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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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112
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1l2 Frage 72, 73, 74.

3. Wir folgen dem Beispiele der ersten Kirche; die

Apostel tauften ganze Familien, wobei gewiß dieKinder nicht ausgeschlossen waren. Apvstelg. 16,13 n. 33. 18, 8.

4. Die Kinder gehören sowohl wie die Alten in den

Bund Gottes und seine Gemeine, und haben anden Verheißungen Gottes eben so gut Theil wiediese. Apostelg. 2, 3g. Marc. 10, 14.

5. Die Ebristenkinder sollen durch die Taufe von den

Kindern der Ungläubigen unterschieden werden,wie im alten Testamente durch die Bcschncidunggeschah.

k. Wir taufen die Kinder um der Eltern willen, thcilSzum Tröste gläubiger Eltern bei einem frühenTode der Kinder, theils zu einer kräftigen Auf-forderung für die Eltern, ihre Kinder frühe in derZucht und Vcrmahnung zum Herrn zu erziehen.

7. Wir taufen die Kinder um der Kinder willen, tbcilsdaß sie frühe die im Taufbunde enthaltenen Ver-heißungen Gottes durch Buße und Glaube sichzu eigncnlernen; theils daß sie frühe dem. Gelübdedes Taufbundes, welches feierlich in der Confir-mation erneuert wird, nachkommen. Die denHerrn frühe suchen, die finden ihn.

VI. Mit welchen Gesinnungen soll die heilige Kin-lertaufe gefeiert werden?

Die Eltern, Pathcn und Taufzengen müssen:

1. der Tanfhandlung mit heiliger Andacht beiwohnen.

S. Die Eltern und Pathen müssen vor Gott den red-lichen Vorsatz fassen, die Kinder frühe fromm undgottselig zu erziehen.

3. Keiner muß es an brünstiger Fürbitte für den Täuf-

ling fehlen lassen.

4. Jeder muß sich seiner einst empfangenen Taufe er-

innern und sich die Frage stellen, ob er mit derTaufe ans Feuer und Geist getaufet sei, wovondie Wassertaufe ein Bild ist.