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Das Archiv des Hauses Stubenberg.
Licht warfen. 1 In gleicher Weise mögen noch manche an-dere wichtige Urkunden und Aktenstücke diesem Stuben-bergischen Spezialarchiv entnommen worden sein. Die größteSchwierigkeit es zu benützen, bereitete der Umstand, daßdieses Archiv, wiewohl es schon seit Jahrzehnten dem Joan-neums-, beziehungsweise Landesarchiv einverleibt war, sichimmer noch in einem völlig ungeordneten Zustande befand.Diesem Ühelstande trug die historische Landeskommissionfür Steiermark Rechnung, indem sie mir, nachdem ich michbereits ein Jahr hindurch mit der Durchforschung der Stuben-berg-Akten beschäftigt hatte, „für Ordnungs- und Sichtungs-arbeiten in der Abteilung Stubenberg des steiermärkischenLandesarchives“ einen Hilfsarbeiter zur Verfügung stellte. 2
Aber auch diese „Ordnungs- und Sichtungsarbeiten“boten eine derartige Fülle von Schwierigkeiten, die mich,hätten sie vom Anfänge an vollständig übersehen werdenkönnen, von der Arbeit des „Ordnens und Sichtens“ zweifel-los abgeschreckt hätten, da die darauf verwendete Zeit vondrei Jahren mit den Ergebnissen kaum in Einklang gebrachtwerden kann. Was mir zunächst, als ich dem Auftrag der histori-schen Landeskommission nachkam, als das noch ungeordneteStubenbergsclie Archiv vorgezeigt wurde, war eine „rudis in-digestaque moles“ — eine aus ungefähr 140 Schubern be-stehende Masse von Archivalien, die der Zeit nach demXVI. bis XVIII. Jahrhundert angehörten. Würde ich schondamals gewußt haben, daß dieses Archiv einst zur Auflösung-bestimmt gewesen, daß viele Stücke, ja ganze Partien darausgenommen und in die anderen allgemeinen Reihen des Archivsgesteckt worden sind, ich hätte ganz zweifellos noch jetztdie Hand von der Arbeit gelassen, da ich die Unmöglichkeiteinsehen mußte, eine restitutio in integrum vorzunehmen,Stücke, die nun an anderen Orten — wer mag es wissen,wo — eingestellt sind, aufzusuchen und an den alten Platzzu stellen. Wenn kleine Archivsbestände an größere Archiveabgegeben werden, kann ihnen begreiflicherweise nicht immerein eigener Platz zugewiesen werden. Anders liegt dies dochhei Archiven größerer Korporationen und namentlich auchder alten Adelshäuser eines Landes. Solche Archive solltenmeines Erachtens nicht in ihre Urbestandteile aufgelöst unddiese in bestehende Aktenreihen eingeschaltet werden, so daß
1 Ebenda Bd. 42 und BO.
2 S. das dritte Protokoll (der ganzen Keihe 21) über die dritteGeschäftsperiode der Historischen Landeskommission für Steiermark, S. 4.