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Der Heidelbergische Catechismus nebst den betreffenden Beweisstellen der Heiligen Schrift
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69
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Frage IlVi.

wie euch geboten haben; auf daß ihe ehrbarlich wandelt gegen die, diedraußen sind, und ihrer keines bedürfet. 2 Theff. 5, 1015.

2) 1 Cor. l>, Ii. Der Herr hat befohlen, daß, die das Evangeliumpredigen, sollen sich vom Evangclio nähren. 2 Timoth. 2, 2. 4, 2.Gal. li, 6. Ies. -19, 55. Hebr. 1'., 1.718.

5) Hebr. 10,. Lasset uns nicht verlassen unsere Versammlung,wie Etliche pflegen.

Psalm 8-1, 11. Ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser, denn sonsttausend. Ich will lieber der Thür hüten in meines Gottes Hause, dennlange wohnen in der Gottlosen Hütte. 2 Tim. Z, 1617. Col. 5, 1t!.Apostg. 20, 7. Ps. 26, 6 8. Ephes. 6, 181l>. Hebr. 10, 2125.Ephes. Z, 16-19. 1 Cor. 16, 2.

-1) Ies. 58, 15-1-1. So du deinen Fußan den Herrn. Ies. 66, 25.5) Hebr. I, ?. Es ist noch eine Ruhe vorhanden dem Volke Gottes.

Sonntag

Frage 104. Weis will Gott im fünften Gebot?

Antwort. Daß ich meinem Vater und Mutter, undAllen, die mir vorgesetzet sind, alle Ehre, ssiebe und Treue'1beweisen, und mich aller guten s'ehre und Strafe mit ge-bührlichem Gehorsam unterwerfen, und auch mit ihrenGebrechen Geduld haben soll; dieweil uns Gott durch ihreHand regieren will.

Fr. 10-1. t) u> Pflichten der Kinder gegen die Eltern,der Unmündigen gegen die Vormünder:

Ephes. 6, 2 5. Ehre Vater und Mutter, das ist das erste Gebot,das Verheißung hat: auf daß dir's wohlgehc, und du lange lebest auf Erden.

Spr. 1, 8S. Mein Kind, gehorche der Zucht deines Baters, und»erlaß nicht das Gebot deiner Mutter. Den» solches ist ein schönerSchmuck deinem Haupte, und eine Kette an deinem Halse. Epbes. 6, 1.Col. 5, 20.

Spr. Sal. 28, 21. Wer seinem Bater oder seiner Mutter etwasnimmt, und spricht,eS sei nicht Sünde," der ist des VerderbersGeselle.

Spr. 50, 17. Ein Auge, das den Vater verspottet, und verachtetder Mutter zu gehorchen, das müssen die Raben am Bache aushacken,und die jungen Adler fressen.

5 Mos. 27, 16. Verflucht sei, wer seinem Vater oder Mutter flucht.Spr. 20, 20. 2 Mos. 21, 17. I Thkss. 5, 1215.