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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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161
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Frage ICI.

menschlichem Rechte verpflichtet, und können, so viel sieauch thun mögen, immer nur die Zinsen des empfangenenCapitals, keineswegs das Capital selbst abtragen.

II. Gehorchen müssen Kinder ihren Eltern

n) in Lehre und Strafe und in allen Dingen, dienicht mit Gottes Gebot streiten;

Ich freudig und willig, als dem Herrn;

e) stets, so lange die Eltern leben.

Sxr. Sal. l , 89. Mein Kind gehorche der Zucht deinesVaters, und verlaß nicht das Gebot deiner Mutter. Denn sol-ches ist ein schöner Schmuck deinem Haupt, und eine Kette audeinem Halse.

Ephescr 6, I. Ihr Kinder, seid gehorsam euern Eltern indem Herrn, denn das ist billig. Spr. 0, 20.

III. Geehrt müssen die Eltern werden

u) mit Gedanken; Ehrfurcht müssen Kinder vor ihrenEltern haben;

Ich mit Worten;

Nicht allein sind trotzige, freche, Wider-Rede ge-gen die Eltern verboten, sondern jedes Wort muß Be-scheidenheit und Ehrfurcht athmen.

e) mit der That und mit Werken.

Von einem guten Betragen der Kinder kann durch-schnittlich auf eine gute Erziehung geschlossen werden.

IV. Liebe ist auch hier des Gesetzes Erfüllung.

Die Liebe frommer Kinder zu ihren Eltern äußert sich:

t. wenn ihnen die Gesellschaft der Eltern die liebste ist;

2. wenn sie herzlichen Antheil an allen Schicksalen der

Eltern nehmen;

3. durch Offenheit und Zutrauen gegen diesclbigcn;

4. durch Geduld mit den Schwächen und Fehlern der

Eltern;

Z. durch willige und pünktliche Erfüllung der elterlichenBefehle.

Ii