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Sonntag 4i.
mehr auf wahre Gottesfurcht und gleiches Rcligionsbe-kcnntniß, als auf äußere Vorzüge Rücksicht zu nehmen.
* Gemischte Ehen, wenn Evangelische sich mit Ka-tholischen ehelichen, werden, und zwar aus gutem Grunde,von der evangelischen und katholischen Kirche gemißbilligt.Eine gemischte Ehe ist nach beiden Seiten hin, wenigstensin den allcrmebresten Fällen, ein Beweis der Gleichgül-tigkeit gegen die eigene Kirche. Frühe oder spät, mehroder minder, zwischen den Eheleuten oder den Kinderngibt in solchen Ehen die Verschiedenheit der Religion Un-einigkeit, Zwiespalt und mancherlei übele Folgen. Jederevangelische Ehrist, der den Vorzug und die Gnade dank-bar anzuerkennen weiß, in der evangelischen Kirche ge-boren und erzogen zn sein, muß es, wenn er je eine ge-mischte Ehe eingegangen haben sollte, als heilige Pflichtansehen, daß seine Kinder in der evangelischen Kirche er-zogen werden. Die Behauptung: Der Evangelische könnesich, vermöge der Lehre seiner Kirche, in dieser Beziehungnachgiebiger als der Katholik erzeigen, ist eine Unkennt-niß oder eine Verlänmdnng der Lehre der evangelische»Kirche. Der evangelische Theil soll durch recht fleißigenGebrauch der Gnadenmittek, des Wortes, des Sacramen-tcS, des Gebetes, des Kirchenbesnchcs u. s. w., durchwahre Gottesfurcht, namentlich durch Friedfertigkeit undalle Christliche Tugenden dem katholischen Theile mit ei-nem guten Beispiele voranlcnchten.
4- Verlobte dürfen ja nicht glauben, daß sie vor Gottschon Eheleute seien, sondern haben über ihre Gedanken,Worte und Werke strenge zu wachen, auf ChristlicheWeise sich zum heiligen Ehestände vorzubereiten, und Al-les zn vermeiden, was sie zur Unkeuschhcit reizen kann.
-e Christen gebührt es nicht, ihren Hochzeitstag ansheidnische Weise zn feiern, sondern sie sollen mit demHerrn, mit Gebet und in der Fürbitte ihren Ehestand an-fangen und fortsetzen.
n Die Pflichten Christlicher Eheleute sind:
1. Sie sollen sich ansehen als Miterben der Gnadedes Lebens, und darum durch gemeinschaftlichenund fleißigen Gebrauch der Gnademnittel, namcnt-