Nr. 2l ist die erste Seite eines Vollmachtsbriefs, der dem Wolf von Arnswaldvon seinem Vater Christoph und seinem Oheim Hans von Arnswald 16 l 9 inOstpreußen ausgestellt wurde, damit er sich in Thüringen mit den Gütern derdort ausgestorbenen Thüringer Linie des Geschlechtes belehnen lassen konnte.Das Original befindet sich im Besitze des Verfassers dieser Schrift. Man beachtehier namentlich die verschnörkelten großen Buchstaben, z. B. „G", das dem „B"sehr ähnlich ist, „A" und „T", Formen, die uns jetzt nicht mehr geläufig sind.Wir lesen:
Wir Hanß vnd Christoff von Arnßwald Gebrüderc vf Wackern vnd Krakenstein in Preußen,bekennen hicmit in Crafft dieses Briefes, Demnach der Wohledle Gestrenge vnnd Beste Heinrichvon Arnßwald vf Celbran in Thüringen vnser lieber Bruder den 3. !Aaz?, Wie auch seinmänlicher Leibslehns Erb und einiger Sohn Wulff Heinrich von Arnßwald den 29 ^uZustidieses noch lanffenden 1619 Jahres durch den gnedigen willen Goltes Todes verblichen,Seine hinderlaßene Lehn Götter mit allen derselben Zu vnd eiugehöruugen, so denen Wohl»gebohrnen Graaffen vndt Herren von Stolberg vnd Schwartzenburgk p. p. zu lehn rüren,jure kaereckitario vf vnß alß mittbelehute ckivoluirst vnd verfallen sein Wie die drüberempfangene Lehn Briefe ^nno 554 vnd ^nno S55 von denen Wohlgebohrnen Güntern vndHanß Güntern Graassen zu Schwartzenburgk Herren zu Arnstadt und Sondershausen, so wohlauch in Vormundschafst Ihrer Hferren) Brüdere Wilhelm vnd Albrcchten gegeben, außweisenvndt darthun. Wann vnß nun obligen vnd gebühren will, das wir bey hochgedachten Graaffenvnd Hferren) zu Stollbergk vnd Schwartzenburg oder wo etwa solche vnsers seeligen BrüdernGötter zu lehn rüren möchten die fernere gebürliche Lehn suchen vnd empfahen sollen Wiraber beide zum theil wegen hohen alters, zum theil wegen Leibesschwacheit vnd Kranckheit,wie gern wir auch immer wollten, einen so fernen weg zu reisen, vnd darumb der gebührnach Persönlichen anzuhaltten, nicht Vermögen, Alß haben wir derentwegen vnsere gantz vol-kommenen macht, gewallt vnd Befehlich gegeben Dem Wohledlen Gestrengen vnd BestenWulfsen von Arnßwaldt, vnsern lieben Vettern vnd Sohne, Geben vndt befehlen dem auchhiemit vndt in Crafft dieses Briefes in der aller besten vnd bestendigsten Form Rechtens,wie das immer geschehen soll, Kann od(er) mag,
Nr. 22 ist ein Blatt aus einem Hefte der Einnahmen und Ausgaben desStifts Fischbeck im Archiv daselbst. Der Text lautet:
^rmo 1651.
^uL^abe Celckt an ^ckvocstur vnckt sekreib^ebubr Thlr.
Den 1. Oecernb. Lasparo Barenhagcn für eine SuppliLstion naher Rintelnvmb etzlichc manckata vndt einen Paß vff 3 Fuder Korn, Item einen Kegcn-bericht wegen deß Scheffelschatzes, auch eine unclage c(on )t(ra) Rehden
fehl. Witwen zusammen 3
Dosur abzuschreiben —
Den 15. für eine Litation naher Rinteln —
Den 16. Varenhagen naher Rinteln, c(on)t(ra) Munchansen c(on)tfra)
Rehden vndt Zeddießen, naher Hannover abermahl cfon)t(ra) Munchansen 2
Den 17. dem procuratori zu Rinteln —
Den 23. xbris sOecsrnbrisj pro Litatione ack reaöumenckarri L(aus)am
c(on)t(ra) Witwen von Munchansen zum Schwöbber 1
pro insinuatiorie derselben —
pro Lopia —
pro exbibitione deß uohtwendichcn einWendens c(on)tsra) Munchausen zu
Oldendorfs —
pro ckecreto —
21
gr. H
IS12
18 —
16 6
6 —
3 k
S —12 —