Frage 110, 111.
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Frage 441. Was gebietet dir aber Gott in diesem Gebot?
Antwort. Daß ich meines Nächsten Nutzen, woich kann und mag fördere, gegen ihn also handele, wieich wollte, daß man mit mir handelte, und treulich ar-beite, daß ich dem Dürftigen in seiner Noth helfen möge.
Fr. 110 enthält das Verbot) Fr. III das Gebot *deö achten Gebotes.
Verboten ist sowohl der grobe als feine Diebstahl. Fr.110
Grober Diebstahl ist es, wenn wir den Nächstenheimlich oder offenbar seines Gutes berauben.
Mancherlei Umstände können den Diebstahl erschwe- *ren. Menschenraub, Beraubung der Kirchen und Armen-Gelder, häuslicher Diebstahl gehören zu den gröbsten Ar-ten des Diebstahls. Jeder Diebstahl aber ist Sünde,und darum nach dem göttlichen und menschlichen Rechteverboten.
3 Moses 49, !l. Ihr sollt nicht stehlen. 1 Cor. 6, 40.5 Moses 24, 7.
Der Hehler ist strafbar wie der Stehler.
Spr. 29, 24. Wer mit Dieben Theil hat, höret fluchen, undsagt es nicht an, der hasset sein Leben.
Zum feinen Diebstahl gehöret: «
1. ungerechter Druck und ungerechte Erpressungen. Lu-
cas 3, 14. Micha 3, 1—ö.
2. unrechtmäßige Forderungen, arge List, Betrug, Be-
stecyungen; 2 Mos. 23, s.
3. ungerechte Ncchtshändel; Jcrem. Z, 28—29.
4. das Nehmen nicht verdienten Lohnes oder Soldes;
3 Mos. 19, 3.
5. Betrug durch unrechtes Maß, unrechtes Gewicht,
unrechte Elle, unrechte Waare, unrechte Münze;
3. das leichtsinnige Spielen in Lotterie undandern gewagten Spielen, wodurch schon soMancher sich zeitlich und ewig ins Verderben gestür-zet, sich und seine Familie zu Grunde gerichtet hat.
3 Moses 49, IS—3K, Ihr sollt nicht ungleich bandeln amGericht mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß. Rechte Wage,