Angabe
der Regeln, Beobachtungen und Berechnungen, welche an-zuwenden sind, wenn die auf gleiche Zeit gestellten astro-nomischen oder Ob sc rv at i o n suh r cn zu dem ge-wöhnlichen Gebrauche des Publicums und zur Bestimmungder Land- und Seelängen dienen sollen.
I.
Über den gewöhnlichen Gebrauch der auf gleiche Zeit gestelltenUhren ').
1.
Als Grundregel wird hier angenommen, daß einesolche Uhr nur eine gleiche, gleichförmige Zeit, die mitt-lere genannt, messen soll und si nn; denn es würde ebenso albern als lacherlich sein, wenn man verlangen wollte,daß eine Uhr, die nach ihrer Natur und ihrer verschiede-nen Anwendung in der Schiffahrtkunde, oder in der Astro-nomie nur eine gleiche, gleichförmige Zeit messen soll, denAbweichungen der Sonne folgen sollte.
Die natürliche Lage der tragbaren astronomischenUhr mit gleicher Zeit ist die senkrechte, eine Lage, in dersie der Beobachter beständig erhalten muß, er trage siebei sich, lasse sie zu Hause in Ruhe gehen, bediene sichderselben, auf einem Schiffe aufgestellt, zur See oderführe sie auf dem Lande in einem Wagen mit sich. Trägtder Beobachter die Uhr bei sich, so muß er sich einerkreuzweise um den Hals gehenden Schnur bedienen. DieseSchnur muß einen Gewehrhaken haben, an dem er die
t Uhren mit gleicher Zeit sind solche, deren Gang beständig gleich-förmig ist, ungeachtet der Veränderungen der Temperatur, derReibungen ?c.
Dies sind die guten Längcuhren.