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müßten erst so und so viel Hunderttausendevon Thalern erspart werden, ehe irgend wiean die Vermehrung der Actien-Zinsen durchDividenden gedacht werden dürfte." Dies wäreaber eine grobe und ungerechte Beeinträchtigung der-maliger Actienbesitzer zu Gunsten künftiger. Es würdeunter solchen Umständen — man entschuldige den Ver-gleich — der Reservefond wie der Popanz erscheinen,womit man Kinder zu fürchten macht. ^ Der Re-servefoud soll aber weiter nichts sein, als ein Noth-pfennig, — wir halten uns streng an die Worte des§. 63. der Statuten, er soll zur Sicherstellung der Zinsenund Deckung unvorhergesehener Ausfälle dienen. —
So weit menschliche Voraussicht reicht, — wir nehmenKriegs-Calamitäten aus, wo jeder Besitz mit Verlustenund Zins-Einbußen bedroht ist, — scheint unser Eisen-bahn-Unternehmen jedoch, nach fast vierjähriger Erfahrung,uns hinsichtlich landesüblicher Verzinsung vollkommensicher zu stellen. Es bleibt also nur noch die Rücksichtauf unvorhergesehene Ausfälle, oder vielmehr Unfälle. —Nun, wir wiederholen, was wir bereits weiter obensagten, wir leben der Ucberzeugnng, was man auch da-gegen aufbringen möge, daß von dein im verflossenenJahre verbliebenen disponibel,: Cassenbestande ein er-hebliches Capital zu hinreichender Begründung derReservefonds erübrigt werden dürfte.
Diesen Eapital-Stamm vermehre man alljährlich durcheine fest postulirte Summe, z. B. durch l 0,000 Thlr. —,lasse Beides vereint fort und fort durch Zuschlag der