist darum die schwerste Sünde wider diesesGebot, weil damit zugleich ein falscher Eid verbundenist; und weil das gerichtliche falsche Zeugniß am nach-theiligsten wirkt für den Nächsten.

Spr. >9, S. Ein falscher Zeuge bleibet nickt ungestraft, undwer Lügen frech redet, wird nicht entrinnen. Spr. 2t, 28.

2. das außergerichtliche falsche Zeugniß; 2 Mos. 23,1.

3. das Verkehren der Worte;

» dieses bestehet darin, wenn wir zu den Reden eines Andern